Auftraggeber verlangt Änderung des Rechnungsdatums
Hallo,
habe den Fall, dass ein Kunde eine Änderung des Rechnungdatums wünscht.
Zum Fall, es wurde Juni 2012 ein Auftrag abgewickelt, diese Rechnung wurde nie bezahlt. Kunde ist wieder zahlungsfähig und verlangt nun von mir, ich solle das Rechnungsdatum ändern.
Ist dies möglich / rechtens erlaubt? Die Rechnung will ich nicht stornieren und neu schreiben. Ich habe dem Kunden mitgeteilt, eine Rechnung hat 3 Jahre Verjährungsfrist und ist das Datum der erbrachten Leistung. Kunde meint aber, dass das aktuelle Datum für die Buchhaltung wichtig sei.
Danke
10 Antworten
Eine Rechnung ist Dokument. Die kann man nicht einfach ändern. Das bringt die Buchhaltung erheblich durcheinander. Wenn Du das Rechnungsdatum ändern und Deine Buchhaltung sauber halten möchtest, kannst Du nur die alte Rechnung stornieren und eine neue Rechnung ausstellen. Ich vermute als Hintergrund bei dem Kunden, dass er keine Verzugszinsen bezahlen möchte, denn er ist eindeutig im Verzug. Stellst Du eine neue Rechnung aus, hast Du keine Chance mehr, diesen Verzug nach zu weisen.
So kann nur ein Lohnempfänger denken; ich kann Dir sagen, bei manchen Kunden ist man froh, wenn man überhaupt Geld sieht.
Je nach Banche wird man für manche Auftraggeber nicht mehr arbeiten. Neukunden sieht man ihre Liquidität genauso wenig an wie eine Zahlungsunfähigkeit.
Man kann auch klagen, ein Klein- oder Mittelbetrieb geht, wenn es geht, diesen Weg nie. Wenn ein zahlungsunfähiger Kunde "die Taschen umdreht" und nichts herausfällt, muss man auch noch für die Gerichtskosten aufkommen.
Die Sache hat meines erachtens zwei Seiten: Das aktuelle Datum ist vielleicht für SEINE Buchhaltung wichtig. Falls Du eine ausgestellte Rechnung abänderst, grenzt es an Urkundenfälschung. Die Rechnung dokumentiert ja, wie Du richtigerweise festhälst, die Erbringung einer Leistung an einem bestimmten Tag.
Die andere Seite ist, dass er rund acht Monate nicht bezahlt hat. Ich würde ihm erklären, dass die Rechnung allenfalls erst geändert würde, wenn das Geld bei Dir eingetroffen ist und Du im Besitz der geforderten Summe bist.
Das hat möglicherweise mit seiner Insolvenz zu tun.
Wie hoch ist denn der Betrag? Wenn Du eine Rechnug geschickt formulierst, sie könnte auch eine Zahlungserinnerung sein, muss für einen Prüfer nicht unbedingt das Datum der Leistung gleich erkennbar sein; damit kommst Du zu Deinem Geld, wenn es Hart auf hart geht, kannst Du immer noch die Originalrechnung vorweisen, sagen, dass Du sicher gewesen bist, dass der Schuldner - weil er die ursprüngliche Rechnung bekommen haben muss - gewusst haben musste, worum es geht.
Ich verstehe es nicht, für Dritte ist es zwar bitter aber wer zuerst kommt, ... Für Deinen Schuldner sollte es egal sein, an wen er wann Geld ausbezahlt.
wenn es Hart auf hart geht, kannst Du immer noch die Originalrechnung vorweisen,<
Und dann sind 2 gleiche Rechnungen offen?
Übrigens: Der Leistungsmonat muß auf der Rechnung angegeben sein...
Der ist in Verzug und Du kannst Mahngebühren anrechnen.
Schreibst Du ihm ne Gutschrift über die alte Rechnung und stellst ne neue aus, hat er wieder eine aktuelle Zahlungsfrist und noch mehr Zeit bis zur nächsten Mahnung. Liegt also nahe, dass er die Zeit nur nochmal verzögern will.
Der soll die Rechnung so zahlen wie das jetzt ist... Abgesehen davon: Juni 2012... die läge bei mir schon längst beim Inkassobüro....
Kann ja nicht sein, dass man die Rechnung dann zahlt, wenn es gerade mal passt....
Leistung /Lieferung erfüllt, Rechnung mit Zahlungsfrist raus, und wenn er nicht zahlt, mahnen...
Nee, nee - du musst die Rechnung nicht ändern. Termin ist Termin, da hat dein Kunde Unrecht. Es wäre eine Kulanzleistung wenn du ihm eine neue Rechnung machst, also Storno der alten und `ne neue schreiben, aber müssen ?