Kündigungsverzicht von 1 Jahr und trotzdem 3. Monate Künigungsfrist?
Hallo zusammen,
ich habe eine Mietwohnung und das Mietverhältnis fing am 01.07.2016 an. Im Vertrag wurde ein Kündigungsverzicht von 1. Jahr von beiden Seiten vereinbart. Somit verzichten beide Parteien auf eine ordentliche Kündigung bis zum 30.06.17. Muss ich nun trotzdem die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und kann somit erst zum 31.09.17 den Mietvertrag kündigen und ausziehen? Oder kann ich zum 30.06.17 kündigen solange meine Kündigung vor dem 31.03.17 bei dem Vermieter eingegangen ist.
6 Antworten
Muss ich nun trotzdem die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und
kann somit erst zum 31.09.17 den Mietvertrag kündigen und ausziehen?
Die Regelung ist doch eindeutig: Für ein Jahr verzichten beide Seiten auf eine Kündigung. Eine vor Ablauf dieses einen Jahres eingegangene Kündigung ist unwirksam, bzw. wie wenn nicht geschrieben.
Da die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, kann also frühestens zum 30.09.2017 gekündigt werden, aber die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag im Juli dem Vermieter zugegangen sein.
Ausziehen kannst Du natürlisch schon vorher. Da hält Dich niemand auf. Bezahlen musst Du aber mindestens bis einschließlich September.
Aber Achtung: Falls Du schon vorher ausziehst und die Wohnung an den Vermieter übergibt, darf er nicht doppelt kassieren. Falls er in den noch von Dir zu zahlenden bis zu drei Monaten schon an jemand anderen vermietet, endet mit dessen Wohnungsübernahme bzw. Einzug auf jeden Fall Dein Mietvertrag.
Danke für die Auszeichnung.
Wenn es sich bei "Somit verzichten beide Parteien auf eine ordentliche Kündigung bis zum 30.06.17" um ein woertliches Zitat aus dem Mietvertrag handelt, ist eine ordentliche Kuendigung fruehestens zum 30.9. moeglich
.
Somit verzichten beide Parteien auf eine ordentliche Kündigung bis zum 30.06.17.
Steht das tatsächlich so im Vertrag und nichts weiter, kannst Du jetzt frühestens zum 30.09.2017 kündigen. Der September hat nur 30 Tage;-)
denke es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, und die ist 3 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zu welchem Termin du kündigen kannst, hängt von der genauen Formulierung des Kündigungsverzichts im Vertrag ab.
Oder kann ich zum 30.06.17 kündigen solange meine Kündigung vor dem 31.03.17 bei dem Vermieter eingegangen ist.
Da bist du ein wenig spät dran.
Die Kündigung ist bereits Anfang Mai diesen Jahres eingegangen. Also von der Frist sollte es kein Problem sein. Laut Vermieter sei jedoch die Beendigung des Vertrages erst zum 31.09 möglich.