Kann Subunternehmer den Auftraggeber fragen, ob er an den Hauptauftragnehmer bezahlt hat?
Wir haben als Subunternehmer gearbeitet und unser Auftraggeber (der Hauptauftragnehmer) bezahlt uns nicht. Wir vermuten, dass der Auftraggeber aber bezahlt hat. Die Abnahme erfolgte auch schon lange durch Inbetriebnahme. Dürfen wir den Auftraggeber direkt befragen, ob er die Rechnungen bezahlt hat? Unser Auftraggeber hat uns den Kontakt zu seinem Kunden verboten. Darf er das? Oder dürfte er es nur, wenn wir den Kunden abwerben wollten-wollen wir aber nicht. Wir wollen nur wissen, ob das Geld schon geflossen ist, nur halt nicht weiter zu uns.
5 Antworten
Das steht in eurem Vertrag. Wenn ihr eure Arbeit korrekt gemacht habt stellt eine Rechnung an den Auftraggeber. Ob er schon Geld bekommen hat kann euch egal sein.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Einen schriftlichen Vertrag haben wir nicht, die Rechnungen sind schon lange gestellt-die letzte im Januar. Er widerspricht unserer gesamten Forderung, will uns jetzt noch Mängel anzeigen, die er von anderen Firmen beheben lassen will und uns dann in Rechnung stellen. Die Abnahme der Auftraggeber erfolgte durch Inbetriebnahme, alle im Jahr 2011. Unsere Frage ist nur, dürfen wir den Auftraggeber fragen, ob er gezahlt hat? Oder dürfen wir gar keinen Kontakt aufnehmen? Es sind öffentlich zugängliche Räume, allerdings will unser Auftraggeber uns verbieten, die angeblichen Mängel ohne seine Anwesenheit zu begutachten.
Hallo mondbote ! Sei mir bitte nicht böse,aber wie kann man denn nur so naiv handeln und keinen Vertrag machen (schriftlich ) -im schlimmsten Fall,bekommt ihr nie euer Geld,da ihr keinen Vertrag mit dem Auftraggeber gemacht habt. Es gibt nur noch eine Chance,-wenn ihr nachweisen könnt,dass ein mündlicher Vertrag über die von euch ausgeführten Arbeiten gemacht wurde und ihr dies auch beweisen könnt,-dafür müssen Zeugen da sein !-dann habt ihr eventuell eine Chance euer Geld zu sehen und die Frage,ob das Geld schon geflossen is,braucht ihr euch nicht zustellen,weil,wenn ihr Geld bekommen solltet,dann von euerem direkten Auftraggeber und nicht vom Hauptauftraggeber,den interessiert es nicht ob euer Auftraggeber gezahlt hat.
MFG Wollelan
Eine Kontaktaufnahme zum Bauherrn kann vertraglich vereinbart werden, ob dies rechtlich zulässig ist - keine Ahnung. Im Nachhinein verbieten kann das niemand!
Verweigert er die Zahlung wegen Mängel, so hat er diese zu benennen und muss eine Nachbesserung zulassen (ohne Beschreibung der Mängel ist dies nicht möglich).
Also: Zahlungsbefehl, dort wird er widerspechen und das Ganze geht vor Gericht. Ohne spezifische Mängel und Gelegenheit zur Nachbesserung sollte das aber zu Euren Gunsten ausgehen.
Hallo mondbote,
also deine Rechnung ist erstmal an deinem Auftraggeber und Ansprechpartner zu stellen ( ist ja der Hauptauftraggeber). Habt ihr auch gemacht, super!
Jetzt müsst ihr ne Mahnung schreiben mit 2 Wochen Frist. Euer Auftraggeber sollte sich schriftlich äußern ....ist ganz wichtig!!!!! wenn er sagt er hätte kein geld bekommen ist das nicht euer problem, wenn er sagt es sind Mängel aufgetreten habt ihr min. 2 mal das Recht zu nachbesserung diese Möglichkeit muss er euch geben. Wie gesagt ALLES schriftlich welche Mängel , wo und er muss natürlich schon jetzt € zu euch kommen lassen weil die Hauptarbeit fertig ist. Jetzt zu deiner Frage. Ihr habt ja mit seinem Auftraggeber nichts zu tun, also müsste er euch SCHRIFTLICH mitteilen das ihr keinen Kontakt haben dürft mit begründung ....( natürlich dürft ihr nett anfragen, ist aber der anfang vom Krieg mit eurem Auftraggeber)
Und jetzt unter uns: mir scheint als wolle er euch übers Ohr hauen, schnappt ihn euch stellt ihn zur Rede und bringt ihm nett bei das entweder eine nachbesserung stattfindet die er euch schriftlich mitteilt ( Mängel) und wann ihr die beseitigen dürft oder ihr leitet nach der 2. mahnung ein Verfahren ein wegen ....??? das kann euch ein Anwalt besser sagen. Sagt ihm auch nett das ihr seinen Auftraggeber fragt ob es Mängel gibt und das ihr wenn ihr schon im Gespräch seit bestimmt auch auf die geflossene / nicht geflossene Zahlung kommt.
Noch was fürs Leben bei solchen " Freunden" WER schreibt ,der BLEIBT!!!! (Baustellendokumentation anhand von Fotos)
Hallo Dachdesigner,
vielen Dank! Mir ist schon klar, dass er uns über´s Ohr hauen will. Mahnungen usw. sind auch schon lange raus. Gespräche mit ihm sind inzwischen gar nicht mehr möglich, er kommt uns dann immer nur mit gefühlten tausend Bildern und sein Kommentar dazu: Mängel. Keine genaue Beschreibung oder woraus der Mangel bestehen soll, nur Mängel. Zum Ausbessern will er eine andere Firma beauftragen, da unsere Arbeit "geschäftsschädigend" sei. Die Rechnung dafür will er mit einer etwaigen Zahlung an uns verrechnen. Den Kontakt zu seinem Kunden hat er uns per mail untersagt. Vor Ort Termine erlaubt er uns auch nur in seinem Beisein-was ja schon wieder lächerlich ist, da es sich um Geschäfte handelt, in denen jeder, also auch wir, einkaufen kann. Mein Gedanke dahinter (Kontakt zum Kunden) war nur, wenn der die Rechnung bezahlt hat, ohne Mängel anzuzeigen, dann kann unser Auftraggeber uns doch jetzt nicht mehr mit Mängeln kommen, die seinen Zahlung an uns verringern oder ganz ausschließen, oder?! Und wenn doch Mängel vorhanden waren, dann hätte er die uns doch anzeigen müssen und nicht 6 Monate später damit kommen. Viele Grüße erst mal! ...und Danke!
Hallo, ja wenn sein Auftraggeber keine Mängel aufgezeigt hat kann er keine aus dem Hut zaubern, Er muss euch jeden angeblichen Mangel schriftlich anzeigen. Wenn er euch nicht nachbessern lässt kann er euch kein Geld einbehalten .Ich würde ihn bitten euch schriftlich die Mängel aufzuführen mit einer 2 Wochenfrist , dann beurteilt selber ob es ein Mangel ist oder nicht und ob er von euch ist, und dann bleibt euch nur der weg zum Anwalt,sein Auftraggeber solltet ihr trotzdem fragen ob Mängel vorhanden sind, ....beweise kann man nicht früh genug sammeln.........Viel Glück!!