Strornierungsgebühr Absage Friseur?
Hallo zusammen,
ich habe heute Morgen meinen Friseurtermin bei meinem Stammfriseur leider kurzfristig absagen müssen, da ich eine Schicht für eine Kollegin übernehmen musste. Ich hatte kurz beim Friseur angerufen und die Dame am Telefon meinte nur "Ja, kein Problem ich nehme Sie raus". Für mich war die Sache damit gegessen. Allerdings habe ich vor ca. 15 min eine E-Mail erhalten mit der Aufforderung 50% des Betrages zu überweisen, da ich zu kurzfristig abgesagt habe. Ich kann verstehen, dass der Friseur dadurch Leerlauf hat, allerdings finde ich es dennoch dreist einem Stammkunden der sonst immer alle Termine eingehalten hat eine derartige Aufforderung zuzuschicken. Des Weiteren Frage ich mich ob dies überhaupt zulässig ist? Ich habe den Termin telefonisch vereinbart und abgesagt, ich wurde bei der Absage nicht darauf hingewiesen, dass eine Gebühr entsteht. Auch in der Terminbestätigung die ich per Mail sowie der Terminerinnerung die ich erhalten habe wird keine Gebühr erwähnt auch wird nicht auf die AGB hingewiesen.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Grüße,
M.
5 Antworten
Zum einen ist klar, dass Friseurtermine verbindliche Vereinbarungen sind. Kunden, die Termine nicht einhalten, sind deshalb schadensersatzpflichtig, wenn ein Schaden entsteht. Das ergibt sich aus § 642 Abs. 1 BGB.
Aber: Selbst die Friseurinnung empfiehlt, dass die Kunden vorher nachweislich darauf hingewiesen werden, dass sie im Falle des schuldhaften Ausbleibens Schadensersatz zu zahlen haben. Dazu bedarf es also zumindest eines durch den Kunden zu unterzeichnenden Schriftstückes.
Eine Nennung in den AGB (wie hier hin und wieder erwähnt) reicht dazu nicht aus.
Auf die AGB muss man sich nickt extra hinweisen, macht im Supermarkt auch keiner.
Das du Stammmunde bist ändert auch nichts daran das du den Termin hast platzen lassen und grad als Stammkunde solltest du die AGB kennen.
es reicht, wenn die aushängen - mit Betreten werden die anerkannt, also auch mal lesen
Als Stammkunde hast du die AGB dutzende mal akzeptiert, wieso kommst du jetzt auf die Idee sie nicht zu kennen?
Wenn keine Stornogebühr rechtswirksam vereinbart wurde, kann auch keine geltend gemacht werden. Aber ggf. Schadensersatz. Wenn der Friseur den Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben konnte, ggf. in Höhe von 100 % der entgangenen Einnahmen.
Klagen wird der Friseur vermutlich nicht. Aber du brauchst dann einen neuen Stammfriseur.
entweder zahlst, oder es war mal dein Stammfriseur ... deine Entscheidung
Frisurversauer gibts wie Sand am Meer.
Mach dir keinen Kopf.
Teile mit, daß du nach x Jahren nunmehr seine Dienste nicht mehr in Anspruch nimmts.
Und den Freunden in deinem Bekanntenkreis den Vorfall berichten wirst.
Wie klingt das nur bei den Freunden?
“Ich habe den Termin ne Stunde vorher abgesagt und jetzt wollen die nicht verstehen das sie sich an alle Terminen halten müssen und ich nicht, wie unverschämt von mir“
Da hast Recht, der Frager sieht jedoch seine Seite und wenn ich (voll korrekt!) so antworte wie du wird die Antwort gelöscht weil: Beantwortet nicht die Frage.
Auf die AGB muss lt. Gesetz ausdrücklich hingewiesen werden.