Darf mein Arbeitgeber Kaution für Arbeitskleidung verlangen?
Hallo,
ich arbeite in der Gastronomie und habe in meinem Betrieb immer meine eigenen Kochjacken & Hosen tragen können. Nun möchte der Arbeitgeber aber das wir einheitliche Kleidung tragen und wir sollen für diese Kaution zahlen.Im Vertrag ist aber nichts von vorgeschriebener Arbeitskleidung geschrieben. Muss ich diese Kleidung tragen und Kaution dafür hinterlegen?
Vielen Dank für Antworten Shawn Stein
4 Antworten
Da arbeitsvertraglich nichts hinsichtlich einer eventuellen Kaution geregelt ist, kann Ihr Arbeitgeber, meines Erachtens, nicht ohne Ihr Einverständnis nachträglich eine Kaution für die Arbeitskleidung verlangen. Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, ist dieser mitbestimmungspflichtig.
Begründung:
Wenn der Arbeitgeber nachträglich, ohne dass dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde, eine Kaution für die von ihm vorgeschriebene Arbeitskleidung verlangt, ist das ein nicht vertragsgemäßer Eingriff in die Bezahlung, da Ihnen die Kautionsleistung nicht als Einkommen zur Verfügung steht. Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen immer der Zustimmung beider Vertragspartner.
Fazit:
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Ihrem Arbeitgeber die Zustimmung verweigern bzw. ob es Ihnen wert ist, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Falls Sie den Anspruch durchsetzen wollen, sollten Sie Ihrem Chef den nachfolgenden Link zeigen.
Peter Kleinsorge
Moin,
Weshalb ne Kaution?
Dass sowas einer Klaut ist eher unwahrscheinlich.
verschleiß o.ä. gibts an Arbeitskleidung immer.
Es gibt allerdings vermehrt Mietservices für Arbeitskleidung.
da kann, weil der AN ja mit nix was zu tun hat, ein Kostenanteil verlangt werden.
Für teures Werkzeug würde ich es noch verstehen,aber für Arbeitskleidung? Die verschleisen ja mal und wer soll die dann noch anziehen? Normalerweise wenn verlangt wird das einheitliche Arbeitskleidung getragen werden soll, muss der Arbeitgeber sie zur Verfügung stellen und darf keinerlei Kaution verlangen.Sowas habe ich noch nie gehört.
Wenn Du unterhalb der Pfändungsfreigrenze verdienst, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, darf keine Kaution verlangt werden.
siehe http://www.rakotz.de/Artikel/Arbeitskleidung-Arbeitgeber-darf-keine-Kostenpauschale-einbehalten_71