Unbewusst schwarz gearbeitet, droht dem Arbeitnehmer eine Strafe?

5 Antworten

Er brauch keinen Anwalt... Ab zum Arbeitsgericht. Ist für ihn kostenlos.

1300 brutto bei ner 48 Stunden Woche (Ich glaube eher netto, aber keiner schreibt Nettobeträge in seinen Vertrag)? Das unterschreitet den Mindestlohn so weit, dass das auch den Zoll brennend interessieren dürfte. Aber keiner dürfte so doof sein, das in seinen Arbeitsvertrag zu schreiben... Lies besser DU auch mal seinen Vertrag durch...

Beim Zoll kann man übrigens auch anonym Anzeige erstatten.

Er sollte ja auch für den 450€ Job einen Vertrag haben,!?... Damit kann er sich absichern, weil es sonst unglaubwürdig sein könnte, wenn er behauptet er hat nicht gewusst, dass er nicht gemeldet ist.

Kwaesstschenner  23.07.2018, 12:55

Stimmt, ich vergaß, dass 450€ Jobs nicht sozialversicherungspflichtig sind.

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/450-euro-job-und-krankenversicherung

DerHans  23.07.2018, 13:48
@Kwaesstschenner

Das gilt aber nur, wenn dieser 450 € Job auch ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist. Sonst ist es blütenreine Schwarzarbeit.

Das kann man sehr leicht überprüfen(lassen), ob er dort angemeldet war.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung eines Mitarbeiters ist der Arbeitgber verantwortlich und auch HAFTBAR.

Bei einem 450 € Job hätte ihn der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen. Hat er das nicht getan, war das "Schwarzarbeit".

Jetzt liegt es an deinem Freund, zu beweisen, dass er dort mehr als 15 Stunden wöchentlich gearbeitet hat. Dann ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, die entsprechenden Abgaben nachzuzahlen.

Aber auch in Spanien ist Schwarzarbeit nicht erlaubt. Das muss er sich wohl vorhalten lassen.

Dass er das nicht gewusst hat, wird ihm NIEMAND glauben.

Familiengerd  23.07.2018, 13:02
Dass er das nicht gewusst hat, wird ihm NIEMAND glauben.

Das spielt auch keine Rolle, ob es jemand glaubt oder nciht!

Gleichgültig, ob der Arbeitnehmer von einer - tatsächlichen oder vermuteten - Schwarzarbeit wusste: Er hat sich nicht strafbar gemacht!

Denn strafbar macht sich grundsätzlich nur der Arbeitgeber; der Arbeitnehmer selbst könnte unter Umständen nur dann ebenfalls belangt werden, wenn er z.B. aktiv daran mitgewirkt hätte, dass eine Tätigkeit als Schwarzarbeit überhaupt erst möglich würde.

DerHans  23.07.2018, 13:15
@Familiengerd

Genau deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass der ARRBEITGEBER für die ordnungsgemäße Anmeldung und die Abführen der Beiträge haftbar ist.

Familiengerd  23.07.2018, 13:24
@DerHans

Nur impliziert Deine Aussage "Dass er das nicht gewusst hat, wird ihm NIEMAND glauben." doch, dass der Arbeitnehmer im "Erklärungszwang" sei!

Und die Aussage "Für die ordnungsgemäße Anmeldung eines Mitarbeiters ist der Arbeitgeber verantwortlich und auch HAFTBAR." hat mit Schwarzarbeit erst einmal nichts zu tun.

DerHans  23.07.2018, 13:24
@Familiengerd

Der Krankenkasse ist es erst einmal egal. Sie will die Beiträge rückwirkend haben.

Familiengerd  23.07.2018, 13:25
@DerHans

Wieder ein anderes Thema ...

Anscheinend hat dein Freund wesentlich mehr als 450 Euro monatlich verdient.

Kann er das nachweisen, setzt sich der Arbeitgeber in die Nesseln.

Der Arbeitgeber schuldet dann Sozialversicherung und eventuell - erst ab einer bestimmten Summe (grob 1050) entsteht sie - Lohnsteuer.

Für die etwaige Lohnsteuer kann der Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, typischerweise hält sich die Finanzverwaltung an den, der mehr hat, den Arbeitgeber.

Kann er das nicht nachweisen, sieht es trübe aus. Die Finanzverwaltung meldet sich nicht, aber die Krankenversicherung. Jeder in Deutschland ist zwangsweise krankenversichert. Er war über die 450 Euro-Regelung nicht krankenversichert und schuldet diese Summe selbst.

Ich würde die Rentenversicherung anrufen, die prüfen den Betrieb. Wenn er wer weiß wie lange gearbeitet hat, sollte sich das auch beweisen.

Ich weiß nicht wie du anhand der geschilderten Situation auf Schwarzarbeit kommst. Dass der AG den Bekannten nicht bei der Minijobzentrale angemeldet hat kann ich jetzt hier erstmal nicht erkennen und wäre Spekulation.

Über einen 450€ Job ist man grundsätzlich nicht krankenversichert (obwohl der AG eine Pauschale abführt) und daher will die Krankenkasse nun Beitrag direkt von deinem Bekannten. Das ist völlig normal. Er soll mit denen Kontakt aufnehmen und sein Einkommen nachweisen, dass beläuft sich der Beitrag auf ~180€ pro Monat, die er aus eigener Tasche zahlen muss, wie jeder andere gesetzlich freiwillig Versicherte auch.

Kaktusx3 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 13:07

Es war ja nur einen Monat lang ein Minijob. Der Arbeitgeber nannte das Probezeit. Behauptete allerdings da schon dass es mit Krankenversicherung ist.
Klar, klingt alles komisch. Aber ich kann irgendwo verstehen dass man ein paar Merkwürdigkeiten in Kauf nimmt wenn man in einem fremden Land zum ersten Mal Arbeit gefunden hat. Danach hat er ihm bereits mehr gezahlt und keinen Vertrag gemacht. Mein Bekannter hat ständig nach einem Vertrag gefragt und erst gestern einen bekommen. Und der Krankenkasse hat er auch gleich am Anfang vor Monaten erzählt dass er da arbeitet. Und weil dort nie was vom Ag kam, haben die ihm Unterlagen mitgegeben, welche vom Arbeitgeber auszufüllen waren. Die haben sie natürlich auch nie bekommen. Hört sich das denn wirklich nicht nach Schwarzarbeit an?

DerHans  23.07.2018, 13:18
@Kaktusx3

Auch die Krankenkasse kann dann dort eine Betriebsprüfung veranlassen.

Arbeitsgericht, hier bekommt der Arbeitgeber richtig Ärger