Kaminanschluss bei Auszug und Kaminmitnahme schließen?
Hallo zusammen, meine Frage ist die: Der Vormieter unserer Wohnung hatte einen Kaminofen, den er mitgenommen hat, aber da das Loch nunmal da war haben wir uns einen gekauft und auch dort angeschlossen. Das Loch wurde also vom/für unseren Vormieter gemacht ! Nun ziehen wir aus und werden den Kaminofen wohl auch mitnehmen, da unser Nachmieter den nicht übernehmen möchte. Somit würden wir die Wohnung so verlassen wie wir sie übernommen haben. Der Nachmieter und der Vermieter meinen, aber nun, dass es unsere Sache sei, das Loch in der Wand wieder zu schließen ! Kann dazu jemand etwas sagen !? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage(sicher wird es die geben :-) ), die jemand kennt ?
3 Antworten
Wenn ihr die Wohnung MIT Kaminanschluß (Loch) übernommen habt, hinterlasst Ihr die auch so. Als Ofenheizung noch üblich war, war es völlig normal, den Ofen mitzunehmen (der gehörte nicht zur Wohnung), und den Kaminanschluß offen zu lassen.
Wenn Ihr es zumachen würdet, woher sollte ein späterer Nachmieter wissen, wo er einen Kamin anschließen KÖNNTE?
Das gleich ist übrigens bei Dunstabzugshauben nach draußen der Fall. Die "Löcher" gehören zur Wohnung.
Wenn es einen Rechtsstreit geben würde, müsstet Ihr nachweisen können, dass das Loch bei Eurem Einzug da war (da das keine übliche Wohnungs"einrichtung" ist und siche rnicht mit im Mietvertrag steht)...
Allerdings hatte ja der VERMIETER es auch stillschweigend akzeptiert, und somit gehört es zur Wohnung. Man könnte es also drauf anlegen.
Vermutlich wäre dann das kleinere Übel, sich zu einigen, bzw. nachzugeben.
Ihr habt das "Loch" vom Vermieter übernommen, damit seid ihr in der Pflicht es wieder in den Urzustand versetzt wird. Bedeutet dass das Wandfutter entfernt und das Loch ordnungsgemäss Wangengleich verschlossen wird.
Was steht denn im Dokument der Wohnungsabnahme? Da muss das Loch doch erwähnt sein... und somit wäre es eindeutig, dass Ihr es weder gemacht habt, noch schließen müsstet.
das müsste ich mal raussuchen !
Der Nachmieter will den gerne woanders stehen haben und ist deswegen darauf aus, dass wir es zu machen !
Der Vermieter sagt, dass wir den ja genutzt haben und meint wir hätten am Anfang ja verlangen können, dass der Vormieter den zu macht und haben das Loch so stillschweigend akzeptiert und müssen jetzt sehen, dass es geschlossen wird !