Was kann ich nun tun?
Hey,
Ich habe ne Mail vom Vermieter bekommen. Wir hatten schon einige Termine zur Begehung, aber ich musste alle wegen eigenen, kurzfristigen Terminen absagen.
Hier steht, dass er keinen Grund braucht und es, wenn es genug angekündigt wird, legitim ist, laut Mietvertrag. Im Mietvertrag steht, er braucht einen Grund, um den Termin machen zu können.
Darüber hinaus kann ich an dem Tag vormittags nicht und ich habe mich nie geweigert.
Wenn ich den Termin ablehne und einen eigenen, neuen vorschlage, kann mir dann trotzdem nix passieren? Außerdem zahle ich meine Miete pünktlich und ich habe eine Freundin, die bei mir wohnt mit einem Pegegrad. Stimmt es, dass dann ein gewisser 'Kündigungsschutz' besteht?
Danke jetzt schonmal.
Mfg
4 Antworten
Dein Vermieter ist genervt und vermutet, dass Du was zu verbergen hast.
Jeder Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten. Dass es nicht immer ausreicht, sich dabei auf das zu verlassen, was die Mieter sagen, liegt auf der Hand. Man muss ab und zu (1x pro Jahr oder in 1x in 2 Jahren) selbst nachschauen können. Das Recht steht Deinem Vermieter zu.
Versuche, Dich mit ihm auf einen Termin zu einigen, der beiden passt, damit er sieht, dass Du guten Willen hast. Lass das mit dem Mietvertrag beiseite, denn was ich oben beschrieben habe, reicht als guter Grund aus.
Dass Du eine Freundin mit Pflegegrad hast, ergibt überhaupt keinen Kündigungsschutz. Steht sie auch im Mietvertrag? Wenn nicht, dann sowieso nicht.
Der konkrete Anlass besteht darin, dass geprüft werden muss, ob die Wohnung immer noch schimmelfrei ist. (Zum Beispiel!) Oder ob alle Rollladen korrekt funktionieren oder alle Rauchmelder funktionieren. Usw. Das lässt sich immer was finden.
Nein, da hast du was falsch verstanden. Es reicht nicht aus, dass der Vermieter überprüfen will, ob diverse Dinge noch funktionieren. Das ist kein ausreichender Grund. Denn als Mieter hat man die Nebenpflicht, den Vermieter Probleme oder Defekte zu melden. Und das reicht für das Interesse des Vermieters aus. Ein konkreter Grund wäre es nur, wenn es konkret etwas zu reparieren gibt, oder die Zähler abgelesen werden müssen beispielsweise. Du solltest das Urteil lesen, da ist es genauer erklärt. Hier bei dieser Frage gibt es ja außerdem überhaupt keinen Grund, der Vermieter sagt selbst, dass er grundlos kommen dürfte, was nicht stimmt.
Denn als Mieter hat man die Nebenpflicht, den Vermieter Probleme oder Defekte zu melden.
Worauf man sich einfach nicht verlassen darf...
... Aber muss... Wenn du deinem Mieter einen Termin ankündigst, um nur mal die Wohnung auf Schäden zu kontrollieren, dann kann er den Zutritt verweigern und du könntest rein gar nichts dagegen tun. Eine Kündigung wäre unwirksam.
Richtig, kündigen könnte ich ihn nicht. Jedoch haben wir das schon viele Male praktiziert. Bspw. in einem konkreten Fall, dass sich die Nachbarn über üble Gerüche beschwert hätten und man muss der Sache nachgehen, ggf. um den Beschwerdeführern sagen zu können, dass die Gerüche nicht aus dieser Wohnung stammen.
Sollte ein Mieter sich generell weigern, weil er den angegebenen Grund nicht für ausreichend hält, würden wir ihn als "Problemmieter" einstufen und die Möglichkeit zur maximalen Mieterhöhung prüfen. Das könnte dann schon wiederum Anlass sein, freiwillig zu gehen. Je nachdem, wie hoch die Erhöhung ausfällt. Und wenn nicht, dann hat man für das zusätzliche Risiko auch entsprechend mehr Vergütung.
Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, wenn du es so praktizierst und den Mieter um einen Termin bittest auch ohne ausreichenden Grund. Wenn er dem zustimmt ist ja alles okay.
Aber du hast in deiner Antwort geschrieben, dass es der Mieter ein oder zwei Mal im Jahr dulden muss, der Vermieter das Recht dazu hat. Und das ist nun mal juristisch falsch.
Magst recht haben.
Das mit der Begehung ist mir klar. Es ist nur so, es ist sehr unüblich für den Vermieter eine Begehung zu machen. Andere Mieter wohnen mehr als 5 Jahre und hätten nie eine Begehung. Und ich habe mit etlichen Leuten geredet. Deswegen bestehe ich auf einen Grund
Das ist kein Kriterium.
Bestätige doch den Termin am 24. und halte den ein, wo liegt das Problem?
Ich verstehe nicht ob ihr richtig lest. Ich kann vormittags nicht. Ich hatte vorher 14 Uhr vorgeschlagen. Er hat 11 Uhr gegeben. 11 Uhr geht aber nunmal nicht
Dann musst du dich halt für 11 Uhr freimachen. Das ist einfach ein wichtiger Termin. Der muss einfach gehen, du hast ja schon öfter abgesagt, sagst halt mal den anderen Termin ab.
Ich habe vormittags nen wichtigen Arzttermin.
Arzttermine kann man verschieben.
Der wievielte, ach so wichtige, Termin ist das denn schon? So wie sich das Mail liest, geht deinem Vermieter die Geduld aus. Mach diesen Termin möglich, sonst wirst du in Zukunft in dieser Sache weit mehr Zeit aufwenden müssen.
Es ist eine Magenspiegelung, die ich ebenfalls schon mehrfach verschoben habe. Und Gesundheit geht vor
Das bedeutet du verschiebst Termine aus Gewohnheit.
Wie gesagt, ich würde es nicht drauf ankommen lassen und den Termin mit dem Vermieter auf jeden Fall wahrnehmen.
Du kannst ihn ev. noch fragen ob es in Ordnung ist, wenn die Begehung statt findet aber du persönlich nicht anwesend bist. Musst halt jemanden finden der dem dann die Türe öffnet.
Das anlasslose Besichtigungsrecht steht dem Vermieter nicht zu. Siehe Zitat
Hier steht näheres:
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/besichtigungsrecht-des-vermieters/
Sie sind gut beraten, sich mit dem Vermieter zu einigen.
" Ein anlassloses Besichtigungsrecht hat der Vermieter nicht (BGH 04.06.2014 Az. VIII ZR 289/13)." Auszug /Zitat aus dem Link
und ich habe eine Freundin, die bei mir wohnt mit einem Pegegrad. Stimmt es, dass dann ein gewisser 'Kündigungsschutz' besteht?
Es gibt keinen Kündigungsschutz wegen eines Pflegegrades.
Ich verstehe deine Verweigerungshaltung nicht. Nimm den Termin doch einfach an.
Es gibt in diesem Fall ja noch nicht mal einen Grund für eine Kündigung.
Ich verstehe nicht ob ihr richtig lest. Ich kann vormittags nicht. Ich hatte vorher 14 Uhr vorgeschlagen. Er hat 11 Uhr gegeben. 11 Uhr geht aber nunmal nicht
Da gibt es nichts zu lesen weil du genau das eben nicht geschrieben hast. Du hast offensichtlich schon mehrere Termine abgelehnt. Das dann irgendwann mal jemand sauer wird ist verständlich. Biete ihm einen Alternativtermin an.
Hab ich das echt nicht geschrieben? Oh... 😅😅
Diese Aussage ist fachlich falsch. Der Vermieter hat kein Recht auf einen Besuch ohne konkreten Anlass. Siehe dazu das BGH Urteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13.