Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

6 Antworten

Nein, das wird nichts werden. Aber lass den doch mal abrechnen, das ist ein Spaß für jeden Anwalt.Jedoch könnte man auch 200 Euro nemen, wenn es entsprechend dreckig ist. Was nicht geht sind Pauschalen

Beim Auszug nimm einen Fotoapperat UND einen Zeugen mit. Besenrein ist ausreichend.

Danach auf die Abrechnung warten und dann zu Anwalt

bwhoch2  21.12.2018, 17:01

Hier haben wir es nicht mit einer normalen Wohnung zu tun, sondern offenbar mit möblierten Einraum-Wohnungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad/WC und insofern weit mehr an Annehmlichkeiten, als man es in einer normalen, unmöblierten Wohnung hat. Evtl. handelt es sich um ein Studentenwohnheim. Da gelten sowieso ganz andere Regeln.

topbaugutachter  21.12.2018, 17:13
@bwhoch2

Keine Fakten dazuerfinden.

bwhoch2  21.12.2018, 17:31
@topbaugutachter

Nein, ich erfinde nicht, ich bringe nur die Möglichkeiten ins Spiel, die man bei einer Antwort nicht außer Acht lassen sollte.

Was die Endreinigungspauschale anbelangt: Wir vermieten ein komplett eingerichtetes Appartement für normalerweise 3 bis 6 Monate und verlangen gemäß Mietvertrag immer 150 € für die Endreinigung und das wird akzeptiert. Den Mietvertrag haben wir uns nicht selbst ausgedacht. Er stammt von einer Agentur, die das dementsprechend tausendfach ohne Beanstandung praktiziert.

Wir handhaben das dann so, dass wir nur einen Teil verlangen, wenn das Appartement sauber verlassen wird und den vollen Betrag, wenn vom Mieter nicht mehr geputzt wurde. Das sagen wir den Leuten immer schon vor dem Auszug und so wird das dann auch befolgt. Die Gebühr behalten wir am Ende mit Einverständnis der Mieter immer von der Kaution ein.

topbaugutachter  21.12.2018, 18:57
@bwhoch2

Macht mein "Hotel" auch.
Aber was du beschreibst ist eine Kaution, die wird hier wohl auch nicht verlangt.
Dein Mieter erlauben die also freiwillig 100 Euro von der Kaution zu behalten ?!?! Obwohl Sie ausgezogen sind. FÜR WAS

Die Verträge die der BGH gekappt hat waren auch von einem Verband, dem Haus und Grundbesitzerverein und waren Jahrelange stand der Dinge. Trotzdem nicht gerecht

bwhoch2  21.12.2018, 19:01
@topbaugutachter

Was ich beschreibe ist eine Pauschale für Endreinigung. So steht es im Vertrag. Die Mieter wollen nach dem Auszug meist nichts mehr weiter zu tun haben und erlauben deshalb den Einbehalt in der mit ihnen vereinbarten Höhe von der Kaution.

topbaugutachter  21.12.2018, 19:04
@bwhoch2

Es ist eine Pauschle die du kassierst ob es nötig ist oder nicht und du nach deinem gutdünken zurückzahlen willst

bwhoch2  21.12.2018, 20:23
@topbaugutachter

Das ganze hängt damit zusammen, dass es sich jeweils um relativ kurze Mietverhältnisse handelt. Die Wohnung muss nach Auszug nicht irgendwie gestrichen werdern oder so, sondern nur sauber verlassen werden. Um das zu fördern akzeptieren alle Mieter die Paschale für Endreinigung und der/die eine kümmert sich dann mehr um Sauberkeit, als der/die andere. In der Regel wird Wohnung im Prinzip sauber übergeben. Allerdings müssen Teile der Ausstattung, wie Geschirr, Bestecke, Spülmaschine, Herd überprüft und ggf. nachgereinigt werden. Gleiches gilt natürlich für das Bad und die Toilette. In der Regel reicht ein Blick, um festzustellen, wieviel Aufwand nach Verlassen der Mieter noch auf uns zukommen wird. Und entweder die Leute bekommen gleich gesagt, dass wir nur die Hälfte verlangen. Ist noch viel Schmutz zu sehen, wird gar nicht über die Pauschale gesprochen, lediglich, dass man sie, wenn der Mieter einverstanden ist, von der Kaution einbehält. Da gab es noch nie Probleme, wobei jeder Mieter die Möglichkeit hätte, mit uns zu diskutieren, aber das tun sie normlalerweise nicht. Die einen sind froh, dass es doch nicht soviel kostet und die anderen sagen sich wohl, "dafür spar ich mir die Putzerei". Kein Problem.

devilhope962 
Beitragsersteller
 21.12.2018, 20:46
@bwhoch2

Die Wohnung hier ist eigentlich unmöbliert übergeben worden. Der Vormieter hat mir Möbel überlassen (SchrankmitBett), was nun aber mir gehört und nicht dem Vermieter.

Die 30€/m^2 zahle ich monatlich für ein unmöbliertes Zimmer eigentlich. Ausserdem haben wir kein gemeinsames Wohnzimmer sondern nur die zwei Bäder und eine Küche mit einem Kühlschrank und einem Kühlschrank im EG.

Also wie ich verstehe, kann ich die Zahlung der Reinigungspauschale (obwohl diese anders beschrieben ist) verweigern und selbst Zimmer putzen?

Soll ich dazu noch beim Auszug das Treppenhaus putzen und Küche oder..? - Eigentlich gibt es ein-zwei mal in der Woche Putzfrau vom Vermieter die meineswissens diese Räume putzt..

topbaugutachter  21.12.2018, 21:09
@devilhope962

Dir wird man kaum wie Wahl lassen. Schau zu das du ein Übergabeprodukoll bekommst auf dem "sauber" steht. Notfalls mit Zeugen und Fotos - aber besser Zeugen.
Und erst wenn du das Produkoll hast - Ärger machen

devilhope962 
Beitragsersteller
 21.12.2018, 21:15
@topbaugutachter

Sehr kluger Vorschlag!

bwhoch2  22.12.2018, 08:52
@devilhope962

Was hilft es Dir, wenn du putzt, wie wahnsinnig und der Vermieter schickt Dir dann trotzdem die Putzer hinterher und behauptet, da war Dreck.

Für diese Wohnverhältnisse sind 30 € auch in München Wucher und wer so etwas mitmacht, trägt zur Förderung dieser Zustände bei. Aber bleibt Dir eine Wahl?

topbaugutachter  22.12.2018, 11:47
@bwhoch2

Deswegen macht man eine Übergabe, nimmt Zeugen mit und macht Bilder. Hat man Glück und der VM schreibt sauber. Hat man Pech und der weigert sich dann hat man Zeugen und Fotos.

devilhope962 
Beitragsersteller
 21.12.2018, 16:57

Mir fehlen hierfür entsprechende Verweise oder Quellen, die ich auch ausdrucken oder vorzeigen kann.

topbaugutachter  21.12.2018, 17:12
@devilhope962

Schau mal nach Renovierungspauschal - da finden sich auch Urteile zu pauschalierten Renovierungszeiten. Die früheren "alle 3 Jahre streichen" Regeln.
Für " entsprechende Verweise oder Quellen, die ich auch ausdrucken oder vorzeigen kann." zahle einen Anwalt. Ist etwas undankbar so was zu fordern

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig?

Nein: Zunächst führt diese zwar individuelle Zusicherung durch Summierungseffekt des gesamten Vertragsinhalts zur Unwirksamkeit, BGH VIII ZR 163/05.

Und n. h. M. muss es dem M erlaubt sein, durch Eigenleistung oder Wahl eines günstigeren Dienstleisters die Endreinigung durchzuführen. Ohne diesen Hinweis hält die Vereinbarung einer Inhaltsprüfung n. § 307 BGB nicht stand.

G imager761

Ein heikles Thema, das in den Mietgesetzen nicht geregelt ist.

Du mietest ein Zimmer 16m² zu einem Mietpreis von 480€ p.m. Gesamtmiete. Das entspricht einem m²-Preis von 30,00 Euro. Das sieht zunächst nach Mietwucher aus. Aber weil der Mietpreis als Pauschale verlangt wird, muss man genauer hinsehen.

Für die Benutzung der gemeinschaftlichen Flächen im Haus müsste neben der Miete für das Zimmer eine Nutzungsgebühr zu entrichten sein. Diese Flächen wurden nicht GEMIETET!, denn es gibt ja Einzelmietverträge für die Zimmer.

Nun heißt es, dass jeder Mieter für die Reinigung der Räume außerhalb seines gemieteten Zimmers verantwortlich ist. Gibt es da eine Nutzungsordnung, die auch die Reinigung regelt? 2 x wöchentlich eine Putzkraft für welchen Arbeitsumfang - wer bezahlt die Putzkraft?

Es liest sich so, dass das Haus immer blitzblank ist, auch wenn einer mal auszieht.

Welche Endreinigung muss da noch stattfinden?

Ich habe den Eindruck, dass der Vermieter Beherbergungsordnung und Mietgesetz zu seinem Vorteil durcheinander würfelt. Für Ferienwohnungen gibt es die Regelung der Endreinigung, weil die Fewo möbliert sind und der Vermieter auch die Bettwäsche/Bettzeug stellt. Das träfe für unmöblierte Zimmer wie deinem Fall nicht zu. Der Vermieter hat immerhin die Möglichkeit von säumigen Mietern Teile der Kaution einzubehalten, wenn der Mieter die Nutzungsordnung oder Hausordnung nicht einhält.

Dazu muss es aber eindeutige und kontrollierbare Regeln geben, was ich in deinem Fall bezweifle.

Meine Meinung: Eine Endreinigungspauschale in dieser Form ist nicht statthaft.

devilhope962 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 18:47

Anbei Auszüge aus dem Mietvertrag zur Einsicht. Falls nichts angekreuzt (Tick gesetzt), gilt die Klausel vermutlich nicht.

https://ibb.co/sQ9KG7b

https://ibb.co/cXb1Xp1

https://ibb.co/rFZmMTy

https://ibb.co/rGbmmRC

Gerhart  23.12.2018, 09:41
@devilhope962

Nach Einsicht in den Mietvertrag: Hat jeder der 7 Mieter einen Mietvertrag in dieser Form?

Du hast nämlich nicht nur 1 Zimmer 16m² gemietet sondern auch Bad Küche Flur Abstellraum. Im Prinzip also eine komplette Wohnung aber nicht wohl nicht allein!

Da ändert die Bezeichnung Gem. Bad oder Gem. Küche nichts!

Der Mieevertrag ist schlampig verfasst, indem ein Formularmietvertrag auf die falsche Meinung des Vermieters getrimmt wurde. @imager 761hat juristisch gesehen mit seinem Kommentar recht.

Eigentlich müssten die 7 Mieter eine Partei bilden und das Substitutionsrecht bei Ausscheiden eines Mieters durch den Vermieter eingeräumt werden.

Den Angaben nach handelt es sich hier nicht um eine normale Mietwohnung, sondern um ein Zimmer mit Gemeinschaftsdusche/küche. Ähnlich einem Studentenwohnheim u.ä.

Daher kann die Vereinbarung mit der Endreinigung rechtens sein.

Das nennt sich Vertragsfreiheit. Sittenwidrig ist das sicher auch nicht. Also: ist gültig.

devilhope962 
Beitragsersteller
 21.12.2018, 21:11

Also darf ich nichts selber putzen, um mir die Pauschale zu ersparen?

100€ so oder so, egal ob Wohnung dreckig oder sauber überlassen?

Padri  22.12.2018, 12:21
@devilhope962

Man solle schon selbst putzen dürfen. Das würde ich mit der Hausverwaltung klären. Beim Auszug kann ja dann ein Termin vereinbart werden, wo das Zimmer in Augenschein genommen werden kann.

Ist alles sauber, könnte man auf die Endreinigungskosten verzichten. Das wäre dann aber aus Kulanz-

Gerhart  22.12.2018, 17:57
@devilhope962

Da stellst du die richtige Frage hier im Forum - frag doch auch bitte deinen Vermieter.

devilhope962 
Beitragsersteller
 22.12.2018, 18:50
@Gerhart

Ich kann mir leider vorstellen, was die Antwort wäre. Dieser gleiche Vermieter drohte gegen eine vorgeschlagene Mietkürzung, als die Heizung mal für ein paar Tage ausfiel.