WG-Auszug: Wer bekommt die Möbel?

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wenn du geld (anteilsmäßig) bekommen hast gehören sie dir nicht mehr, sondern der gesamten wg. wenn einer auszieht, ist das -verhandlungssache- der wg, und sollte im wg-mietvertrag, festgehalten werden

Wie bist du denn drauf. Da wird es wirklich Zeit, dass du ausziehst, denn auf solche WG-Mitglieder kann man gerne verzichten. Lass dir deinen Anteil, abzüglich Wertminderung (20 % je Jahr) von den anderen auszahlen und sieh zu, dass du wegkommst. Deine Rechnungen kannst du ja gerne mitnehmen, die gehören ja dir. Allerdings die Geräte nicht.

horseshit 
Beitragsersteller
 09.11.2012, 17:45

Erstens will ich gar nicht ausziehen, sondern mich interessiert nur, wie oder ob das in solchen Fällen Gesetzlich geregelt ist.

Zweitens würde ich ja im Fall, dass die Möbel meins wären diese auch mitnehmen wollen. Es wäre ja mein gutes Recht. Und wenn ich meinem Mitbewohnern den Restwert auszahlen würde, spräche da auch nichts dagegen.

Drittens, wird es Zeit, dass du dein Konto löscht, denn auf solche Mitglieder kann die Community gerne verzichten. Danke für deine sachliche Hilfestellung. NICHT!

Wenn 4 Geräte von 4 Personen angeschafft wurden und eine Person auszieht: Warum nimmst du nicht eines der 4 Geräte mit und lässt die anderen 3 in der WG. (Alle Geräte haben vor 4 Jahren je 400.- Euro gekosten)

Wenn 3 Billiggeräte ( Neupreis vor 5 Jahren jeweils 200.- Euro) und ein nagelneuer Miele-Herd ( Neupreis vor einem Monat 2.800.- Euro ) vorhanden sind, habt ihr ein Problem.

horseshit 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 19:57

Ich würde nur gern wissen, ob ich alle Geräte beanspruchen dürfte, weil ich dir mir in der neuen Wohnung dann natürlich nicht mehr neu anschaffen müsste.

Mich interessiert also eigentlich nur, ob ich aufgrund der Tatsache, dass ich im Besitz der Rechnungen bin, quasi der rechtmäßige Besitzer dieser Geräte bin, obwohl die Anderen einen Anteil davon bezahlt haben.