Auszug aus der Wohnung - was gilt als vom Vormieter übernommen?
Guten Tag!
Beim Einzug in unsere Wohnung befanden sich im Flur vom Vormieter verklebte Spiegel. Weder mit dem Vormieter (den wir nicht kennen) noch mit dem Vermieter haben wir eine Vereinbarung über eine Übernahme der Spiegel getroffen. Wir sind somit davon ausgegangen, dass die Spiegel nun zur Wohnung gehören und mitvermietet sind.
Jetzt beim Auszug verlangt die Hausverwaltung, dass wir die Spiegel entfernen, da wir sie (automatisch?!) übernommen hätten. Tatsächlich haben wir die Spiegel unserem Verständnis nach nur geduldet. Weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll sind die Spiegel erwähnt.
Hat hier jemand Ahnung, ob die Forderung der Hausverwaltung irgendeine Berechtigung hat und wie sich diese begründet?
Besten Dank!
5 Antworten
wenn die Spiegel nicht im Abnahmeprotokoll und auch nicht mit im Mietvertrag stehen, dann könnte man davon ausgehen das sie vor eurem Einzug nicht da waren und ihr sie nun auf Verlangen der Hausverwaltung entfernen müßt,
Alle bei Mietbeginn in der Wohnung vorhandenen Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel etc. gelten als automatisch mitvermietet. Mit dem Vormieter gab es keine Vereinbarung. Im Mietvertrag muss das so nicht ausgeführt sein.
Ihr seid deshalb nicht in der Pflicht, Derartiges zu entfernen. Der Vermieter hätte mit dem Vormieter das vereinbaren müssen bzw. von diesem die Entfernung fordern dürfen.
Du hast zwar Recht, aber dann könnte jeder Mieter irgendwelche Sachen da lassen und behaupten die waren bei Einzug schon da.
Was ist wenn die Verwaltung sagt: So nehmen wir die Wohnung nicht ab, das sind nicht unsere Sachen.
Wer ist denn da in der Beweispflicht?
Theoretisch bist du im Recht, wenn du aber nicht nachweisen kannst, dass die Spiegel bereits hingen, wirst du sie wohl entfernen müssen. Beim Einzug hättet ihr entweder bereits auf die Entfernung bestehen müssen oder sie im Übergabeprotokoll vermerken lassen müssen.
naja ich sag mal so... wenn im mietvertrag andere dinge stehen, die mitvermietet werden (zB EBK) und die spiegel stehen dort nicht dabei, dann gehören sie eigentlich erst mal euch, da nirgends festgehalten ist, dass sie bereits vorher da waren.
Danke für die Antworten und den Hinweis auf den Mietvertrag! Darin habe ich eben ausdrücklich die Aussage gefunden, dass wir keine Gegenstände vom Vormieter übernommen haben. Das dürfte als Argument reichen, denke ich.
Nun, da kann man einfach ins Abnahmeprotokoll des Vormieters schauen. Ansonsten gibt es zig Zeugen einschließlich der Hausmeister, die die Wohnungsübergabe gemacht haben. Die sollen sich erst einmal trauen, im Streitfall was Gegenteiliges zu behaupten.
Außerdem hat die Hausverwaltung bereits eingestanden, dass die Spiegel vor Mietbeginn in der Wohnung waren.
Das ist aber kein Beweis dafür, dass es nicht Eure Sachen sind!