Kann der Mitbewohner Geld verlangen wenn die Freundin oft zu Besuch ist?
Ich lebe mit meinem Mitbewohner in einer WG. Wir teilen uns drei Zimmer (jeder hat ein Schlafzimmer + gemeinsames Wohnzimmer). Seit etwa 6 Monaten ist außerdem meine Freundin regelmäßig da. Sie hat eine eigene Wohnung und duscht beispielsweise auch dort, schläft allerdings praktisch immer bei mir. Sie ist tagsüber nicht in unserer WG, dafür aber zB wenn ich in der Nachtschicht arbeite. Ferner hält sie sich überwiegend im meinem Zimmer auf. Nun die Frage: Kann mein Mitbewohner aus den o.g. Gründen berechtigterweise Geld von mir verlangen? Die Kaltmiete beträgt 500 Euro für ca. 67 qm, warm sind es noch etwa 200 Euro mehr (ja, teuer, ich weiß ;-). Er verlangt eine monatliche Pauschale von 100 Euro.
Danke schonmal
15 Antworten
Für was verlangt er denn Geld? Wenn sie weder bei dir duscht, noch ihre Wäsche wäscht und dir nicht jeden Abend ein 6-gängiges Menue kocht oder die ganze Nacht der Fernseher läuft, wozu solltest du dann etwas zahlen?
Kann er nicht verlangen.
Ist sie auch im Winter da - wenn du nicht zu Hause bist - und stellt die Heizung in deinem Zimmer an, die du sonst nicht angestellt hättest?
Überlege also mal genau ob sie irgendwelche Kosten verursacht, die du allein nicht hättest.
Und wenn ja, biete deinem Kumpel einen geringen Betrag (bis 20 €) an, vielleicht hast du dann Ruhe.
also wenn sie mehr oder weniger bei dir wohnt, und übernachtet, muss er sich das so nicht gefallen lassen. ich würde nicht über einen mietbeitrag, aber sehr wohl über einen nebenkostenbeitrag mit ihm reden. im übrigen kann es ja sein, dass der vermieter etwas dagegen hat, wenn sie mehr oder wneiger eine ständige mieterin ist
Du solltest zumindest etwas mehr als bisher dazugeben, weil sie ja auch anteilig Müll verursacht und Strom und Wasser (Tiolettenspülung etc.) verbraucht.
Sie verbraucht aber anteilig Volumen in der Tonne.
Mit der Glühbirne gebe ich dir zwar Recht, aber die beiden werden ja nicht immer im Doppelpack auftreten, sondern sie ist mit Sicherheit auch mal allein in der Wohnung und verbraucht nur zum eigenen Vergnügen Strom.
Müllgebühren sind immer gleich! Er bezahlt doch seinen Strom!!
Du verstehst es nicht.
Der Müll braucht Volumen in der Tonne, und sie nimmt davon auch welches in Anspruch. Nach deiner Argumentation wäre es auch in Ordnung, wenn nur der Mitbewohner für die Müllabfuhr zahlt, "denn die Tonne steht dann ja sowieso da". Dasselbe gilt für den Strom, denn wenn Hoodoo weg ist, wird sie wohl kaum allein im Dunkeln sitzen.
Ich sage nicht, dass die Kosten gleich gedrittelt werden sollen (zumal sie nicht dort duscht), aber rein aus Fairness würde ich erwarten, dass sie zumindest etwas dazu gibt. Klospülung etc. verbrauchen mehr Wasser als man schätzen würde.
100 ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Aber es ist schon fair, wenn sie sich an den Kosten für Heißwasser beteiligt. Dazu kommt noch, ob sie die Küche mitbenutzt oder sogar die Waschmaschine. Denn dann sollte sie sich auf jeden Fall an den Stromkosten zu 30 % beteiligen. Ich hatte mal den Fall, dass ich jemandem Unterkunft gewährt habe. Das hat mich für 2 Monate 300 Euro gekostet.
Da die Nebenkosten von 200 Euro personen- bzw. verbrauchsabhängig sind, sollte Deine Freundin sich mit 1/3 an den NK beteiligen.
Müll wird doch nicht gewogen!1 Strom? eine Glühbirne oder der Fernseher brauchen nicht mehr Strom, da ist es egal ob einer oder zwei im Raum sind.