der mieter übernimmt die wohnung im gegenwärtigen zustand was heißt das?
Hallo,
in meinem Mietvertrag steht die Klausel der mieter übernimmt die wohnung im gegenwärtigen zustand". Nun frage ich mich was die Aussage bedeutet im bezug darauf, wenn ich ausziehen will. Angenommen der Vormieter hat die Wohnung baulich verändert(z.B. eine angehangene decke oder eine Bar in der Wohnung eingebaut), müsste ich dies dann beim Auszug eigentlich abbauen oder bedeutet die Aussage, dass ich die Wohnung so übernommen habe und theoretisch solche Umbauten von Vormieter eben nicht beim Auszug abbauen muss?
3 Antworten
Klausel der mieter übernimmt die wohnung im gegenwärtigen zustand". Nun frage ich mich was die Aussage bedeutet
Das beschreibt lediglich den Ist-Zustand bei Mietbeginn. Du musst demnach weder befürchten, Deckenvertäfelung oder Eibauschränke abzubauen, da sie ausdrücklich mitvermietet sind, darfst aber auch keine Doppelverglasung, Badmodernisierung oder gar einen Bodenbelag verlangen, der garnicht vorhanden ist.
Das schlösse eine mietvertraglich vereinbarte Pflicht zu Schönheitsreparaturen nicht aus, wenn sie bezugsfertig, aber nicht frisch renoviert übergeben wäre. Oder Mietnachlass für erforderliche Renovierungsarbeiten gewährt wurde.
Nur bei einer renovierungbedürtigen Übergabe (verschliessnen Tapeten, nachgedunkelte Wandanstriche) wäre das nicht zu verlangen.
G imager761
"Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand" richtet sich meiner Meinung nach eher an den Käufer/zukünftigen Mieter.Er weist ihn darauf ihn,dass er die Wohnung in der aktuellen Verfassung erhalten wird und bsp. nicht noch extra Renovierungen vorgenommen werden falls nötig.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
LG Beny
Ja, genau das bedeutet es, du hast die Wohnung in einem unrenovierten, aber sehr wohl bewohnbaren Zustand bekommen, also musst du beim Auszug ebenfalls die Wohnungf nur in einem ähnlichen Zustand hinterlassen, und der Vermieter kann somit kweine Totalrenovierung fordern, sofern du diwe Wohnung nicht total ramponiert hast.