Muss ich bunte Wände beim Auszug weiß streichen, wenn sie vom Vormieter übernommen wurden?

9 Antworten

Hier muss mal ganz klar differenziert werden. In den meisten Altmietverträgen, gab es Klauseln, dass alle drei, fünf bzw. sieben Jahren bestimmte Räume gestrichen werden müssen. Diese feststehende Klausel hat der Bundesgerichtshof gekippt, da es den Mieter unangemessen benachteiligt. Die Klausel ist ungültig, somit gilt die gesetzliche Regelung. Laut Gesetzt ist der Vermieter für die Renovierung zuständig.

Du bist nun in eine Wohnung eingezogen, in der bunte Wände vorhanden waren. Du hast die Wohnung vom Vermieter gemietet und zwar mit den bunten Wänden. Niemand muss eine Wohnung in einem besseren Zustand hinterlassen, wie er sie vorgefunden hat.

Es gibt Mietverträge, mit Klauseln, die besagen, dass bei Auszug die Wände weiß gestrichen werden müssen. Diese Klausel ist ebenfalls ungültig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wände, die vom Mieter bunt gestrichen wurden, beim Auszug in neutralen Farben zu streichen sind.

Hier hat jedoch nicht der Mieter die Wände bunt gestrichen, sondern der Vormieter. Der Vermieter hat vom Vormieter die Wohnung so übernommen und auch so weitervermietet. Der Mieter ist somit keineswegs verpflichtet, die Wohnung weiß oder in neutralen Farben zu streichen, da er die Wohnung ja bunt vom Vermieter bekommen hat. Und wie bereits oben erwähnt, kann er keinen besseren Zustand beim Auszug verlangen, wie der Mieter beim Einzug vorfand. Damit wäre der jetzige Mieter ungerechtfertigt benachteiligt.

Auch ist der jetzige Mieter nicht für den Vormieter verpflichtet.

Hat der jetzige Mieter starren Renovierungsklauseln in seinem Mietvertrag muss er ebenfalls nicht streichen, da diese Klausel ungültig ist.

Man muss Gerichtsurteile genau lesen. In dem Fall, in dem der Mieter die Wände in einem neutralen Ton (nicht weiß!!) streichen musste, hatte dieser Mieter die Wände auch bunt gestrichen. Es gilt somit nicht, wenn der Mieter die Wohnung bereits mit bunten Wänden gemietet hat.

Ca. 75 % der Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind mittlerweile vom Bundesgerichtshof für ungültig erklärt worden. Somit kann auch etwas, was im Mietvertrag steht, nicht stimmen.

Sinnvoll ist es immer, einen Anwalt für Mietrecht um Rat zu fragen. Gute Ansprechpartner sind auch die Mietvereine.

Am 6. November 2013 hat der Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: VIII ZR 416/12) entschieden, das bunte Wände neutral gestrichen werden müssen. Das Problem ist nur, wie in Deinem Fall, das es immer noch offen ist, was dann unternommen werden muss wenn die bunten Wände übernommen werden vom Vormieter, schlimmstenfalls wirst Du streichen müssen. Wenn der Vermieter streichen lässt, können da schon mal ein paar Tausend Euro an Kosten auf Dich zukommen. Wäre einfacher gewesen, das beim Einzug zu klären und schriftlich festzuhalten.

was ist den in deinem Mietvertrag geregelt? Das ist erst mal vorangig. Schau mal nach.

ich muss z. B. meine farbigen Wände zumindest so überstreichen, dass die Farben nur noch pastell-artig sind und nicht mehr knallig, aber weiß muss es auch nicht sein.

Schau in deinen Mietvertrag ob da besenrein oder renoviert steht...

nein, du musst sie weißen

du kannst sie nicht so lassen, wie du willst, extrem farbige wände, muss der vermieter nicht akzeptieren

du hast diese verpflichtung von deinem vormieter übernommen

kauf dir einen eimer farbe und weiße sie oder zahle halt dafür

du kannst sie nicht so lassen, er kann weiß verlangen