Wohngemeinschaft Bedarfsgemeinschaft beweisen widerlegen?

4 Antworten

Ich würde da kein Risiko eingehen. Es gibt damit sehr oft Ärger: und sellbst die Rechtsspechung ist unsicher. Das Jobcenter kann natürlich nicht alleine verurteilen, dazu gehören schon noch Gerichte mit dazu.

Aber, was ich da alleine schon im Umkreis an Urteilen erlebt habe...., nein auf so etwas würde ich es nie ankommen lassen. WG- Gründung und Hartz IV- würde ich lassen, es sei den eine Verpartnerung von den WG- Mitgliedern wäre absurd., oder tatsächlich gegegen- dann gibt man das halt so an! Wobei Gerichte auch manches nicht als absurd sehen, was andere als absurd ansehen.

Was dann oft schon als Beweis angesehen wird ist oft hahnebüchend!!!

Lass es!!!!!!

Ich habe schon Leute gesehen, wo es dann echt zu einer Verurteilung wegen Sozialbetrugs kam, wo die Begründung hahnebüchend war, z.B. gegenseitige Postvollmacht (hatte ich mit meinem letzten lieben Vermieter auch- ohne damit eine Bedarfsgemeinschaft einzugehen, aber Hartzler sind ein Sonderfall! Da werden ohne Hemmungen Bedarfsgemeinschaften kreiert , vermutet..... ) oder gemeinsames Essen- so etwas macht doch öfters in einer WG, oder auch nur mit einem netten Vermieter- wie oft haben wir zusammen im Hinterhof gegrillt.

Man kan gar nicht vorsichtig genug sein. Ich würde nie mit einem Hartzler, egal, wie nett der wäre, eine WG gründen, gibt nur! Ärger. Ohne diesen Stress würde ich sagen: Warum nicht?

Meine Kinder würden auch nie mit Hartzlern eine WG eingehen!- schade, aber da kann man nichts machen.

Hartz IV ist hierzulande fast schlimmer als Aussatz, ansteckender als Aussatz, weil da dann die Bedarfsgemeinschaft flugs einfach angenommen wird und man sich kaum dagegen wehren kann. Bei Aussatz würde die Krankenkasse die Medis bezahlen. Bei Hartz IV gibt es kein Mittel dagegen.

HartzIV ist leider einfach schrecklich!

Wenn ihr eine WG - bildet und ihr keine Beziehung miteinander habt, dann hast du nichts im Zimmer des Mitbewohners zu suchen und das Jobcenter schon gar nicht.

Also wie sollten sie dann sehen das da ein Doppelbett im Zimmer steht ?

Selbst wenn du die Erlaubnis hättest dem Jobcenter das Zimmer zu zeigen, geht dem Jobcenter nicht an was darin steht.

Außerdem wäre das Jobcenter im ersten Jahr des Zusammenzugs in der Beweispflicht, sie müssten also nachweisen das ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet und da gehört schon mehr dazu als ein Doppelbett im Zimmer.

Auch wenn dein Bett 3x3 m groß ist, hat das nix zu bedeuten.

Das JC kann niemanden verurteilen, das machen immer noch Gerichte und ein Betrugsverdacht ist da auch nicht begründet.

Einen Verdacht kann man haben und auch äußern, aber beweisen muss man es können.

Hier deutet nichts auf eine Bedarfsgemeinschaft.

Wird das behauptet, bzw. Leistungen verkürzt oder verweigert, dann Widerspruch einlegen und ihn wie hier begründen, das jeder einen eigenen Raum mit Bett hat.

Wird erneut abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht einreichen.