Ich wohne in einer zweier WG. Seit einem Monat hat meine Mitbewohnerin einen Dauergast in die gemeinsame Wohnung gebracht. wie werde ich ihn wieder los?
7 Antworten
Wie soll man Dir helfen, wenn Du nicht mal erklärst, wie eigentlich die vertragliche Situation ist.
Habt ihr mit dem Vermieter jeweils einen eigenen Mietvertrag?
Oder habt ihr die Wohnung gemeinsam gemietet?
Oder ist eine/r von Euch Hauptmieter und der andere Untermieter?
Wenn es so ist, dass ihr jeweils einen eigenen Mietvertrag habt, dann schreib den Vermieter an und teile ihm mit, dass Du nicht einverstanden damit bist, was sich neuerdings bei Dir abspielt.
Teile ihm mit, dass Du die Miete um ein Drittel kürzen wirst, bis wieder der Ursprungszustand, nämlich zwei Personen + 1 Hund in der WG, wieder hergestellt ist. Wenn eine dritte Person ständig bei Euch wohnt, soll diese dritte Person auch ein Drittel der Miete übernehmen.
Das ist rein rechtlich eine ganz blöde Situation, denn Du kannst noch nicht einmal allein den Mietvertrag kündigen. Wenn Deine Mitbewohnerin mal nicht zahlt, musst Du für Sie mitbezahlen. Diese Situation solltest Du bald möglichst beenden, was nichts anderes bedeutet, als dass Du Dir eine andere Bleibe suchen musst, um aus dieser verhängnisvollen Situation raus zu kommen.
Überlege Dir eine Langzeitstrategie. So würde ich vor gehen:
Als erstes würde ich mit dem Vermieter sprechen und ihn bitten, ggf. einer Vereinbarung auf Auflösung dieses Mietvertrags zu zu stimmen, wenn es ihm nicht möglich ist, wieder normale Verhältnisse herzustellen. (Seine Möglichkeiten sind beschränkt.)
Dann bittest Du nochmals Deine Mitbewohnerin, sie möge mit der zweiten Person zusammen zwei Drittel der Miet- und Nebenkosten übernehmen und wenn sie das nicht will, soll sie einer Auflösung des derzeitigen Mietvertrags zustimmen.
Wenn sie das nicht will, soll sie wenigstens einer gemeinsamen Kündigung des Mietvertrags zustimmen. Sie kann danach die Wohnung vielleicht allein übernehmen.
Wenn sie auch dazu keine Anstalten macht, zahlst Du nur noch ein Drittel der Kosten und wenn dadurch beim Vermieter künftig nur noch 83 Prozent ankommen, wird dieser sich auch seine Gedanken machen. Rede ab dem Moment mit dem Vermieter und bitte ihn, sobald wie möglich deswegen fristlos oder ordentlich zu kündigen wegen fortgesetzter schwerer Vertragsverletzung. Sichere ihm zu, dass er den Fehlbetrag bekommen wird, sobald das Mietverhältnis dadurch beendet ist. Er soll deshalb die Differenz auch nur von Deiner Mitmieterin einfordern und mit Kündigung drohen.
Wenn diese dann Wert darauf legt, in der Wohnung bleiben zu können, wird sie entweder den Rückstand bezahlen oder aber die dritte Person bitten, zu gehen, damit Du wieder bezahlst.
Falls das nichts hilft und der Vermieter kündigt tatsächlich, bist Du wenigstens aus diesem schwierigen Mietverhältnis raus, das Dich derzeit an Deine Mitbewohnerin kettet, was letztlich auch zu Deinem Ruin führen könnte.
Du könntest sagen, dass der Vermieter es nicht möchte. Manche Vermieter schließen sowas im Mietvertrag aus.
Ggf. mit dem Vermieter reden, dass er sagt er hat mitbekommen / gesehen das noch jemand drin wohnt und er es nicht möchte. Von dir erzählt er dann aber nichts.
So vermeidest du Ärger mit deiner Mitbewohnerin.
Der Vermieter muss vorher informiert und gefragt werden, eine Möglichkeit zur Ablehnung hat er aber nur bei "wichtigen" Gründen (Wohnung zu klein/Überbelegung, verurteilter Vergewaltiger etc.). Der Vermieter hat also im normalen Fall keine Einflussmöglichkeit auf den "Zuzug".
Worum gehts? Dass dadurch mehr Kosten entstehen? Wer ist die Hauptmieterin oder weden beide Zimmer einzeln vermietet? Im letzteren Fall an den Vermieter wenden.
Die Miete wird 50:50 geleistet.
Ansonsten gilt Eure Vereinbarung (ggf. mündlich) ja nur für 2 Personen.
Er nutzt den Haushalt auch, damit sollte er mindestens die Nebenkosten zu einem Drittel übernehmen. Ich würde dies auf die ganze Miete beziehen.
Wer steht eigentlich im Vertrag?
Und was hat die Person gesagt als DU mit Ihr geredet hast?
Ich vermute, dass das Recht auf Deiner Seite ist.
Wir beide 50:50. Sie hat auch noch einen eigenen Hund der darunter leidet. Ausgemacht war bei Mietbeginn, dass ich in der Zeit wo sie arbeitet mich um den Hund kümmer.
Rechtlich kannst du erst ab der 6. Woche anteilig mehr Nebenkosten verlangen.
Bis zu 6 Wochen gilt das Besuchsrecht.
Kaltmiete kannst du nicht mehr verlangen, wenn pro Zimmer bezahlt wird.
Die Mite gilt für die ganze Wohnung. Ich mochte in raus haben. Besucher der Besuch empfängt und sich häuslich einrichtet ist für mich kein Besucher mehr.
Wir sind gemeinsam im Mietvertrag eingetragen. Die Kosten werden je zur Hälfte aufgeteilt.