Schlüsselweitergabe an Dritte in Wohngemeinschaft
Ich wohne in einer 2-er WG, wobei ich mit mein Mitbewohner einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter habe. Jeder Mitbewohner hat vom Vermieter 2 Wohnungsschlüssel erhalten, damit auch mögliche Beziehungspartner Zugang zur Wohnung erhalten können. Meinem Partner habe ich einen meiner beiden Wohnungsschlüssel gegeben, da wir eine Fernbeziehung führen.
Kann mein Mitbewohner nun verlangen, dass mein Partner den Wohnungsschlüssel abgibt, obwohl ich möchte, dass er ihn behält? Welche Rechtsgrundage klärt diese Frage?
4 Antworten
Hallo, er kann es eindeutig nicht verlangen. Wie sollte er das begründen? Jeder von Euch hat eigene Schlüssel, die Ihr zu diesem Zweck bekommen habt. Die Rechtsgrundlage ist hier wohl der Mietvertrag und das Mietrecht. Um ganz sicherzugehen, kannst Du Deinen Vermieter darauf ansprechen. Die andere Seite ist, dass Dein Mitbewohner vielleicht irgendwelche Bedenken hat. Ihr könnt das in einem Gespräch klären. Ob Du Deinen Schlüssel weitergibst, hängt entscheidend von Deinem Vertrauen zu Deinem Partner ab. Du musst Dir darüber im klaren sein, dass Ihr als Bewohner und Vertragspartner dem Vermieter gegenüber für die Schlüssel verantwortlich seid.
Ich wohne in einer 2-er WG, wobei ich mit mein Mitbewohner einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter habe. Kann mein Mitbewohner nun verlangen, dass mein Partner den Wohnungsschlüssel abgibt, obwohl ich möchte, dass er ihn behält?
Das geht den Mitbewohner nichts an. Vertragspartner ist der Vermieter aber auch der hat kein Mitbestimmungsrecht in dieser Sache.
Der Vermieter kann allenfalls prüfen ob eine Überbelegung oder eine Gebrauchsüberlassung Dritter stattfindet.
MfG
Johnnymcmuff
Bei einer Wohngemeinschaft mit gemeinsamem Mietvertrag gibt es ein rechtliches Außenverhältnis zum Vermieter und daneben ein rechtliches Innenverhältnis zwischen den beiden Mietern, die die Wohngemeinschaft bilden. In diesem Innenverhältnis hat jeder der Partner sich so zu verhalten, dass der gemeinsame Zweck (störungsfreies Wohnen) nicht gefährdet wird. Ob nun die Weitergabe eines Schlüssels an einen Freund/eine Freundin eine solche "Störung" darstellt, ist nicht aus Deiner Sicht sondern aus der Sicht des Mietpartners zu beurteilen. Stimmt er nicht zu (z.B. weil er sich durch einen Fremden in seiner Privatsphäre gestört fühlt), dann wäre die Schlüsselweitergabe (die übrigens auch vom Vermieter gestattet werden muss!), nicht zulässig. Ein Verstoß dagegen, würde m.E. eine entschädigungslose Aufhebung der Wohngemeinschaft nebst Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
In eurer Mieterpartei hat nicht jeder 2 Schlüssel vom Vermieter empfangen, sondern die Mieterpartei hat 4 Schlüssel bekommen. Nur im selbständigen MV kannst du allein über die Weitergabe von Schlüsseln bestimmen.