Festsaal 17 Tage vor Stufenparty storniert. Vermieter verlangt weiter Miete vom Saal. Kann er das?
Am 09.04.14 haben wir, meine Tochter und ich einen Mietvertrag über einen Tanzsaal einer Tanzschule für eine Stufenparty am 17.05.14 für ca. 50-100 Jugendliche unterschrieben ohne Bewirtung und Persohnal. Mit der mündlichen Zusage, den Vertrag 14 Tage vor beginn der Party, noch stonieren zu können. Da wir nicht wussten ob diese Party überhaupt statt findet, sich genug Teilnehmer finden werden. Der Saal wird aber heufig vermietet und der Wunschtermin schon vergeben war. Am 30.04.14 hat meine Tochter ( noch 17 Jahre) per E-Mail den Vertrag Stornirt, wegen mangelder Teilnehmer. Eine Rückmeldung kam nicht. Es kam statdessen ein Schreiben vom 18.05.14 in dem der Vermieter die volle Miete von 250€ verlangt. Mit dem Hinweis: Muß ich bei Veranstaltungs Absage für die Kosten aufkommen. Der Raum konnte nach der Reservierung nicht mehr anderweitig genutzt werden.** Im Miet-Vertrag steht: Unter §8 Sonstiges: Der Vertrag ist für beide Seiten bindent und kann nicht kurzfristig storniert werden. Der Vermieter verpflichtet sich den Mietvertrag wie beschrieben einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, auch bei Ausfall der Veranstaltung, die enstandenen Kosten aus dem Mietverhältnis zu tragen.** Über diese Klausel bin ich nicht hingewiesen oder aufgeklärt worden. So einen Vertrag hätte ich in diesem Fall so nicht unterschrieben. Zumal er uns mündlich einen 14 tägiges Rücksichtsrecht zugesichert hat. Erstens:17 Tage vor der Stufenparty gekündigt, ist doch keine kurzfristige Stornierung für eine Saalmiete? 2.)Der Saal konnte demzuvolge an andere Mieter vermietet werden oder anders genutzt werden. 3.) Ist so eine Klausel überhaubt rechtens? 4.) Es giebt doch das Recht auf Rücktritt, oder? Wäre ja nicht das erstemal, das eine Feier platzt und der Saal nicht mehr benötigt wird. 5.) Es sind doch keine Ausfall-Kosten aus dem Mietverhältnis entstanden, oder? Wie komm ich aus dem Vertrag wieder raus? Wer weis da Rat oder Hilfe?
8 Antworten
3.) Ist so eine Klausel überhaubt rechtens?
Ist sie.
4.) Es giebt doch das Recht auf Rücktritt, oder?
Bei Verträgen die direkt vor Ort abgeschlossen werden nur wenn es ausdrücklich im Vertrag steht. Die mündliche Zusage des VM zählt hier nicht.
5.) Es sind doch keine Ausfall-Kosten aus dem Mietverhältnis entstanden, oder?
Natürlich, 250 €
Wie komm ich aus dem Vertrag wieder raus?
Zahlen.
Im Miet-Vertrag steht: Unter §8 Sonstiges: Der Vertrag ist für beide Seiten bindent und kann nicht kurzfristig storniert werden. Der Vermieter verpflichtet sich den Mietvertrag wie beschrieben einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, auch bei Ausfall der Veranstaltung, die enstandenen Kosten aus dem Mietverhältnis zu tragen. Über diese Klausel bin ich nicht hingewiesen oder aufgeklärt worden.
Wenn man Vertragsklauseln nicht versteht fragt man, läßt der Vertrag vor Unterschrift prüfen oder unterschreibt nicht.
“ 5.) Es sind doch keine Ausfall-Kosten aus dem Mietverhältnis entstanden, oder? ” Natürlich, 250 €
Na ja, sicher nicht die vollen 250 Euro. Der Saal haette nach der Veranstaltung ja sicher vom Vermieter gereinigt werden muessen und dafuer waeren diesem Kosten entstanden, die jetzt nicht entstehen. Diese eingesparten Kosten sind dann aber von den 250 Euro abzuziehen weil der Vermieter sonst besser gestellt waere als bei beidseitiger Vertragserfuellung.
Macht den Kohl sicher nicht fett aber ein paar Euro sollte das schon bringen.
Natuerlich ist die muendlich getroffene Ruecktrittsvereinbarung wirksam. Wenn ihr ein Ruecktrittsrecht vereinbart habt, koennt ihr auch zuruecktreten. Allerdings wird es im Bestreitensfall kaum moeglich sein, diese Vereinbarung dann auch zu beweisen (zumal im schriftlichen Vertrag nichts von einer solchen Vereinbarung festgehalten wurde).
Der Ruecktritt haette allerdings nicht von deiner minderjaehrigen Tochter erklaert werden koennen und waere somit auch dann unwirksam, wenn die Ruecktrittsvereinbarung tatsaechlich nachgewiesen werden koennte.
Ein gesetzliches Ruecktrittsrecht gibt es hier nicht.
Der Vermieter muss auch nicht auf jede einzelne Vertragsklausel noch einmal extra hinweisen. Er muss lediglich fuer den Mieter ueberraschende Klauseln besonders hervorheben. Dass eine mieterseitige Nichterfuellung des Vertrages Schadensersatzansprueche des Vermieters nach sich zieht, ist aber ganz sicher keine ueberraschende Vertragsklausel sondern eine Selbstverstaendlichkeit, die nicht einmal im Vertrag stehen muesste.
Der dem Saalvermieter entstandene und von euch nun zu ersetzende Schaden besteht im Ausfall der Saalmiete. Hiervon sind aber eingesparte Aufwendungen des Vermieters abzuziehen (z.B. Reinigungskosten). Wenn er den Saal anderweitig vermieten konnte, sind auch die damit erzielten Einnahmen abzuziehen (im Zusammenhang mit der Ersatzvermietung entstandene Zusatzkosten - beispielsweise fuer Zeitungsinserate oder Vermittlerprovisionen - waeren aber wieder von euch zu tragen). Dafuer, dass der Saal anderweitig vermietet wurde oder der Saalvermieter boeswillig eine anderweitige Vermietung verhindert hat, seid ihr beweispflichtig.
Erstens:17 Tage vor der Stufenparty gekündigt, ist doch keine kurzfristige Stornierung für eine Saalmiete?
Ich finde schon, aber das ist Ansichtssache.
3.) Ist so eine Klausel überhaubt rechtens?
Die Klausel ist rechtens.
4.) Es giebt doch das Recht auf Rücktritt, oder?
Nicht bei allen Rechtsgeschäften.
5.) Es sind doch keine Ausfall-Kosten aus dem Mietverhältnis entstanden, oder? Wie komm ich aus dem Vertrag wieder raus?
Doch 250 € die der Vermieter haben will. Vertrag ist Vertrag.
Ma n sollte sich vorher durchlesen was man unterschreibt.
MfG
Johnny
Die Stornierung ist rechtsungültig weil der Absender nicht voll geschäftsfähig ist, Du hättest den Vertrag stornieren müssen. Zum Anderen ist der Vertrag den DU und DEINE Tochter unterschrieben rechtens und allgemein üblich. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben, bei einer rechtsgültigen Stornierung, die Kosten so gering wir mögchlich zu halten, in dem er eine für diesen Tag zu buchende Veranstlung nicht aus dem Grunde ablehenen kann, dass er die Stornogebühren von einem anderen Mieter (Euch) bekommt.
Wenn keine Stornogebuehren vereinbart wurden gibt es auch keine. Es ist der tatsaechlich entstandene Schaden zu ersetzen und dieser besteht i.d.R. aus dem vereinbarten Mietpreis abzueglich der vom Vermieter aufgrund der Absage eingesparten Eingenaufwendungen
Da wirst du wohl leider schlechte Karten haben.
Bei Verträgen muss man eben auch immer das Kleingedruckte lesen. Es ist nicht umsonst kleingedruckt.
Wenn auf die email keine Rückmeldung kam, hättet ihr den Vertrag noch per Fax und Ebf kündigen können, sollen, müssen.
Es soll ja vorkommen, dass emails den Empfänger auch mal nicht erreichen. Wie willst du also beweisen, dass er sie erhalten hat?
Auch die mündliche Zusage wird kaum zu beweisen sein. Im Streitfall kommen noch weitere Kosten auf euch zu, die auch deutlich über der jetzigen Summe liegen können.
Vielen Dank für deine Antwort. Habe das Kleingedrukte ja gelesen aber eben unter Sonstige nicht. Gruß Konny
Erstmal vielen Dank für deine super schnelle Antwort. Kommentieren will ich noch, das es keine Stornogebühren gab. Nur eine Miete und eine Kaution. Hast du eine Idee wie man da Güttlich herraus kommt? Gruß Konny