Muss ich bei Auszug eine dunkle Wand streichen, wenn diese vom Vormieter so hinterlassen wurde?
Hi,
sollte jemand aus einer WG ausziehen und der Nachmieter fordern, dass eine dunkle Wand, welche aber so übernommen wurde, weiß gestrichen wird, bin ich dazu rechtlich verpflichtet oder nicht?
5 Antworten
Wenn es keine anders lautende Vereinbarung im Vertrag oder Übergabeprotokoll gibt, dann kann der Vermieter das von dir fordern. Ja.
Eine dunkle Wand hat auch nichts mit der Schönheitsreparatur zu tun, sondern das zählt wie eine Beschädigung. Du hättest beim Einzug auch verlangen können, helle Wände zu bekommen. Du hast mit anderen Worten also die Pflicht des Vormieters übernommen.
Vom Vormieter oder Vermieter?
Wurde Dir die Wohnung so vom Vermieter übergeben ohne dass es eine Regelung zwischen Vormieter und jetzigem Mieter gab, dann muss man diese Wand nicht streichen.
Man sollte bei einer Übergabe immer ein Protokoll und Fotos machen.
Ach ja, der Nachmieter hat Dir gar nichts zu sagen,sondern nur Dein Vermieter.
Der Vermieter hat die Dunkelwand des Vormieters akzeptiert. Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen, Schönheitsreparaturen obliegen dem Vermieter? Dein Mietvertrag gibt Auskunft, wie du die Mietsache zurückzugeben hast.
und der Nachmieter fordern, dass eine dunkle Wand, welche aber so übernommen wurde, weiß gestrichen wird,
Das kann der Nachmieter gerne fordern - beim Vermieter. Der kann dich dann auffordern, die Wand zu streichen. Dabei ist dann zu beachten, von wem du das Zimmer in dem Zustand übernommen hast. Vom Vermieter? Dann brauchst du nicht zu streichen. Vom Vormieter? Dann musst du die Wand streichen.
Nein muss man nicht , es sei den es steht im mitvertrag
Nur weil etwas im Mietvertrag steht ist es nicht automatisch wirksam.
Der BGH hat schon viele Klauseln gekippt.