Arbeitskleidung mit Firmenlogo, wer zahlt wenn im vertrag nichts von kostenbeteiligung steht?
Hallo,
ich habe schon im net darüber einiges gelesen, verstehe aber immer noch nicht, wie ich diesen fall verstehen kann.
Es geht um ein T-Shirt mit firmenlogo. Der Arbeitgeber verlangt 6,95 das mit dem nächsten gehalt verrechnet werden soll. Im Vertrag steht das der Arbeitnehmer sich verpflichtet sich entsprechend zu kleiden, sowie wenn seitens des arbeitgebers gewünscht, sich dem gewünschtem Erscheinungsbild anzupassen.
Steht aber nichts von einer Kostenvereinbarung...
Darf der Arbeitgeber nun diese 6,95 verlangen, bei einer geringfügigen Bechäftigung von Brutto 6,50e p/St.?
Darf der Arbeitnehmer sich dagegen wehren, oder ist er im Unrecht wenn er dies tut?
3 Antworten
wenn es keine schutzkleidung ist kann dir der arbeitgeber die kosten in rechnung stellen.
das muss aber vertraglich (arbeitsvertrag, betriebsvereinbarung) festgelegt sein und die kosten müssen im angemessenen verhältnis zu deinem verdienst stehen.wenn du unter 990 € verdienst musst du nichts zahlen.
lies mal hier:
http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/02/02/arbeitskleidung-wer-zahlt/
Wenn der Arbeitgeber vorgibt, daß spezielle Firmenkleidung zu tragen ist, muß er sie auch kostenlos zur Verfügung stellen. Schließlich machst Du damit ja auch "kostenlose" Werbung für ihn.
Der AG darf keine Kostenbeteiligung an Arbeitskleidung verlangen, wenn dies nicht entsprechend vereinbart worden ist. Nach meinem Rechtsverständnis würdest du nach Bezahlung auch Eigentumsrechte an der Firmenkleidung erwerben.
Dies kann nicht wirklich im Sinne deines AG sein...
Anders sieht es aus, wenn der AG ein Pfand für Arbeitsgeräte und Kleidung erhebt, welches du nach Rückgabe der Sache wieder zurück erhälst.