Meine Rechte & Pflichten bei Auszug aus WG?
Hallo an alle
da für mich demnächst der Auszug aus einer WG (5 Personen, davon gerade inkl. mir 3 wohnend, zwei Zimmer frei) ansteht, und sich aus den Gesprächen mit der Vermieterin und ehemaligen Mietern jetzt schon einiges an Konfliktpotential offenbart, würde ich mich gerne über einige Dinge informieren. Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen wird und bedanke mich schon im Voraus für jede Hilfe.
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Punkt: Reinigung Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter. Im Mietvertrag wird mein Zimmer (20m²) als vermietet angeboten, und Küche, Bad, Flur etc zur Mitbenutzung. Nach eigener Recherchen im Internet glaube ich zu wissen, dass ich hier jedoch nur mein eigenes 20m²-Zimmer besenrein, sprich gefegt und von groben Flecken etc gesäubert, übergeben muss. Die Vermieterin verlangte jedoch bislang von jedem Mieter, der die WG verlässt, dass das gesamte Haus vom gemeinschaftlich genutzten Trockenspeicher bis in den Keller inkl. gemeinschaftlich genutzter Küche, Bad etc gereinigt, die Zimmerwände mit Wasserdampf abgedampft und die Vorhänge in die Reinigung gebracht werden - selbiges verlangte sie auch von mir. Wie kann/darf ich das Haus nun verlassen?
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Übergabeprotokoll & Schlüssel Hieran schließt die Frage nach einem Übergabeprotokoll und den Schlüsseln an. Ein von der Vermieterin erstelltes Protokoll umfasste bislang auch immer die o.g. Gemeinschaftsräume. Ein solches werde ich jedoch nicht unterschreiben, da ich - sofern nicht rechtlich verpflichtet - die Gemeinschaftsräume nicht blankgeputzt hinterlassen werde, sondern nur mein Zimmer in besenreinem Zustand hinterlassen möchte. Ein eigenes Protokoll, welches jedoch nur mein Zimmer umfasst, wird die Vermieterin jedoch nicht unterschreiben - wie sieht hier die Lage aus, auch bezgl. eventueller angeklagter Schäden durch die Vermieterin, in meinem sowie in den allgemeinen Zimmern? Ich würde mir gerne hierzu einen Mitbewohner als neutrale Person in mein Zimmer bitten, damit dieser dessen Zustand bestätigt.
Darf ich die Schlüssel, sofern das Protokoll nicht unterschieben wird, auch einfach in einem Umschlag in den Briefkasten der Vermieterin werfen? Was für Alternativen habe ich hierfür? Der Mietvertrag läuft bis 30.09., das Zimmer möchte ich jedoch spätestens am 28.09. verlassen und wenn möglich nicht mehr zurückkehren.
- Kaution Drei Mieter sind um März herum ausgezogen und haben, obwohl der Vermieterin laut eigener Aussage eine Abrechnung seit Mai vorliegt, bis heute ihre Kaution nicht bekommen. Wenn ich am 28.09. die Wohnung verlasse, wann und wie kann ich die Herausgabe der Kaution in welcher Höhe verlangen? Ich meine zu wissen (Internetrecherche), dass, sollte ein Protokoll unterzeichnet werden, ich sofort einen Teil der Kaution verlangen kann, wird keines unterzeichnet, hat die Vermieterin bis zu 12 Monate Zeit, um nach Mängeln zu suchen und auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Dickes Danke
2 Antworten
Jeder Mieter hat einen eigenen Mietvertrag und selbst eine Kaution hinterlegt, es gibt somit keinen Hauptmieter
Somit besteht die Mietsache auch nur aus dem angemieteten Zimmer. Deine Haftung erstreckt sich nur auf dieses und auf von dir verursachte Schaeden an den Gemeinschaftseinrichtungen. Die Haftung umfasst keine durch normale Abnutzung entstandene Schaeden sondern nur auf darueber hinaus gehende. Im Hinblick auf die Gemeinschaftseinrichtungen muesste dir im Streitfall zudem nachgewiesen werden, dass der betreffende Schaden auch wirklich von dir verursacht wurde.
Das Zimmer musst du besenrein uebergeben. Weitere Renovierungsansprueche koennen sich aus deinem Mietvertrag ergeben. Dies gilt auch fuer eine moegliche Reinigungspflicht bezueglich der Gemeinschaftseinrichtungen. Ohne genaue Kenntnis deines Mietvertrages kann man dazu jedoch nur mehr sagen dass eine mietvertragliche Vereinbarung, nach der jeder Mieter bei Auszug die Gemeinschaftseinrichtungen aufwendig zu reinigen hat, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam sein duerfte.
Wenn die Vermieterin ein nur die Mietsache (dein Zimmer) betreffendes Uebernahmeprotokoll nicht unterzeichnen wird, solltest du beim Auszug zusammen mit einem moeglichst neutralen Zeugen ein eigenes Protokoll erstellen und dieses von dem Zeugen unterzeichnen lassen. Dem Protokoll beigefuegte Fotos, die den Zustand der Mietsache dokumentieren, koennen ebenfalls hilreich sein. Anschliessend uebergibst du der Vermieterin die Schluessel oder wirfst sie in deren Briefkasten ein (idealerweise auch wieder im Beisein eines moeglichst neutralen Zeugen).
Die Rueckzahlung der Kaution wird erst dann faellig, wenn die Vermieterin festgestellt hat, dass keine Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis mehr bestehen. Dafuer hat sie je nach Einzelfall bis zu 3 oder auch bis zu 6 Monate Zeit (bei einem einzelnen Zimm er eher im niedrigeren Bereich). Sollte aber eine Nachforderung aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten zu erwarten sein, darf sie hierfuer einen angemessenen Betrag bis zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung einbehalten (fuer die Betriebskosten 2014 also bis zum 31.12.2015 - sofern das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht).
Und noch eine Frage, jetzt da ich den Mietvertrag vor mir habe. Im Vertrag steht nur, die Mietsache sei in einwandfreiem Zustand zu übergeben (=besenrein) - Im Übernahmeprotokoll sind aber sämtlche Zimmer des hauses aufgelistet, mit penibler Auflistung aller darin befindlicher Gegenstände (z.B. Glühbirne, Spiegel hinter der Tür, Matratze, und Punkte wie "ringsherum mit Dampf gereinigt") Der letzte Satz darin lautet "Bei Auszug ist ebenso zu reinigen." darunter dann meine Unterschrift :-/ Ist das rechtlich zulässig? Ich würde spontan behaupten und hoffen, nein!
Eine Frage bleibt mir da aber doch noch... ich muss das Zimmer nur besenrein hinterlassen, sie verlangt abgedampfte Wände und weiß der Geier was noch alles. Da ich meine Nachmieterin mag, werde ich natürlich auch Fenster putzen, und freiwillig in der Küche noch etwas aushelfen. Ich gehe aber stark davon aus, dass ein Übergabeprotokoll nicht zustande kommen wird, da ich eben die Wände nicht abdampfen werde. Wie sehen meine Rechte in dem Fall aus? Ich werde auf jeden Fall ein Video/Fotos von dem gereinigten Zimmer machen, alles was sie dann darüber hinaus noch macht/machen lässt kann mir doch theoretisch egal sein oder?
Aber ich darf dennoch einen großen Teil der Kaution zurückverlangen ...
Erst nach Ablauf einer angemessenen Prueffrist (3 bis 6 Monate).
... den Rest muss sie mir auf den Cent belegen wenn sie ihn endgültig behalten möchte?
Natuerlich!
Alles klar, vielen Dank. Dann werde ich am Samstag morgen also schon meine restliche Habe in's Auto packen, einmal durchfegen & Spinnweben entfernen und ihr die Schlüssel geben können, da das Zimmer wirklich frei von Schäden etc ist, und wenn sie dann eine Putzfrau kommen lässt kann ich die Übernahme dieser Kosten einfach verweigern.
Vielen Dank für deine Hilfe! :-)
wende dich am besten an den mieterbund die koennen dir rechtliche auskuenfte geben
Habe ich schon überlegt, kostet allerdings einiges. Dachte ich erfrage zumindest mal grob meine rechte & Pflichten, packe dann alles und verlasse das Haus genau so wie ich es eben muss, und alles weitere würde dann tatsächlich der Anwalt klären. Dass dieser eingeschaltet werden muss steht für mich schon außer Frage, wenn ich all das glaube was mir die anderen ehemaligen Mieter so erzählen, und gerade deswegen möchte ich mich auch absichern
Hallo, vielen Dank für die lange Antwort. Damit sehe ich die Ergebnisse meine Recherchen allesamt bestätigt. :-) Den Mietvertrag hat die Dame selbst erstellt und selbst als Bankkaufmann stellten sich mir da die Nackenhaare hoch. Ohne es genau zu wissen, bin ich mir sehr sicher, dass darin nichts von der Reinigung aller Räume stand - was ja ohnehin nicht zulässig wäre. Die Putzfrau, die sie dann nach meinem Auszug beschäftigen möchte, wird sie mir von der Kaution abziehen wollen, aber dem kann ich dann ja auch widersprechen, damit bliebe sie auf den Kosten sitzen. Was aus Platzmangel nicht erwähnt werden konnte ist, dass mein Vertrag am 30.09. endet und am 01.10. direkt die nächste einzieht - Mängelsuche wird ja also ziemlich zeitig abgeschlossen sein.
Eine Nachforderung aus einer alten Rechnung hat sie schon mehrmals erwähnt, wenn auch die Rechnung nicht gezeigt. Aber ich darf dennoch einen großen Teil der Kaution zurückverlangen, und den Rest muss sie mir auf den Cent belegen wenn sie ihn endgültig behalten möchte?