Ist ein Ausfallhonorar umsatzsteuerpflichtig?
Hallo zusammen, ich gebe Unterricht und kann meinem Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, weil ein Termin kurzfristig ausgefallen ist und ich nicht anderweitig Geld verdienen konnte. Ich muss immer alles zzgl 19% USt in Rechnung stellen, weiss jetzt aber nicht, ob so ein Ausfalltermin eine "steuerbare Leistung" im Sinne der Umsatzsteuergestze ist, ich also den fraglichen Betrag mit oder ohne Umsatzsteuer in Rechnung stelle. Ich habe ja gerade keine Leistung erbracht, also ohne Umsatzsteuer?
2 Antworten
Ja, das ist steuerbar. Ich tu mich nur schwer, das in Worte zu fassen.
Ein Schadensersatz für einen tatsächlich zugefügten materiellen Schaden ist nicht steuerbar.
Anders sieht es aus, wenn es ein Schadensersatz für ein entgangenes Entgelt aus steuerbaren Leistungen ist. Hier sieht das USt-Recht keinen "echten" Schadensersatz und pocht auf die Steuerbarkeit des Entgelts.
Müsste jetzt die UAE bemühen, möcht aber grad nicht nachschlagen. So oder sinngemäß ist es.
Aber Du hast Geld eingenommen.... Und davon will Vater Staat was sehen.
Mach mal Dem Finanzamt klar das Du einen Eingang auf Deinem Konto hast der nicht versteuert wird.
Im Grunde wird Dir ja die Ausfallzeit bezahlt die Du sonst geleistet hättest.
Du hast Deine Arbeitszeit für den Kunden bereitgehalten. Wenn der die nicht in Anspruch nimmt... Selber Schuld.
Du kannst kein Geld einnehmen das Du nicht versteuerst.
aber bei Schadensersatz tut er das auch nicht.... und das Umsatzsteuerrecht basiert doch auf dem Austausch von Leistungen - was habe ich denn für eine Leistung erbracht?