Austausch der Arbeitsplatte bei der mitvermieteten Wohnung
Hallo. Vor kurzen habe ich meinen neuen Mietvertrag unterschrieben. Leider habe ich jetzt beim Einzug festgestellt, dass die Arbeitsplatte der mitvermieteten Einbauküche nicht mehr hygienisch ist. Sie hat einen Riss, in dem sich Essensreste von (mehreren) Vormietern gesammelt haben und ist an dieser Stelle auch aufgequollen. Ich würde gerne auf meine Kosten eine neue Arbeitsplatte einbauen. Leider ist der Vermieter darüber nicht sehr glücklich, denn er scheint an der (14 Jahre alten!) Küche sehr zu hängen. Was soll/kann ich tun?
PS.: Ich habe für die Küche außerdem 100 € "Benutzungsgebür" bezahlt (ursprünglich sollten es 300€ sein). Ist das nach 14 Jahren und 5 Vormietern noch angemessen?
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
entweder die Küche ist mit vermietet oder nicht, dann fällt auch keine "Benutzungsgebühr" an, wenn der VM das jedesmal gemacht hat, hat er den Anschaffungspreis sicherlich raus.
Was du machen kannst: du kannst auf deine Kosten eine neue Platte einbauen lassen und bei Auszug, wenn dein VM darauf besteht, machst du die alte wieder rein.
Auf so etwas wollte ich nicht arbeiten!
Nach dieser Abnutzung ist die Küche nichts mehr wert. Der Vermieter könnte sie dir auch schenken. Die unhygienische Arbeitsplatte mußt du nicht akzeptieren. Wenn der Vermieter sie behalten will, baue sie aus und übergib sie dem Vermieter.
Ob angemessen oder nicht, hängt davon ab, ob es jemanden gibt, der es bezahlten möchte und das scheint ja so zu sein. Bei der Arbeitsplatte sollten Sie versuchen, mit dem VM eine verbindliche Vereinbarung zu treffen. Evtl. lässt sich der VM zu einem Austausch überreden, wenn Sie Ihm genau eine gleichwertige Qualität, den fachgerechten Einbau und die kostenfreie Überlassung bei Auszug schriftl. zusichern. Oder als Alternative den fachgerechten Rückbau der alten eingelagerten Platte. MfG
Du kannst ihm nur eine Frist setzen, die Platte auszutauschen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kannst du die Platte auf seine Kosten austauschen. Wenn du die Arbeit selbst machs, muss es natürlich fachmännisch einwandfrei sein, sonst wirst du wiederum schadensersatzpflichtig.