Gibt es reguläre Besuchszeiten in Mietwohnungen?
Also, die Sachlage ist Folgende, ich lebe in einer gleichberechtigten Wohngemeinschaft mit einem Mitbewohner den ich im Folgenden Mr.M nennen werde. Da dessen Freundin Mrs.N übermäßig oft hier übernachtet hat und beide keinerlei Rücksicht auf mich genommen haben, habe ich Mr.M mitgeteilt, dass er meine Zustimmung zu ihren Übernachtungen nicht hat und dass sie ihn nur noch in normalem Maße besuchen darf, aber nicht hier übernachten. Da er in vier Monaten ausziehen wird und sie nicht weit entfernt, in einem Studentenwohnheim wohnt, stehe ich damit der Beziehung der Beiden keinesfalls im Wege. (In einer Wohngemeinschaft braucht man für Übernachtungen die Zustimmung aller Bewohner, oder mindestens der Mehrheit) Nun hätte ich gern gewusst ab welcher Uhrzeit ich Mrs.N nun nach Hause schicken kann, damit die zwei nicht auf die tolle Idee kommen zum Beispiel am Wochenende gemeinsam auszugehen und dann um vier wiederzukommen und gemeinsam hier zu übernachten. Gibt es reguläre Uhrzeiten in denen ein Besuch als normaler Besuch gilt? VIelen Dank!
12 Antworten
Also mir ist zwar auch nicht bekannt, ob man in einer WG tatsächlich die Zustimmung der anderen Bewohner braucht, wenn jemand bei einem übernachten möchte, aber ich bezweifle das mal. Ihr solltet euch mal zu dritt zusammensetzen und klären, ob es nicht möglich ist, dass sich beide in den letzten 4 Monaten noch ruhig verhalten, wenn sie nachts wiederkommen und auf dich Rücksicht nehmen (wobei auch immer du meinst). Dann könnte man ja noch zusätzlich aushandeln, dass er für die häufigen Besuche einen bestimmten Teil Nebenkosten mehr übernimmt.
Das find ich ne ganz schöne Frechheit. Ich weiß nicht, was man da rechtlich machen kann, aber sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte man ja mal einen Anwalt befragen..
Wenn er sich jetzt nicht an das Übernachtungsverbot hält, werde ich das wohl tun. Danke, auch für das nicht pauschal erstmal anfeinden und zum schwarzen Peter machen :)
In einer gleichberechtigten Wohngemeinschaft, wenn beide im Mietvertrag stehen, kann er bei sich schlafen lassen, wen er möchte, da kannst du gar nichts machen
Stimmt nicht, er kann Besuch erhalten wenn er möchte, für Übernachtungen braucht er aber meine Zustimmung. Siehe Kommentar zu anjanni
Es ist aber einfach lächerlich, ihm zu verbieten, dass seine Freundin bei ihm schläft!
Ich will ihr ja nicht verbieten ab und zu mal bei uns zu übernachten, aber sie WOHNT ja schon bei uns, nur dass sie weder einen Mietvertrag hat, noch sich an den Kosten beteiligt. Das muss ich mir nun wirklich nicht gefallen lassen. Es gäbe kein Problem wenn sie nur am Wochenende oder an Feiertagen bei uns wäre, aber sie ist ja immer da.
Steht regulär im Mietvertrag ab 22.00Uhr ist Nachtruhe bis 7.00Uhr
danke
... im Mietvertrag oder aber in der Hausordnung. Die reicht m.E. auch aus.
"In einer Wohngemeinschaft braucht man für Übernachtungen die Zustimmung aller Bewohner, oder mindestens der Mehrheit" - Wie kommst Du darauf? Oder habt Ihr das vertraglich geregelt?
Wenn sie so regelmäßig bei Euch übernachtet, daß man fast von wohnen reden kann, würde ich vielleicht noch über eine Kostenbeteiligung diskutieren. Ansonsten kannst Du allenfalls darauf beharren, daß Du in Deinem Zimmer Deine Ruhe hast - zu den üblichen Zeiten.
"Rein rechtlich handelt es sich bei der Wohngemeinschaft um eine BGB-Gesellschaft gem. §§ 705 ff BGB. Dies hat u.a. das LG Saarbrücken (NJW-RR 1992, 781) entschieden. Damit stehen die Ansprüche aus dem Mietvertrag der Gesellschaft als Gesamthand und nicht jedem einzelnen Gesellschafter zu. Das Recht, in der Mietwohnung Besuch zu empfangen und diesen auch für begrenzte Zeit dort übernachten zu lassen, ist ein Anspruch aus dem Mietvertrag. Dieses Recht steht damit der Gesellschaft gemeinsam, also der gesamten Wohngemeinschaft zu. Gem. § 709 BGB ist bei der Geschäftsführung einer BGB-Gesellschaft Einstimmigkeit vorgeschrieben.
Die Gebrauchsüberlassung ist Zweck der Wohngemeinschaft als BGB-Gesellschaft. Für die Art der Nutzung ist daher Einstimmigkeit vorgeschrieben. Somit müssen alle Mitbewohner zustimmen, wenn Übernachtungsbesuch aufgenommen werden soll. Kommt keine Einstimmigkeit zustande, ist das Begehren, Besuch aufzunehmen, abgelehnt. Dann kann dem Besuch die Übernachtung verweigert werden."
lol. und anderenfalls muss er dir schadenersatz leisten weil er als "vertreter ohne Vertretungsmacht" gehandelt hat? Meine Güte... das ist total verrückt
Wohngemeinschaft - das war's dann wohl...
Wenn du meine weiteren Ausführungen zBsp zu Blumentina und Regenbogen liest, dann verstehst du vielleicht dass es schon lange keine Gemeinschaft mehr gibt, dass der Bruch aber von ihm ausging, nicht von mir.
Und jetzt willst Du ihm noch mal so richtig einen reinwürgen...
So ein Blödsinn, ich will einfach nur nicht weiter die Dumme sein die alles hinnimmt und auf die keinerlei Rücksicht genommen wird. Ich verbiete ihm ja auch gar nicht seine Freundin zu sehen und zuerst habe ich ihm ja auch nicht die Übernachtungen generell untersagt sondern halt nur unter der Woche. Da er aber auch dann keine Einsicht gezeigt und sich weiter absolut respektlos und mies verhalten hat, gestehe ich ihm nun keinerlei Übernachtungen mehr zu. Das ist schlichtweg die Konsequenz aus seinem Verhalten und ich zieh mir deswegen ganz sicher nicht den Schuh des schwarzen Peters an. Er ist selbst Schuld daran dass es so weit gekommen ist, es gab mehr als genug Versuche von mir, das Ganze friedlich zu klären. Diese Chancen hat er nicht genutzt. Sein Problem.
Wie ich hier schon lese , haste ja wirklich ein richtiges Problem. Also ich würde klartext sprechen und Mr.M sagen, wenn Mrs N bei uns übernachtet und Wasser mitbenutzt oder unser Kühlschrank ausräumt und es gut gehen läst , dann sofort möchtest du mehr Geld haben. WEnn nicht, dann schmeisst Mrs N raus!!!!!! Geh doch mal an die Eltern ran und versucht ihnen klarzumchen was Mr M so treibt und das er keine Rücksicht auf dich nimmt geschweige dIe Kosten. Ich wünsche dir aber trotzdem viel Glück!!
Vielen Dank. Klartext sprechen hat halt bisher nicht geholfen, deswegen hätte ich gern gewusst in welchem rechtlichen Rahmen ich mich bewege, damit ich mein Recht einfach durchsetzen kann... Zur Not muss ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.
Tja ich denke schon, das ein Anwalt dir besser Beraten kann als jetzt z.b. ich. Aber ich hätte schon lange gehandelt und RAUS aus der TÜR. Ich bin ein Mensch der nicht lange auf der Nase runtanzen läst und ich handel direkt. Ich wünsche dir aber trotzdem viel viel Glück und hoffe deine Nerven spielen noch mit!!!
Ich hab zum Glück sehr gute Freunde bei denen ich mir immer wieder meinen Frust von der Seele reden kann :) Danke für deinen Glückwunsch!
Das habe ich doch längst, mehrfach, aber er zeigt null Einsicht. Ich musste mir sogar einen Zimmerschlüssel nachmachen lassen, weil er nichtmal einsieht dass er in meinem Zimmer nichts zu suchen hat wenn ich nicht da bin.