Darf ich Rechnungen schreiben während ich krankgeschrieben bin?
Ich habe zur Hälfte eine Festanstellung und zur Hälfte bin ich selbständig. Und bin krankgeschrieben . In der Zeit hat mein Auftraggeber, wo ich auf selbständiger Basis arbeite, sehr viel angerufen, sehr viel Mails geschickt und viele Fragen gehabt, wo ich stundenlang recherchieren musste. Es waren Ca 20 Stunden/ 900 Euro. Die er auch gerne zahlen will. Aber ich denke gerade, dass das wohl gar nicht geht, oder? Ich kann ja keine Rechnung stellen für die Zeit, wo ich krank war, oder geht das doch?
4 Antworten
Wenn man vom Arzt krankgeschrieben wurde, darf man, abers als die meisten denken, trotzdem arbeiten gehen. Heißt: Wenn man sich krank fühlt, ne Krankmeldung holt und dann gehts einem wieder besser, wird man nicht dran gehindert, doch zur Arbeit zu erscheinen.
Allerdings ists jetzt ein bisschen komisch, wenn du deinem einen Job nachgehst und dem anderen nicht.... Das musst deinem AG erst mal erklären :P
(Ich versteh das ja richtig, dass das 2 unabhängige Jobs sind, oder?)
Je nachdem wieso du krank warst, geht das klar (Wenn du ein gebrochenes Bein hast und dein Angestellten-Job viel Bewegung erfordert zB....). Sind aber beides reine Bürojobs, dann könnt der AG das komisch auffassen, wenn er es mitbekommt...
Lange Rede, kurzer Sinn: So rein wegen den Rechnungen schreiben ists ok.
Wenn du selbstständig bist, hättest du auf eine Krankschreibung auch verzichten können, die bringt dir ja nix. Natürlich darfst du Rehnungen schreiben und mit deinen Auftragegbern verhandeln und du darfst auch arbeiten.
Beim selben Arbeitgeber auch Auftragnehmer zu sein, ist eigentlich nicht möglich. Klingt nach Scheinselbsständigkeit.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ☺️😊. Halb angestellt, halb selbständig
Stelle halt eine Rechnung für telefonische Unterstützung und... und. für den Oktober 2015.
Den Auftraggeber wird's nicht stören und Du bist bzgl. der Zeit der Krankheit aus dem Schneider.
In welcher Tätigkeit bist Du in Festanstellung und in welcher freiberuflich Tätig?
Inhaltlich das gleiche ☺️. Zwei Verschiedene Firmen. Ein Arbeitgeber, ein Auftraggeber. Ist keine Scheinselbständigkeit 😀
Du weißt das das nicht erlaubt ist, in der selben Tätigkeit eine Festanstellung und für den selben AG freiberuflich tätig zu sein? Das ist Scheinselbständigkeit und strafbewährt.
Beides das Gleiche 😐