Sind bei den Mieteinnahmen einer WG in meiner selbst genutzten Eigentumswohnung Steuern abzuführen?
Ich nutze meine Eigentumswohnung als Wohngemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt. Muss ich Mieteinnahmen versteuern und ggfs. welche Teile ?
7 Antworten
Alle Mieteinnahmen sind Einnahmen. Ja.
Du vermietest eine bestimmte Fläche der Wohnung. Anteilsmäßig kannst Du dann auch die Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen. Dazu gehört auch die Abschreibung, evtl. Hypothekenzinsen, Erhaltungsaufwendungen (Tapeten...), Reparaturen, u.U. auch Einrichtungen in den gemeinschaftlich genutzten Räumen (Kücheneinrichtung, Geschirr...).
Wenn Du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, ist es ratsam, die erste mit einem Steuerberater zu machen. Im Prinzip müßten auch die freundlichen Mitarbeiter beim Finanzamt Auskunft geben. Aber bei Vermietung machen sie es oft nicht so gerne wie bei "einfachen" Lohnsteuern.
Du nimmst die ortsübliche Miete, also z.B. 5€/m². Diesen Preis rechnest Du für die vom Mitbewohner allein genutzten Räume, für die gemeinsam genutzten Räume wie Bad, Küche etc. rechnest Du die Hälfte. Für Nebenkosten wie Heizung usw. habt ihr eine Vereinbarung im Mietvertrag? Sonst verfährst Du bei der jährlichen Abrechnung ebenso.
Das ganze gibst Du dann in der Anlage V zum ESt.-Mantelbogen an und kannst natürlich auch die entstehenden Kosten und anteiligen Zinsen der Finanzierung dagegen rechnen und dann weißt Du ob Du Steuern zahlen musst oder einen steuersparenden Verlust erwirtschaftest hast. Musst Du mal ein bisschen rechnen bis es hinkommt.
Natürlich muß jeder sämtliche Einnahmen und dazu gehören auch Mieteinnahmen versteuern. Als Einnahmen gilt die Kaltmiete abzüglich der Aufwendungen (z.b Anteile Darlehensschulden, Renovierungskosten, Verwaltungsgebühren, usw)für die vermietete Wohnung. Theoretisch kannst du also damit auch negative Mieteinkünfte haben und diese von der Steuer absetzen, so daß du weniger Steuern zahlen mußt, als wenn du nicht vermieten würdest
Den Mietüberschuß mußt Du als steuerpflichtige Einkünfte aus V+V anmelden. Ob Du dafür Steuern zahlen mußt, läßt sich ohne Kenntnis Deiner gesamten steuerpflichtigen Einkünfte nicht sagen.
wie der name schon sagt Mieteinnahmen. einkünfte sind zu versteuern