Möbel in Der wohnung vom Vormieter übernommen jetzt Umzug?
Hallo ich will aus meiner Wohnung ausziehen habe aber noch nicht gekündigt,ich habe damals die Küche und einige Schränke und die Satelitenschüssel vom Vormieter übernommen. Das alles würde ich jetzt am liebsten selber drin lassen weil ich es in meiner neuen Wohnung nicht mehr brauche. Geht das einfach so? Weil die dinge waren bei mir ja auch schon vorhanden.
5 Antworten
"Einfach so" geht das nicht.
Du kannst mit dem Vermieter besprechen, dass du die Sachen gerne an deinen Nachmieter weitergeben möchtest. Er muss darauf nicht eingehen, und wenn kein Deal zustande kommt, musst du die Sachen rausnehmen.
Der Vermieter kann verlangen das Du die Wohnung vollständig geräumt zurück gibst.
Ob Du die Möbel vom Vormieter gebrauchen kannst oder nicht spielt keine Rolle.
Frag den Vermieter, ob sie bleiben dürfen oder frag den Nachmieter, ob er sie übernehmen möchte. Einfach stehen lassen kann teuer werden: Der Vermieter darf weiter Miete verlangen, bis die Wohnung vollständig beräumt ist. Auch über das Ende der Kündigungsfrist hinaus.
Vermutlich läuft das Ganze drauf hinaus, dass du Sperrmüllabholung bestellst oder wo möglich, biete die Möbel dem Roten Kreuz an, die geben sie dann an Bedürftige billig ab.
Du hast die Wohnung mit den Mobilar vom Vermieter übergeben gekommen aber zuvor hat dir der Vormieter die Sachen geschenkt, die Sachen standen also bei oder Übernahme vom Vermieter schon oder noch in der Wohnung?
Hier hat der Vermieter seine Aufgaben auf dich und den Vormieter abgewälzt. Der Vermieter muss doch die Wohnung vom Vormieter nach dessen Auszug zurückgenommen haben um sie anschließend an dich zu übergeben. Wenn das Mietverhältnis mit dem Vormieter beendet ist, hast du als neuer Mieter mit dem Vormieter nichts mehr zu schaffen.
Eine Vorabnahme kannst du gerne mit dem Vermieter vereinbaren. Das ist aber nicht bindend.
Die standen damals da drin, und ich musste mich beim Vormieter melden ob ich die Küche und so behalten will
Nein, nur mit Einverständnis des Vermieters oder Übernahme durch den Nachmieter.
Kann man das Kündigungsschreiben nicht so formulieren das man um eine Vorabnahme der Wohnung bittet?