Ausfallhonorar/Dienstausfall in Rechnung stellen wegen kurzfristiger Absage durch den Auftraggeber?
Hallo,
ich bin selbstständig mit Gewerbeschein und es handelt sich um einen Auftrag an Silvester für ein Cateringunternehmen. Am 27.12. bekam ich eine e-Mail "Hallo zusammen,diese Mail geht an alle, die sich für den Job am 31.12. beworben haben..." mit den Details für die Veranstaltung, Zeit und Treffpunkt, Stundenlohn, gewünschtes Outfit, etc. Die E-Mail habe ich umgehend bestätigt, noch ein Detail nachgefragt und auch darauf wieder eine Antwortmail bekommen. Die Veranstaltung sollte am 31.12. um 16 Uhr los gehen. Am 30.12. abends habe ich eine Email bekommen mit der Absage dass sie mich jetzt doch nicht brauchen. Jetzt meine Frage. Kann ich ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen weil die Absage so kurzfristig war? Und wenn ja in welcher Höhe?
Vielen Dank schon mal!
2 Antworten
Hi,
deine Gedanken wegen Ausfallhononar sind absolut Berechtigt! Du müsstest aber sowas in deinen AGB bzw. "Kleingedruckem" drinnenstehen haben, um das geltend zu machen! Der Auftraggeber müsste also vorher die darüber informiert gewesen sein bzw die Möglichkeit gehabt haben, sich selbst darüber zu informieren, dass das bei deinen Konditionen so ist. Das ist immer so.
LG Christoph
Quelle: Langjährige Tätigkeit im Service für Großkunden
Ja das habe ich befürchtet...Nein, ich hatte mit der Agentur vorher noch keinen Kontakt, d.h.auch keinen offiziellen Rahmenvertrag o.ä.unterzeichnet. Sondern quasi nur zwei drei Emails hin und her geschrieben...werd ich mich wohl mit abfinden müssen das es einfach blöd gelaufen ist... Danke für eure schnellen Antworten!
Hast du irgendwann einmal dem Kunden deine Bedingungen mitgeteilt und ist darain von einem Ausfallhonorar die Rede?