Rechnung und Bankbeleg in der „Einfachen Buchhaltung“ (Kleinunternehmen)?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt in der Finanzbuchhaltung den Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg". Für Zahlungseingänge und Ausgänge hast du Kontoauszüge dafür. Für Einkauf und Verkauf eben die Rechnungen.

Die Bankbelege müssen ebenso wie die Rechnungen aufbewahrt werden.

Wie Du das ablegst ist Deine Sache.

Es empfiehlt sich, die Bankbelege chronologisch abzuheften und die Rechnungen zu jedem Bankbeleg, auf denen die Zahlungen stehen, beizufügen.

Wenn man kein Buchhaltungsprogramm hat, sollte man eine Excel-Liste mit den Einnahmen und Ausgaben führen.

Zahlungsbeleg brauchst du natürlich.

Zac1565 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 08:15

Muss man dann jeden Kontoauszug einzeln hinterlegen oder reicht es wenn man ein Kontoauszug für den ganzen Monat erstellt?

berndauskleve  07.04.2022, 08:33
@Zac1565

Nee, reicht natürlich eine Monatsübersicht.

Also da du wahrscheinlich eine Einnahme-Überschussrechnung machen musst. Ist es schon sinnvoll neben den Rechnungen auch die Zahlungsnachweise zu behalten.

Bei uns geben die Mandanten meist einen Monatskontoauszug ab und heften die Belege dahinter. Du kannst aber auch Tageweise oder Wochenweise abheften.

Im Grunde ist das egal. Hauptsache es ist in irgendeiner Form einheitlich und übersichtlich. Des weiteren gilt ja immer "keine Buchung ohne Beleg"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles fein säuberlich geordnet aufbewahren, dann machst du alles richtig.

Mein Nachbar hatte unlängst eine vom Finanzamt angeordnete Betriebsprüfung, ich habe ihm zum Glück beigebracht, wie eine Buchführung auszusehen hat, das Finanzamt hatte keine Beanstandungen gehabt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung