Auf wann gilt der Kündigungsverzicht im Mietvertrag?
Hallo zusammen,
bei mir steht im Mietvertrag ab dem 1. Juni.2021 meines neuen Zimmers folgende Klausel:
"Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis Ende des 02/22 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertagsparteien zur außergewöhnlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Als ich den Vermieter gefragt habe, dass das heißt dass ich auf Ende Februar 22 kündigen kann, hat er ja gesagt.
In der Mindestmietdauer bei der Anzeige stand auch 6 Monate dran, also wäre die Kündigung dann 6 Monate + Kündigungsfrist.
Aber was bedeutet es nach der Formulierung in der Klausel. Kann erst auf Ende Februar gekündigt werden oder erst auf Ende Mai 22?
Ende Mai wären aber 12 Monate, was wir gar nicht vereinbart haben.
Viele Grüße
Jonas
3 Antworten
Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis Ende des 02/22 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums der gesetzlichen Frist zulässig.
Der 2. Satz ist entscheidend.
Du hättest ZUM 28.02.2022 kündigen können.
Dafür ist es jetzt aber zu spät, da der 3. Werktag im Dezember schon vorbei ist.
Jetzt kannst Du, sofern deine Kündigung spätestens am 04.01.2022 beim Vermieter ist, zum 31.03.2022 kündigen.
Stimmt. Hatte den Kalender grad nicht zur Hand.
Der erste Satz bedeutet, dass eine wirksame Kündigung erst nach Februar 2022 möglich wäre, also mit gesetzlicher Frist zu Ende Mai.
Der zweite Satz schränkt das aber ein, sodass Du schon zu Ende Februar kündigen kannst. Ein Widerspruch, den aber auch der Vermieter so versteht, dass eine Kündigung zu Ende Februar möglich sein soll, womit das Mietverhältnis somit nicht 6 sondern 9 Monate laufen würde. Oder anders ausgedrückt, Kündigung nach 6 Monaten zum Ablauf der daraus resultierenden Kündigungsfrist, also Ende Februar. Da aber der 3. Werktag im Dezember schon vorbei ist, ist eine Kündigung sowieso frühestens zum 31.3.2022 möglich.
Oder Du sprichst mit dem Vermieter über eine einvernehmliche Aufhebung zu Ende Februar.
Ja mir ist schon klar, ab wann die dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Ich möchte zum Ende vom März kündigen. Mir gings, allgemein um die Logik bei dem Kündigungsverzicht.
Die Formulierungen sind nicht gesetzeskonform. Im MV ist nichts von einem sechsmonatigem gegenseitigen Kündigungsverzicht zu finden. Die Klausel lässt erst eine mieterseitige Kündigung ab 01.03.2022 zu. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt 3 Monate. Eine außerordentliche fristlose Kündigung hat keine gesetzliche Frist. Dein Vermieter blickt auch nicht durch und hat dich trotz Offerte 6 Monate K.-Verzicht über den Tisch gezogen. Es gilt nur, was im Mietvertrag steht.
Es heißt ZUM ABLAUF, der ist der 28.2.22
Du hättest demnach bis 3.12.21 zum 28.2.22 kündien dürfen. Da du wohl das nicht tatest (oder doch?) kannst du nunmehr erst zum 31.3.22 kündigen.
05.01.
01.01. ist ges. Feiertag. 02.01. ist ein Sonntag.