Ausfallhonorar/Dienstausfall in Rechnung stellen wegen kurzfristiger Absage durch den Auftraggeber?

2 Antworten

Hi,

deine Gedanken wegen Ausfallhononar sind absolut Berechtigt! Du müsstest aber sowas in deinen AGB bzw. "Kleingedruckem" drinnenstehen haben, um das geltend zu machen! Der Auftraggeber müsste also vorher die darüber informiert gewesen sein bzw die Möglichkeit gehabt haben, sich selbst darüber zu informieren, dass das bei deinen Konditionen so ist. Das ist immer so.

LG Christoph

Quelle: Langjährige Tätigkeit im Service für Großkunden

lillymarie7 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 15:50

Ja das habe ich befürchtet...Nein, ich hatte mit der Agentur vorher noch keinen Kontakt, d.h.auch keinen offiziellen Rahmenvertrag o.ä.unterzeichnet. Sondern quasi nur zwei drei Emails hin und her geschrieben...werd ich mich wohl mit abfinden müssen das es einfach blöd gelaufen ist... Danke für eure schnellen Antworten!

Hast du irgendwann einmal dem Kunden deine Bedingungen mitgeteilt und ist darain von einem Ausfallhonorar die Rede?