Kündigung der Wohnung, muss ich vom Vormieter Einbauten entfernen?
Hallo, ich habe meine Wohnung gekündigt, kann der Vermieter verlangen das ich das Hochbett die Unterböden sowie Vertäfelung die der Vormieter eingebaut hat ausbauen muss. Ich habe damals die Wohnung ohne besondere Vertragliche Vereinbarung bezogen auf diese Einbauten übernommen.
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Das verstehe ich nicht. Warum kommt es denn darauf an, wer die Dinger eingebaut hat? Ob nun Tischler oder Maurer oder eben ein Mieter selbst, ist doch völlig Banane. Es kommt doch nur darauf an, wem die Dinger gehören und wenn sie nicht dem Vermieter gehören, müssen die weg. Genauso wie die Tapeten, wenn es denn beim Einzug keine gab. Alles eigentlich ganz einfach, oder?
ja, denn du hast diese Dinge übernommen, somit sind si in dein Eighentum übergegangen. Das ist das selbe wie mit Laminat das man vom Vormieter übernimmt. der Vermieter kann drauf bestehen dass es rausgenommen wird. Also sprich mit deinem Vermieter. vieleicht hast du ja Glück und er lässt es drin....ich denke aber eher, dass das unwahrscheinlich ist
Rede mit dem vermieter, wie Du die Wohnung übergeben mußt. Normal ohne die, nicht vom Vermieter eingerichteten, Einbauten.
.....Und wer Pech hat, muss später sogar die ungeliebten Hinterlassenschaften seines Vormieters für teures Geld entsorgen. Was viele nämlich nicht wissen: Auch Einbauten, die vom Vormieter übernommen wurden, muss man auf Verlangen des Vermieters entfernen. Beim Berliner Mieterverein hatte man kürzlich den Fall, dass eine Mieterin beim Auszug einen Hängeboden ausbauen sollte, der schon mehrere Mietergenerationen überlebt hatte. Da er zu allem Überfluss nicht nur verschraubt, sondern auch verklebt und vernagelt war, muss nun wahrscheinlich die Decke neu verputzt werden. "In solchen Fällen kann es günstiger sein, sich mit dem Vermieter auf die Zahlung einer Geldsumme zu einigen, denn Arbeiten dieser Art sollte man als Laie nicht selber durchführen", empfiehlt BMV-Rechtsberaterin Aliki Bürger.
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1007/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1007/100714.htm
.....und weil es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt wird das so behandelt als wären es DEINE Einbauten und du musst sie entfernen