Muss ich Mängel vom Vormieter beseitigen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

die Mieterin muss nicht weiß streichen, weil der Sohn das meint. Entscheidend ist was im MV steht. Da der Zustand beim Abschluss bekannt war, hätte der damalige Vermieter im Mietvertrag festlegen müssen, dass dieser Anstrich weiß zu überstreichen ist bei Auszug. Damit ist klar, dass hier nicht zu überstreichen ist, da nicht vereinbart. Da gibt es dazu auch ein aktuelles Urteil.

Lory28 
Beitragsersteller
 01.09.2014, 12:22

Das wären doch mal erfreuliche Nachrichten. Wo genau kann ich das Urteil finden?

albatros  02.09.2014, 08:49
@Lory28

AG Schöneberg, Urteil v. 10.09.2013 - 3 C 95/13 -

Wenn du die Wohnung damals so übernommen hast, entbindet dich das nicht davor, sie ebei einer Kündigung im vertragsmäßigen Zustatnd zurück zu geben. Dass du damals den Mangeln nicht gerügt hast, ist dein eigenes Problem-

und er hat verlangt, dass ich die Küche weiß streiche.

Und was "verlangt" der Mietvertrag?

Bitte den exakten Wortlaut.

Lory28 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 15:46

Nichts bzgl. Renovierung. Mein Vemieter war bei Abschluss des Vertrages 90 Jahre alt und hat versucht noch alles selbst zu regeln.. obwohl er damals nicht mehr wirklich in der Lage dazu war. Alles wurde mündlich besprochen, es gab kein Protokoll, keine Fotos, nichts. Mir wurde die Wohnung in einem teils miserablen Zustand übergeben. Ich habe Teppichböden rausgerissen und Laminat neu verlegt, die Wände in den Räumen in denen geraucht wurde frisch gestrichen. Aber um die Küche habe ich mich nie wirklich gekümmert, da ich gut mit den orangenen Wänden leben konnte.

Ja, ich war mit 19 Jahren zu naiv um mich diesbezüglich abzusichern und hatte niemanden der mich da hätte beraten können (anderes Thema.) Doch nun stehe ich da und weiß nicht was ich tun soll. Ich hab schon eine Menge Zeit und Geld in die Wohnung investiert und soll jetzt auch noch etwas gerade biegen, was meine Vorvormieterin verbockt hat.

Aber eine Alternative ohne etwas im Vorfeld vertraglich geregelt zu haben und ohne Übergabeprotokoll habe ich dann wohl nicht, oder?

Theoretisch könntest du dich darauf berufen, dass die Wohnung bereits mit diesem "Mangel" übernommen worden ist. Allerdings fehlt dafür das Übergabeprotokoll. Die Vormieterin hat dir damit quasi die Schuld in die Schuhe geschoben und du wirst nun neu streichen müssen. Orange zählt wohl auch nicht zu den zumutbaren Farben. Weiß muss es aber nicht sein.

Vielleicht kannst du ja einen ähnlichen Deal mit den Nachmietern schließen? Ist ja auch in ihrem Interesse, dass richtig renoviert wird.

Grundsätzlich mußt du die Wohnung in den Zustand versetzen, wie sie bei der Übernahme war. Allerdings nicht, wenn es um Sachen geht, die du quasi in Absprache vom Vormieter übernommen hast. Also wenn die Wand normaler Weise weiß sein soll, aber du damit einverstanden warst, sie so orange zu übernehmen, dann muß sie erst bei deinem Auszug wieder weiß gemacht werden. Abgesehen davon, kauf dir doch einen Eimer weiße Farbe. Das kostet doch fast nichts und dann wird alles einmal weiß gestrichen.