WG-Auszug: Wer bekommt die Möbel?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer WG mit 3 anderen Personen und im laufe der Zeit haben wir uns verschiedene Einrichtungsgegenstände, die für die WG-Gemeinschaft sind, zugelegt. Da wären bis jetzt ein Kühlschrank, eine Spülmaschine und eine Waschmaschine zu nennen. In Zukunft soll wohl auch noch ein neuer Herd angeschafft werden.
Ich habe diese "Möbel" bis jetzt immer gekauft und bezahlt, weil ich am meisten verdiene. Wir haben die Summe anschließend durch 4 geteilt und jeder hat mir seinen Anteil davon bezahlt. Im Besitz der Kaufverträge bzw. Rechnungen bin aber immer noch ich.
Wir haben bis jetzt nicht besprochen, wie die Aufteilung beim Auszug eines Mieters ist. Wie sieht es aber nun aus, wenn ich ausziehen sollte? Kann ich die Sachen theoretisch alle beanspruchen, nachdem ich den Anderen ihren Anteil (Abzüglich Wertminderung) wieder ausbezahlt habe? Oder müssen die Dinge in der WG bleiben, da sie als WG Mobiliar angeschafft wurden? Gibt es da irgendwelche Gesetzte, Regeln oder Richtlinien?
Danke für eure Antworten :)
PS: Angenommen, ich dürfte die Sachen alle mitnehmen. Mit wie viel Wertminderung für die oben genannten Möbel kann man pro Monat rechnen?
3 Antworten
wenn du geld (anteilsmäßig) bekommen hast gehören sie dir nicht mehr, sondern der gesamten wg. wenn einer auszieht, ist das -verhandlungssache- der wg, und sollte im wg-mietvertrag, festgehalten werden
Wie bist du denn drauf. Da wird es wirklich Zeit, dass du ausziehst, denn auf solche WG-Mitglieder kann man gerne verzichten. Lass dir deinen Anteil, abzüglich Wertminderung (20 % je Jahr) von den anderen auszahlen und sieh zu, dass du wegkommst. Deine Rechnungen kannst du ja gerne mitnehmen, die gehören ja dir. Allerdings die Geräte nicht.
Erstens will ich gar nicht ausziehen, sondern mich interessiert nur, wie oder ob das in solchen Fällen Gesetzlich geregelt ist.
Zweitens würde ich ja im Fall, dass die Möbel meins wären diese auch mitnehmen wollen. Es wäre ja mein gutes Recht. Und wenn ich meinem Mitbewohnern den Restwert auszahlen würde, spräche da auch nichts dagegen.
Drittens, wird es Zeit, dass du dein Konto löscht, denn auf solche Mitglieder kann die Community gerne verzichten. Danke für deine sachliche Hilfestellung. NICHT!
Wenn 4 Geräte von 4 Personen angeschafft wurden und eine Person auszieht: Warum nimmst du nicht eines der 4 Geräte mit und lässt die anderen 3 in der WG. (Alle Geräte haben vor 4 Jahren je 400.- Euro gekosten)
Wenn 3 Billiggeräte ( Neupreis vor 5 Jahren jeweils 200.- Euro) und ein nagelneuer Miele-Herd ( Neupreis vor einem Monat 2.800.- Euro ) vorhanden sind, habt ihr ein Problem.
Ich würde nur gern wissen, ob ich alle Geräte beanspruchen dürfte, weil ich dir mir in der neuen Wohnung dann natürlich nicht mehr neu anschaffen müsste.
Mich interessiert also eigentlich nur, ob ich aufgrund der Tatsache, dass ich im Besitz der Rechnungen bin, quasi der rechtmäßige Besitzer dieser Geräte bin, obwohl die Anderen einen Anteil davon bezahlt haben.