Wie verbucht man eine Rückerstattung aus Kulanz in die Buchhaltung?
Ich hab mein Unternehmen seit etwa 6 Jahre und hatte bis dato noch keinen deratigen Fall..
So Kunde hat etwas von mir für 3500€ abgekauft und nach einer Zeit passt ne kleinigkeit nicht, wir haben uns geeinigt das ich ihm 200€ Rückerstatte aus Kulanz..
Würd gern meinen Steuerberater fragen, der ist aber im Urlaub..
Wie verbuche ich diese 200€? Muss da die rechnung stoniert werden oder einfach nur die 200€ als Kulanz Betriebsausgabe deklarieren ohne rechnung oder sonstiges??
4 Antworten
Leider hast Du uns nicht geschrieben wann der Leistungszeitpunkt der ursprünglichen Rechnung war. Vor dem 01.07.20 oder danach? Worauf ich hinaus will ist der USt-Satz. Schau mal hier:
Sollte Deine alte Rechnung noch 19% USt enthalten, ist jetzt in der Gutschrift auch wieder 19% USt zu korregiern, selbst wenn diese erst nach dem 30.06.20 erstellt wurde. In der Gutschrift muss Du unbedingt auf die alte Rg-Nr. Bezug nehmen.
Würde die Gutschrift wie die ursprüngliche Rechnung buchen: Debitor an Erlöse mit Steuerschlüssel, nur mit negativem Vorzeichen.
Schreib eine Rechnungskorrektur bzw. Gutschrift. Die buchst du dann genau umgekehrt wie Rechnungen ein. Also nicht Forderungen an Erlöse und Umsatzsteuer, sondern Umsatzsteuer und Erlöse an Forderungen. Achtung, unbedingt die Umsatzsteuerkorrektur bedenken, sowohl beim Schreiben der Gutschrift als auch beim Verbuchen!
Du brauchst eine Rechnung.
Ist im Endeffekt eine Umsatzminderung.
Du hast 200€ Umsatz doch nicht realisiert.
Du musst eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) buchen.