Auszug aus der Wohnung - was gilt als vom Vormieter übernommen?

5 Antworten

wenn die Spiegel nicht im Abnahmeprotokoll und auch nicht mit im Mietvertrag stehen, dann könnte man davon ausgehen das sie vor eurem Einzug nicht da waren und ihr sie nun auf Verlangen der Hausverwaltung entfernen müßt,

Alle bei Mietbeginn in der Wohnung vorhandenen Einbauten, Maschinen, Geräte, Möbel etc. gelten als automatisch mitvermietet. Mit dem Vormieter gab es keine Vereinbarung. Im Mietvertrag muss das so nicht ausgeführt sein.

Ihr seid deshalb nicht in der Pflicht, Derartiges zu entfernen. Der Vermieter hätte mit dem Vormieter das vereinbaren müssen bzw. von diesem die Entfernung fordern dürfen.

johnnymcmuff  09.02.2018, 22:17

Du hast zwar Recht, aber dann könnte jeder Mieter irgendwelche Sachen da lassen und behaupten die waren bei Einzug schon da.

Was ist wenn die Verwaltung sagt: So nehmen wir die Wohnung nicht ab, das sind nicht unsere Sachen.

Wer ist denn da in der Beweispflicht?

Theoretisch bist du im Recht, wenn du aber nicht nachweisen kannst, dass die Spiegel bereits hingen, wirst du sie wohl entfernen müssen. Beim Einzug hättet ihr entweder bereits auf die Entfernung bestehen müssen oder sie im Übergabeprotokoll vermerken lassen müssen.

naja ich sag mal so... wenn im mietvertrag andere dinge stehen, die mitvermietet werden (zB EBK) und die spiegel stehen dort nicht dabei, dann gehören sie eigentlich erst mal euch, da nirgends festgehalten ist, dass sie bereits vorher da waren.

Danke für die Antworten und den Hinweis auf den Mietvertrag! Darin habe ich eben ausdrücklich die Aussage gefunden, dass wir keine Gegenstände vom Vormieter übernommen haben. Das dürfte als Argument reichen, denke ich.

johnnymcmuff  09.02.2018, 22:18

Das ist aber kein Beweis dafür, dass es nicht Eure Sachen sind!

Gwynplaine 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 22:32
@johnnymcmuff

Nun, da kann man einfach ins Abnahmeprotokoll des Vormieters schauen. Ansonsten gibt es zig Zeugen einschließlich der Hausmeister, die die Wohnungsübergabe gemacht haben. Die sollen sich erst einmal trauen, im Streitfall was Gegenteiliges zu behaupten.

Außerdem hat die Hausverwaltung bereits eingestanden, dass die Spiegel vor Mietbeginn in der Wohnung waren.