Mitbewohnerin will gemeinsame Waschmaschine beim Auszug mitnehmen. Geht das?
Hallo
Ich wohne in einer 3er WG und meine Mitbewohnerin zieht aus. Wir haben vor einem Jahr bei der Neugründung verschiedene Sachen wie Kühlschrank, Waschmaschine usw angeschafft. Diese Kosten wurden durch 3 geteilt und jeder hat seinen Anteil bezahlt. Da meine Mitbewohnerin zum 1.1.16 auszieht (ihr Vertrag läuft noch bis zum 1.3.) und wir noch keinen Nachmieter haben verlangt sie nun von mir und unserem dritten Mitbewohner ihr die Abschlagzahlung in Höhe von 280€ zu bezahlen. Da ich im Moment nicht das Geld habe dies zu bezahlen und es nicht einsehe mir Geld zu leihen um ihr das vorzustrecken versucht sie mir nun zu drohen indem sie sagt, sie nehme die Waschmaschine beim Auszug mit (sie hat die Waschmaschine damals gekauft aber auch diese Kosten haben wir uns zu dritt geteilt). Nun ist meine Frage ob sie das überhaupt machen darf und was ich machen kann wenn sie wirklich die Waschmaschine mitnehmen sollte. Danke schonmal im Voraus! :)
9 Antworten
Wieso ? Sie muss bis 1.3 zahlen! Und nicht ihr! Natürlich hat sie keinen Anspruch auf die Waschmaschine, aber auf ihr Drittel schon
Jeder der Mitbewohner hat 1/3 gezahlt. Soll die Waschmaschine in der Wohnung verbleiben, müsstet ihr der Mitbewohnerin ihren Teil abkaufen. Allerdings nicht den Preis, den sie investiert hat, sondern nur den Zeitwert. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass offensichtlich noch andere Geräte gemeinsam angeschafft wurden (Kühlschrank etc). Diese verbleiben ja auch in der Wohnung und auch da könnte sie dann 1/3 Ablöse des Zeitwertes verlangen. Der Kaufvertrag der Wama (noch vorhanden?) läuft auf ihren Namen. Ergo - ihr müsst euch einigen! Verbleiben andere Großgeräte (von denen du hier nichts erwähnst) in der Wohnung die ihr euch geteilt habt - dann soll sie in Gottes Namen die Wama mitnehmen.
Was würdest du denn tun, wenn du ausziehen würdest? Alle gemeinsam angeschafften Geräte der WG kostenlos überlassen?
Sie muss solange die Abschlagzahlung leisten, wie der Mietvertrag gültig ist. Wenn sie die Waschmaschine mitnehmen möchte, die Du mitfinanziert hast, muss sie Dich ausbezahlen, Und nicht umgekehrt.
nach einem Jahr ist die Maschine kein neupreis mehr wert das nur mal am rande erwähnt , der wert ist ja auf die höchstens Hälfte runter. Am besten macht man immer auf bei so was einen Vereinbarung im Vorfeld (!) auch wenn man sich heute mag und meint man brauch so was nicht, auch im Streit den es immer mal geben kann ist ein "Vertrag" / Absprache hilfreich. Also jetzt bei dir 1/3 ist zu zahlen aber nicht von der vollen summer
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Ich habe meiner Ex-Freundin damals ein Notebook geschenkt gebraucht dafür habe ich die Couch behalten die 1 Jahr alt ist , wir haben vorher über den Wertverlust gesprochen.
Wenn sie die Waschmaschine einfach so mitnimmt, wäre es Diebstahl. (Voraussetzung, ihr könnt beweisen, dass ihr euren Teil dazugelegt habt.) Sie kann sie mitnehmen, wenn sie euch euren Anteil zurückgibt - etwas weniger, weil die WM ja nicht mehr neu ist.
Wenn die verbleibenden Bewohner beweisen können, dass sie Geld dazugegeben haben ist es Diebstahl.
Dann wird der Kaufvertrag auch auf ihren Namen laufen. Dann ist es eben kein Diebstahl.