Rechnung nochmal ausdrucken
Hallo!
Wie ist das gesetzlich geregelt, wenn ein Kunde bei mir anruft und sagt er hat die Rechnung verschmissen und braucht sie bitte nochmal? Kann ich dann ganz normal die identische Rechnung mit selben Datum etc. einfach nochmal ausdrucken oder muss ich die dann eindeutig als Kopie/Nachdruck kennzeichnen? Falls letzteres zutrifft, warum ist das so?
Dass ich ein Rechnung nicht verändern und dann nochmal ausdrucken darf (zumindest wenn ich die originale nicht eigenhändig vernichtet habe) ist mir klar, aber wenn es einfach nur ein weiteres Exemplar ist?
Danke schonmal im Voraus!
6 Antworten
Da der Kunde ggf. versuchen könnte, beide Rechnungen zu verwenden (z.B. bei Steuer), sollte die Kopie immer gekennzeichnet sein.
Du kannst sie einfach noch mal ausdrucken. Wenn es ganz gruendlich sein willst, kannst du auch Kopie drauf schreiben. Aber man kann heute eh jede erdenkliche Rechnung zigfach ausdrucken oder kopieren, ohne dass es jemand bemerkt. Treibt man damit irgendwelchen Betrug (z.B. einreichen bei Finanzamt und Versicherung), dann geht das zu Lasten des Betruegers. Ob du das jetzt mehrfach ausdruckst, oder er sich noch 5 Kopien macht, das macht keinen Unterschied.
Die erste vernünftige Antwort....
Du kannst sie dem Kunden nochmals ausdrucken -- aber mit dem EINDEUTIGEN Vermerk drauf, dass das eine Kopie ist.
Denn sonst könnte der Kunde auf die Idee kommen diese Rechnung zweimal steuerlich abzusetzen.
Weil der Kunde dann zwei Original-Rechnungen hätte, und diese auch z.B. steuerlich absetzen könnte.
Klar kannst du sie erneut erstellen, allerdings mit dem deutlichen Hinweis auf ein Duplikat