EX Partner möchte Kaution von ehemaliger gemeinsamer Wohnung einklagen

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Die Kaution befindet sich in Verwahrung des Vermieters und dient als Mietsicherheit für die Wohnung, die du zur Zeit allein mit euren Kindern bewohnst. Ich nehme an, dass du und dein Ex ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder habt. Wie ist der Mietvertrag vor einem Jahr umgestrickt worden, dass dein Ex so ohne weiteres aus der Wohnung ausziehen konnte? Wenn dein Ex die KAUTION haben will, muss er dem Vermieter diese Forderung stellen. Das tut er aber nicht sondern will von dir den Betrag haben, der der Kaution entspricht. Der Vermieter wird vor Ende des aktuellen Mietvertrages die Kaution zu Recht nicht herausgeben. Es besteht kein eindeutiges Schuldverhältnis zwischen dir und dem Ex. Diese grundlegenden Fragen hätten vor einem Jahr gelöst werden müssen. Deswegen ist das jetzt nur "Säbelrasseln" um dich in eine moralische Zwangssituation zu bringen. Ihr seid nicht verheiratet, es besteht kein Vertrag über ein Darlehen zwischen euch. Das Ganze läuft auf einen außergerichtlichen Vergleich hinaus. Die Zinsen kann er sich dabei in den Schornstein schreiben.

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 17:18

Er wurde aus dem Mietvertrag noch nicht entlassen. Die Vermieterin weigert sich bisher ihm die Kaution zu geben, da ich diese nicht aufbringen kann.

Gerhart  11.12.2012, 15:43
@SweetDevil81

Ja, dann hat er überhaupt keinen Anspruch an dich. Kein Richter wird eine Urteil sprechen, dass dich jetzt zur Zahlung des Kautionsbetrages an deinen Ex zwingt. Ich meine, dass dein Ex allerdings vor Gericht ziehen kann um aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Aber das solltest du Ihm nicht auf die Nase binden.

Ich finde es immer traurig, wenn ich solche Gemeinheiten höre .... aber das ist ein anderes Thema. Also worüber ich gleich mal lachen musste ist, dass er sogar Zinsen dafür verlangen will -> der soll sich mal kalt duschen, damit er aufwacht! Ich würde ihm anbieten, dass er die Kaution zurück bekommt, wenn du aus der Wohnung ausziehst und diese daher auch selber bekommst - abzüglich aller möglichen Kürzungen wegen ev. Beschädigungen, die euch angerechnet werden. Denn diesen Teil hat er dann ja mit dir/euch mit verursacht, kann also definitiv nicht verlangen, dass du das alles alleine tragen solltest! Wenn ihm das nicht schmeckt, dann schreibe ihm zurück, dass er sich mit deinem Anwalt unterhalten soll!

MosqitoKiller  10.12.2012, 09:52

Was ist daran gemein, wenn jemand ein Jahr Zeit gegeben hat, sein Geld zurück zu zahlen, und dies nun gerichtlich verlangt? Ob die Forderung nach Zinsen gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage, dafür müsste zuvor Verzug bestanden haben...

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 10:05
@MosqitoKiller

gemein ist es, wenn man anbietet, das in raten abzuzahlen und er das ablehnt und dann nach über einem Jahr mit rechtlichen schritten droht und die volle summe binnen 14 tage in voller höhe verlangt

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 10:09
@SweetDevil81

und mit ablehnen meine ich nicht das er das geld von anfang an in voller Höhe wollte sondern immer sagte, schauen wir mal wie wir das machen und dann kam nichts mehr bis gestern

MosqitoKiller  10.12.2012, 10:10
@SweetDevil81

Tut mir leid, ich kann nicht sehen, was daran gemein ist. Gemein wäre es vielleicht gewesen, die Summe sofort zu fordern, aber so war ja ein Jahr Zeit, darauf zu sparen. Ob man nun Raten zahlt oder die Summe selbst anspart, ist doch egal...

MosqitoKiller  10.12.2012, 10:11
@SweetDevil81

Naja, aber das ist doch nett, wenn er zunächst sagt, schaun wir mal, und die Summe nicht sofort komplett fordert. Dass ads Geld zurückzuzahlen ist, war ja offensichtlich spätestens seitdem klar, da kann nun ja niemand sagen "Huch, das hatte ich vergessen, das ist jetzt aber gemein", Du hättest ja darauf sparen können...

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 09:28

Das ist nur eine von vielen Gemeinheiten. Das beste ist ja das er gestern Abend die Kinder gebracht hat und ich heute morgen diesen Zettel im Briefkasten gefunden habe. Er setzt mir eine frist von 2 wochen, jedoch ist der Brief mit dem 4.12. datiert!

suessf  10.12.2012, 10:25
@SweetDevil81

Lehn dich doch zuerst einmal ruhig zurück -> keine Panik! Er kann zwar WOLLEN, dass du ihm alles zurück zahlst und das sogar binnen 14 Tagen. Aber mehr als lauwarme Luft ist das fürs erste nicht :-)

Warum redest du nicht z.B. mit dem Vermieter? Zieh den einmal bei, erkläre ihm die Situation und mach einen Termin ab mit ihm, um eine Zwischenbestandsaufnahme des Wohnungszustandes zu machen. Sollte der Vermieter etwas zu beanstanden haben, was zulasten der Kaution geht (denn dafür zahlen wir ja Kaution!), dann wird das protokolliert und die Kosten dieses Parts teilst du mit deinem Ex. Den Rest kannst du ihm dann zurückzahlen - mehr nicht. Die Frist dafür: Lass dich nicht von ihm drängen - du bist bereit, ihm seinen Teil (abzüglich des oben genannten) zurückzuzahlen, das ist eventuell sogar schon mehr, als er überhaupt je verlangen kann! Du kannst ihm aber nicht alles voll auf die Hand legen, in deiner Situation selbstverständlich. Sollte er nicht darauf eingehen, dann muss er dir schon mit dem Anwalt ins Haus kommen -> mal schauen, ob er wirklich so weit geht :-) Wenn ja, dann hast du bis dahin zumindest etliche Monate Zeit herausgeholt. Und klar ist dann auch, dass du beim geringsten Verzug seiner Alimentezahlungen genau das gleich mit ihm machst - arschkalt und ohne mit der Wimper zu zucken :-))

Schwierige Lage.

Ich nehme an es wurde nichts schriftliches vereinbart.

Wenn du Zeugen dafür hast, dass du ihm das Geld zurückzahlen wolltest und er das abgelehnt hat, dann bist du aus dem Schneider. Man kann nicht auf seine Ansprüche verzichten und dann ein Jahr später um die Ecke kommen und sie doch einfordern.

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 09:20

nein, es wurde bei Auszug nichts schriftlich festgehalten und Zeugen hab ich leider auch keine :(

seid ihr verheiratet ? wenn ja dann steht ihm höchstens die hälfte zu von der kaution. wenn nicht muss das erst mal schriftlich bewiesen sein das er die bezahlt hat .

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 09:18

nein zum glück waren wir nicht verheiratet

Also, wenn er jetzt zum Anwalt geht dann wird dieser Anwalt eine Güterteilung vorschlagen, also wird beiden zu gleichen Teilen geteilt.... Nehm Dir aber einen Anwalt!

SweetDevil81 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 09:23

das werde ich auf jedenfall tun, alleine gehe ich diesen weg nicht. Sicher ist sicher