Stornegebühren bei Umzugsfirma fällig?

5 Antworten

Wenn der Firma ein Verdienstausfall entstanden ist und sie nicht den für dich freigehaltenen Termin anderweitig füllen konnte, schuldest du dem Grunde nach den Schadenersatz.

Woher kommt eigentlich dieser Irrglaube man könne Aufträge nur schriftlich erteilen bzw. Verträge nur schriftlich schließen. Unser komplettes Leben, wie wir es kennen, würde zusammenbrechen, man bräuchte jedesmal einen Notar wenn man Brötchen kauft.

Dass die Stornogebühren nicht bei 100% liegen, deutet darauf hin, dass dem Umzugsunternehmen die allg. Rechtsprechung klar ist, nachder 100% Schadenersatz fast nie durchsetzbar ist.

Es gab einen Vertrag zwischen dir und dem Unternehmen, ich kann also erstmal nur auf die AGB verweisen. Wenn der Vertrag online zustande gekommen ist, könnte ein Widerrufsrecht bestanden haben.

Hi Badla7,

also es besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein drittel der vereinbarten Summe, das kann man im HGB nachschlagen.

Sicherlich hast du auch schon gezahlt, daher kann die Antwort ggf. anderen helfen die evtl. die selbe Situation haben.

MfG

BS

Das hängt von den AGB ab, aber ich denke es ist gerechtfertigt, denn die Leute haben ja den Termin extra für Sie freigehalten und verdienen nun nichts. Sie hätten ja in der Zeit anderen Auftrag annehmen können, konntes es aber wegen Ihres Auftrages nicht.

Ja musst du.

Du kannst ja auch nicht in der Pizzeria anrufen eine Pizza bestellen und dann nicht bezahlen weil du dann doch keine Pizza haben willst.