Rechnung rückdatieren erlaubt?

5 Antworten

Dem Kunden würde ich sagen, er soll seinen Stbr. anweisen, im alten Jahr (Dezember2013) eine Rückstellung (Verbindlichkeit) über die Höhe der Rechnung einzustellen, die dann im neuen Jahr wieder aufgelöst wird.

Warum soll muss man unbedingt trixen und betrügen, wenn man auch LEGAL das Ziel erreichen kann?

Nein ist nicht erlaubt.

Ich bin mir sehr, sehr sicher dass das unter den Tatbestand des Steuerbetrugs fällt...

mimimimimo 
Beitragsersteller
 12.01.2014, 20:20

naja es ist so, dass es keine Bestellung im klassischen Sinne ist. Sondern vielmehr sponsert er uns durch ein Inserat und bekommt dafür eine Rechnung ausgestellt. wie schauts da rechtlich aus?

Ich habe häufiger den Fall, daß eine Rechnungsnummer für den alten Monat eine höhere ist, als es die ersten Monatsrechnungen haben. Das ist kein Problem.

Es muß nur plausibel darstellbar sein, daß die Leistung auch im Dezember erbracht wurde. Sollte es irgendwelche, nachvollziebaren Notizen und Belege dafür geben, daß die Leistung tatsächlich erst im Januar erbracht wurde, wird es eng. Für beide.

mimimimimo 
Beitragsersteller
 12.01.2014, 20:33

okay danke!

Wann hat er bestellt? Dann kanst du es auf das Bestelldatum begründen.

mimimimimo 
Beitragsersteller
 12.01.2014, 20:18

also es ist so, dass er erst im Januar "bestellt" hat. aber eigentlich ist es keine Bestellung, sondern vielmehr Sponsorierung und im Gegenzug dafür schalten wir ein Inserat. wie schauts da dann aus?