Kann mein Arbeitgeber meine Minusstunden vom Lohn bei Kündigung abziehen?
Ich habe mein Arbeitsverhältnis (in seiner Wohngruppe mit 24h Stunden Diensten) zum Ende des Monats gekündigt. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, weil ich noch in der Probezeit bin.
Seitdem ich dort angefangen habe zu arbeiten, habe sich bei mir etliche Minusstunden angesammelt (Hauptsächlich durch die Einarbeitung damals, aber niemals durch mein Verschulden z.B. nicht erscheinen, zu spät kommen oder früher gehen). Jetzt soll ich entweder in den noch verbleibenden drei Wochen dieses hohe Maß an Minusstunden ausgleichen oder mir wird dies vom Lohn abgezogen. Kann mein Arbeitgeber dies einfach so machen? Obwohl es gar nicht möglich ist das alles nachzuarbeiten? Außerdem habe ich auch noch 8,5 Tage Urlaub übrig.
Ich habe mich schon ein wenig erkundigt und gelesen, dass wenn ich der Verwendung eines Arbeitszeitkontos eingewilligt habe, mein Arbeitnehmer eher den Lohn kürzen kann. In meinem Vertrag steht, dass ich der Mitwirkung der Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz zusage.
Kann mir jemand behilflich sein?
5 Antworten
Minusstunden können eigentlich nur durch unentschuldigtes Fehlen entstehen. Scheint nicht der Fall zu sein.
Natürlich kann er das abziehen. Du hast die Arbeit ja gar nicht gemacht - wofür soll er dich also bezahlen?
Das müssen aber viele Stunden minus sein, wenn man es nichtmal mit dem Urlaub ausgleichen kann.
Natürlich kann er das abziehen.
So "natürlich" ist das überhaupt nicht und stimmt nur, wenn der Arbeitnehmer die Minusstunden zu verantworten hat (Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen).
Du hast die Arbeit ja gar nicht gemacht - wofür soll er dich also bezahlen?
Das alleine ist überhaupt kein Argument! Nicht gearbeitet hat man auch bei Erkrankung und im Urlaub - und wird trotzdem bezahlt!
Ich habe diese Minusstunden ja nicht freiwillig gemacht, sondern habe mich immer an meine Dienste gehalten. In diesem Zusammenhang habe ich den Begriff "unternehmerisches Risiko" gelesen, dass mein Arbeitgeber dies überhaupt zugelassen hat. Außerdem besteht ja ein "Umstand der Unmöglichkeit" dies während meiner kurzen Kündigungsfrist überhaupt auszugleichen.
Arbeit die du NICHT geleistet hast, muss dir der Arbeitgeber auch nicht vergüten.
Zu klären wäre allerdings, wie es überhaupt zu Minusstunden kommen konnte.
Hast du das zu verantworten?
Wieso denn bei der Einarbeitung? Das ist doch auch Arbeitszeit.
Nein, habe ich nicht. Ich habe mich immer an meine Dienste gehalten, wurde aber während meiner Einarbeitung immer später bestellt und früher in den Feierabend entlassen.
Wenn du einen Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl hast, muss der AG dich auch beschäftigen. Tut er das nicht, muss er trotzdem die vereinbarte Zeit bezahlen.
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber die Minusstunden nur verrechnen kann, wenn der Arbeitnehmer für ihre Entstehung verantwortlich ist.
Moment, wie kannst du durch die Einarbeitung Minusstunden sammeln?
Du warst doch da um eingearbeitet zu werden?
Das ist doch Arbeitszeit.
Wie kann man überhaupt "unverschuldet" Minusstunden sammeln?
Wenn du dort warst und deine Arbeitskraft angeboten hast, dann ist das Arbeitszeit. Auch dann wenn du nur nutzlos rum sitzt weil es nichts zu tun gibt.
Ich wurde während der Einarbeitung immer später zur Arbeit bestellt und früher nach Hause geschickt. Mir wurde gesagt, dies könnte ich ja später irgendwann wieder ausgleichen.
Naja, dann ist das das Problem des AG.
Wenn du keine Chance hast die Sollstunden zu erfüllen, dann ist das ja wohl nicht deine Schuld.