Darf das Datum bei Rechnungen in der Vergangenheit liegen solange Rechnungsnummer fortlaufend ist?
Ein Unternehmen benötigt von mir eine Rechnung in drei Teile geteilt, um besser intern verbuchen zu können.
Das Rechnungsdatum (Anfang September) soll gleich bleiben. Zwischenzeitlich habe ich natürlich weitere Rechnungen geschrieben, so dass dadurch zwar die Rechnungsnummer chronologisch möglich sind, das Datum aber nicht.
z.B. Rng. 001 05.09.2010 Rng 002 05.09.2010 Rng. 003 12.09.2010 Rng. 004 05.09.2010
ist das möglich? oder müssen Nummer UND Datum fortlaufend sein?
Vielen Dank!
5 Antworten
Die alte Rg.-Nr. stornieren und ich weiss ja nicht, ob Du auch irgendwie eine Übersicht machst über die laufenden Rechnungen nebst Eingänge wie Abschläge, Skonto etc. - aber diese würde ich definitiv stornieren - diese Nummer - intern und und dabei den Vermerk machen neu ausgestellt in den Rg. z. B. 10, 11 und 12 - damit das jeder prüfen kann. Rechnung im PC gespeichert lassen - Kopie anschließend in Euren Firmenordner hinter den neu ausgestellten Rechnungen heften und schön isses. Also so würde ich das machen, weil ja jetzt 3 REchnungen dafür verlangt werden.
EIne andere Möglichkeit - Du machst diese Rechnung als Korrektur neu auf
LG
Das ist die einzige Variante, wenn schon gebucht wurde, die am Sinnvollsten ist!
da die originalrechnung wohl vorliegt, weiss ich nicht wirklich, was die wollen.
rechnungen aufzuteilen ist nicht unüblich und die steuer geht eh auf das passende konto.
was die da für interne probleme haben, sollten nicht deine sein.
die spinnen! frag mal einen steuerberater, er wird dir das gleiche sagen.
was ist das für ein "unternehmen"?
Ich empfehle dir auf jd. Fall die Version von EnnoBecker! Sie ist klar, macht weder bei dir noch beim anderen Stornos und neue Rg. nötig und verhindert Unregelmäßigkeiten bei R.Nr. und Datum/Vorsteuer usw. Grüsse Angy
Steuerberater haben niemals Feierabend.
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Es geht ja nur um den Vorsteuerabzug, den das leistungsempfangende Unternehmen hat. Deine eigentlich formal richtige Rechnung haben sie ja schon gehabt so dass sie die Vorsteuer schon abziehen konnten. Was du jetzt tust, ist nur das Aufstellen einer weiteren Erläuterung zur Rechnung, damit die ihre Kostenstellen besser verbuchen können. Eine neue Rechnung stellst du nicht aus.
Naja, das Finanzamt bringt dich nicht um, aber es ist ja auch für das Unternehmen unübersichtlich! Wenn noch nichts gebucht wurde, streich die anderen Nummern 002-004 und dann eine Rechnung auf die Rechnungsnummer 001!