Ist es sein Eigentum, wenn er es zwar bezahlt hat, aber mein Name auf der Rechnung steht?
Hallo, habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt u werde demnächst auch aus unseren gemeinsamen Wohnung ziehen. Unser gemeinsames Eigentum haben wir bereits mehr oder weniger friedlich aufgeteilt. Bei den neu angeschafften Dingen gibt es aber etwas Streit. Wie verhält es sich mit dem Eigentum, wenn er zwar z.B. den Fernseher bezahlt hat, aber mein Name auf der Rechnung steht u ich demnach der Ansprechpartner für alle Garantieansprüche etc bin - wem gehört jetzt rein rechtlich gesehn der Fernseher?
7 Antworten
Normalerweise dem, der das Gerät bezahlt hat und das nachweisen kann. Der Rechnungsempfänger ist nicht zwangsläufig der Eigentümer.
Es gehört ihm - wenn er nachweisen kann dass er es Bezahlt hat und du lediglich bestellt hast, dann hast du nur die Rolle eines Vertreters übernommen.
Rechtlich gesehen demjenigen, der es durch Belege nachweisen kann.
hmm, ich würde rein rechtlich sagen, dass er dir gehört, auch, wenn es unfair ist, aber offiziel bist du die käuferin
Derjenige, der es bezahlt hat und den Nachweis führen kann, ist m.E. der Eigentümer.