Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagten Auftrag seitens des Auftraggebers?
Hallo, ich habe Mittwoch Mittag eine kurzfristige Absage für einen Auftrag telefonisch bekommen. Der Auftrag sollte Donnerstag früh starten und Freitag und Samsatg fortgesetzt werden. Plus der 2 folgenden Wochen. Meine Frage ist nun, da ich ja keinen neuen Auftrag in so kurzer Zeit finde, ich der Agentur wenigstens die 3 Tage (do, Fr, SA) der esrten Woche ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen kann. Agenturen berechnen 50% des Grundhonorares in solchen Fällen den Promotern. Kann ich das auch?
Lg PEggy
4 Antworten
In solchen Fällen ist es ganz gut, wenn man das Ausfallhonorar vorher vereinbart und die Höhe festgelegt hat (Kenntnisnahme unterschreiben lassen). Ob es nachträglich erhebbar ist, wenn man vorher keines vereinbart hat, weiß ich leider nicht.
- Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag und ist immer eine zweiseitige Sache! 2. Wie sieht es um die Kommunikation aus mit Deinem Auftraggeber? Wenn die Agentur großes interesse an Deinen Dienstleistungen hat, werden sie auch zahlen. Juristisch klagen erscheint mir wegen des relativ geringen Streitwertes nicht sinnvoll.
Ob Dir ein Ausfallshonorar zusteht, richtet sich nach dem Vertrag, nach dem Du arbeiten solltest. hat der Auftraggeber nur einen Kaufvertrag storniert, gibt es nichts. Solltest Du ein Werk erstellen, kannst Du gem. § 642 Bürgerliches Gesetzbuch eine Entschädigung an Stelle des vereinbarten Werklohns verlangen. Sie besteht im vereinbarten Lohn abzüglich der ersparten Aufwendungen. Solltest Du in einem Dienstverhältnis gestanden haben, steht Dir gem. § 615 BGB der vereinbarte Lohn auch ohne Arbeit zu abzüglich ersparter Aufwendungen und der Entgelte, die er durch den Ausfall anderweitig verdienen kann. Das geht allerdings nur bis zu dem Termin, zu dem frühestens gekündigt werden kann und auch gekündigt wurde. Für freie Dienstverhältnisse gilt die Kündigungsfrist gem. § 621 BGB. Entsprechendes gilt erst recht für die Scheinselbstständigen, die echte Arbeitnehmer in Wahrheit sind. Wenn Du gegenüber dem Auftraggeber nicht kulant sein willst, insbesondere dessen Verlust auf Dauer verschmerzen kannst, schicke ihm nunmehr Deine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tage und klage sie nach fruchtlosem Fristablauf ein. Vergiss auch nicht, etwaige andere Auftragnehmer, die von ihm wie Du "verladen" wurden, davon zu verständigen. Dann kommt auch bei ihm "Freude" auf. - Viel Erfolg.-
Schau in Deinen Vertrag, da wird es drinstehen. Wenn nicht hast Du schlechte Karten. Gibt´s nichts schriftliches fang gar nicht erst an, es bringt nichts.