Rechnung rückdatieren erlaubt?
Ich habe eine Rechnung für Januar 2014 ausgestellt, die Leistung wird ebenfalls in diesem Monat erbracht. Jedoch will der Kunde gerne eine Rechnung für Dez 2013, damit er die Kosten noch im alten Jahr verbuchen kann.
ist es (lt. österreichischem Gesetz bzw. in Deutschland) erlaubt, dass ich ein früheres Rechnungsdatum draufschreibe? was, wenn es fortlaufende Rechnungsnummern sind ich ich bereits Rechnungen zuvor im Januar ausgestellt habe?
Danke für eure Hilfe :)
5 Antworten
Dem Kunden würde ich sagen, er soll seinen Stbr. anweisen, im alten Jahr (Dezember2013) eine Rückstellung (Verbindlichkeit) über die Höhe der Rechnung einzustellen, die dann im neuen Jahr wieder aufgelöst wird.
Warum soll muss man unbedingt trixen und betrügen, wenn man auch LEGAL das Ziel erreichen kann?
Nein ist nicht erlaubt.
Ich bin mir sehr, sehr sicher dass das unter den Tatbestand des Steuerbetrugs fällt...
naja es ist so, dass es keine Bestellung im klassischen Sinne ist. Sondern vielmehr sponsert er uns durch ein Inserat und bekommt dafür eine Rechnung ausgestellt. wie schauts da rechtlich aus?
Ich habe häufiger den Fall, daß eine Rechnungsnummer für den alten Monat eine höhere ist, als es die ersten Monatsrechnungen haben. Das ist kein Problem.
Es muß nur plausibel darstellbar sein, daß die Leistung auch im Dezember erbracht wurde. Sollte es irgendwelche, nachvollziebaren Notizen und Belege dafür geben, daß die Leistung tatsächlich erst im Januar erbracht wurde, wird es eng. Für beide.
okay danke!
Wann hat er bestellt? Dann kanst du es auf das Bestelldatum begründen.
also es ist so, dass er erst im Januar "bestellt" hat. aber eigentlich ist es keine Bestellung, sondern vielmehr Sponsorierung und im Gegenzug dafür schalten wir ein Inserat. wie schauts da dann aus?