Lieferdatum vorheriger Monat, Rechnungsdatum neuer Monat?
Guten Morgen zusammen,
zum 01.08. habe ich eine Ausbildung begonnen und bin leider direkt in der Buchhaltung gelandet.
Wir haben zum 7. eines Monats den Abschluss. Einige Rechnungen mussten also noch gebucht werden für den Juli und dabei ist mir folgendes aufgefallen, auf das meine Kollegin nur die Antwort hatte: „Lieferdatum ist doch Juli, also in den Juli buchen“ oder „der Zollbescheid ist noch auf Juli ausgestellt, bitte in den Juli buchen“ und das obwohl die Rechnungen bereits das Datum von August haben. Nun stellt sich mir aber die Frage warum soll ich etwas in den Juli buchen wenn die Rechnung aber schon Rechnungsdatum August hat?
Gibt es eine Richtline oder ein Gesetz wo man nachlesen kann, ob ich eine Rechnung, wo wir eine Lieferung im Juli erhalten haben, das Rechnungsdatum aber August ist, hin buchen kann.
Es handelt sich nicht um Warenlieferungen die wir weiterveräußern sondern „nur“ um Rechnungen für Getränke, Strom, Vorträge von Professoren und Einfuhrumsatzsteuer.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
4 Antworten
Ausgangsrechnung oder Eingangsrechnung?
Bei den Ausgangsrechnungen kommt es tatsächlich nur auf die Leistungsausführung an. Ist die Leistung im Juli ausgeführt, ist im Juli sowohl der Ertrag zu erfassen als auch die Umsatzsteuer abzuführen (bei unterstellter Sollbesteuerung).
Bei den Eingangsrechnungen ist es nicht ganz so einfach:
Die Vorsteuer ist erst abzugsfähig, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Leistungs-/Lieferdatum ist ausschlaggebend dafür, wann der Aufwand zu erfassen ist.
Also: Rechnung mit Leistungsdatum Juli erst im August erhalten bedeutet: Aufwand im Juli, abzugsfähige Vorsteuer erst im August.
Einfuhrumsatzsteuer ist abzugsfähig im Zeitpunkt der Entstehung (Zollanmeldung), zu dem Zeitpunkt auch zu buchen.
Bzgl. der USt/VSt steht das im Umsatzsteuergesetz, die periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen/Erträgen ist im HGB/EStG geregelt.
Hallo,
das Liefer-/ und Leistungsdatum ist maßgeblich für die Festsetzung der abzuführenden Umsatzsteuer und der in Abzug zu bringenden Vorsteuer.
Dem Finanzamt ist es egal, wann die Rechnung erstellt wird. Lieferung oder Leistungserbringung im Juli heißt steuerliche Relevanz im Juli.
LG, Chris
Man möge mich korrigieren, aber meines Wissens ist immer der Leistungszeitraum ausschlaggebend und nicht das Rechnungsdatum.
Das dürfte steuerliche Gründe haben (UST.)
Ich würde mir das einfach mal genau vom Ausbilder erklären lassen. Dafür ist er ja da.