WG Mitbewohner betreten mein abgeschlossenes Zimmer während meiner Abwesendheit
Guten Tag zusammen
wie schon im Titel zu sehen lebe ich in einer Wohngemeinschaft, meine Mitbewohner sind mir nur mit Vornamen bekannt mehr nicht, ich weiß nicht was sie sonst so machen. Also schließe ich während meiner Abwesenheit mein Zimmer ab um unbefugtem Zutritt entgegenzuwirken. Diese Maßnahme erwies sich als sinnlos, da anscheinend noch ein zweiter Schlüssel vorhanden ist. Dadurch wurde mein Zimmer während meiner Abwesenheit betreten. Jetzt zu meiner Frage: Darf ich einen Schlüssellochsperrer verwenden um sie davon abzuhalten? Mir geht es dabei darum das die anderen lernen das ich vorher gefragt werde. bzw. das Dinge in meiner Anwesenheit erledigt werden können.
5 Antworten
Also schließe ich während meiner Abwesenheit mein Zimmer ab um unbefugtem Zutritt entgegenzuwirken. Diese Maßnahme erwies sich als sinnlos, da anscheinend noch ein zweiter Schlüssel vorhanden ist. Dadurch wurde mein Zimmer während meiner Abwesenheit betreten. Darf ich einen Schlüssellochsperrer verwenden um sie davon abzuhalten?
Man darf/ sollte immer den Schließzylinder austauschen, wenn man umzieht, damit man solche bösen Überraschungen nicht erlebt:
Sogar ein Vermieter darf Ohne Ihre Zustimmung kein Schlüssel besitzen.
Vermieter hat keinen Anspruch auf Schlüssel.
Die Wohnungsübergabe verlief harmonisch - bis der Vermieter die da-zugehörigen Schlüssel aushändigte und - mehr beiläufig - erwähnte, er selbst behalte einen für sich, um in die Wohnung zu kommen, falls der Mieter mal abwesend sei. Darf der Vermieter darauf bestehen, sich im Grunde jederzeit Zugang zu "seiner" Wohnung zu verschaffen? Die Antwort ist eindeutig: Er darf es nicht. Natürlich kann der Mieter ihm einen Wohnungsschlüssel überlassen, er muß es aber nicht. Der Mieter ist so-gar berechtigt, seine Wohnung dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, daß der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt. Dies be-stätigt ein Urteil des AG Köln. (Az.: 217 C 483/93)
Urteil vom Amtsgericht Köln - AZ: 217C483/93
Deine Frage ist ja schon mit JA beantwortet.
Eine Frage bezüglich eines anderen Schlüssels sollte ebenfalls erlaubt sein. Wenn sich ein solcher herausstellt dann einfordern.
Wenn sich ein solcher herausstellt dann einfordern.
Weiß man dann, ob man alle Schlüssel hat? Nein.
Also besser Zylinder tauschen.
Darf ich einen Schlüssellochsperrer verwenden um sie davon abzuhalten?
Darfst Du. Du darfst sogar den Schließzylinder austauschen.
Originalen aber aufheben und bei Auszug wieder einbauen.
Ich denke schon, dass Du das darfst. Allerdings würde ich für die Zukunft über einen Umzug nachdenken. Das ist doch kein angenehmes Wohnen mit Menschen, die Deine Privatsphäre nicht respektieren. LG Devi
Oder du lernst sie besser kennen ich mein ihr wohnt in einer Wohnung!? und da müsste man ja allen vertrauen mit Fremden würde ich das nie machen
Das hat überhaupt nichts zu bedeuten. Man muss doch nicht allen Menschen vertrauen, mit denen man zusammen wohnt. Wie ist das denn dann in Wohnheimen? Es gibt auch finanzielle Gründe, mit Leuten zusammen zu ziehen.