Uni Zusage per Mail bekommen und wurde zurückgezogen ist das rechtens?
So bis jetzt hatte ich im Bewerbungsportal der Uni nur einen ablehnungsbescheid. Nun habe ich eine Mail von der Uni bekommen in der steht das ich mich beworben habe und zugelassen wurde. In der Mail stand auch wann die erste Info Veranstaltung ist. Nun habe ich noch mal in Bewerbungsportal nachgeschaut aber immer noch die Absage. Habe bei denen angerufen um das zu klären. Dabei wurde mir mitgeteilt das es ein Fehler von denen war und diese Mail in der steht das ich/andere Studenten auch zugelassen sind an alle ging auch an die die eine Ablehnung bekommen haben. Ein paar Stunden später kam eine weitere Mail in der stand das es denen leid tut aber ein Fehler von denen war.
Jetzt frage ich mich ob das rechtskräftig ist weil ich ja eine Mail bekommen habe wo drin steht das ich zugelassen bin.
Könnte ich da gegen jetzt rechtlich vorgehen ?weil eine Mail ist ja eine schriftliche Zusage.
5 Antworten
Natürlich nicht, wenn du nicht angenommen wirst, bist du nicht angenommen. Stell dir vor das würden alle machen und in deinem Studiengang für 200 leute auf einmal 1000 leute sitzen.
Wenn es einfach nur ein technischer Fehler war UND! du gleichzeitig auf der Website die absage hast, dann ist es klar das du erstmal nachfragen musst, und wenn sie dann nein sagen ist es nein.
Die Zulassung wird im Zulassungsgesetz der einzelnen Länder geregelt. Dort steht normalerweise auch drin, wann eine Zusage als rechtskräftig gilt. Meistens ist das erst zum Zeitpunkt der Einschreibung der Fall.
Es lag hier ja ganz klar ein Bearbeitungsfehler der Universität vor.
Nein, da hast du keine Chance.
Was du machen kannst ist einen Antrag auf Aufnahme außerhalb der Kapazitäten (oder wie der genau heißt) stellen.
Geh am besten mal bei der Bafög und Sozialberatung des AStA vorbei und frag da nach, oft haben die solche Anträge schonmal vor formuliert für einen.
Ohne Kenntnis der Immatrikulationsordnung wird niemand sagen können, ob die Zusage rectsverbindlich ist.
Vor einigen Jahren gab es einen Fall in Karlsruhe, bei dem 170 falsche Zulassungsbescheide verschickt worden waren. Hier galten die Bescheide als rechtsverbindlich und alle Bewerber hatten ein Anrecht auf den Studienplatz.
Ich gehe davon aus, dass die Unis inzwischen ein juristisch wirksames Instrumentarium entwickelt hat, dass nach einer Software-Panne nicht plötzlich 500 3,9er Abiturienten im Psychologieseminar hocken.
Eine Aussage kann man allerdings widerrufen. Generell kann man sich in Unis einklagen - ist aber ein langer, harter und teurer Weg. :)