Arbeitskleidung Berufskraftfahrer, Arbeitnehmer verlangt dies, muss ich selber zahlen bzw zurückgeben nach Kündigung?
Hallo zusammen,
Ich habe eine frage auf die ich im Internet nicht wirklich eine 100% Antwort finde, da es scheinbar eine grauzone ist, deswegen wende ich mich an euch alle.
Ich habe von meinem Arbeitgeber Arbeitskleidung bekommen, damit wir alle ein einheitliches auftreten haben, nun hat er mich gekündigt und verlangt alle Sachen wieder zurück, obwohl er mir seit beginn des Arbeitsvertrages jeden Monat 20 euro für Arbeitskleidung vom Nettolohn abgezogen hat....
Im Arbeitsvertrag steht zur Arbeitskleidung nur....
Im Monat werden 20,00 Euro für gestellte Arbeitskleidung (3 Pullover, 5 Poloshirts, 10 T-Shirts weiß, 1 Warnschutzjacke Sommer, 1 Warnschutzjacke Winter, 1 Paar Arbeitsschuhe, 2 Hosen) vom Nettolohn einbehalten.
dazu ist noch zu sagen das ich nur 2 Pullover und kein T-Shirt bekommen habe, welche ich ja bekommen sollte und auf den jacken und den Shirts befindet sich halt das Logo der Firma...
Ich hatte ja ein Gespräch bei dem ich auch meine Firmenschlüssel abgegeben habe und die mir dann sagten die Arbeitskleidung sei nur "Geliehen" wo gibt es denn bitte sowas ? die ziehen mir jeden Monat Geld ab un sagen dann noch es ist nur Geliehen ? ich sehe das so, dass ich die Sachen ja durch den Abzug von 20€/Monat Abgezahlt habe und die sachen mir gehören, sehe ich das richtig ? oder muss Ich die sachen wieder zurückgeben und die 20 euro jeden Monat waren für den Arsch ?
Weil mal im ernst für das Geld was die mir Insgesamt abgezogen haben hätte ich auch passende sachen kaufen können und wäre noch billiger gewesen.
Mit freundlichen Grüßen Psycho
3 Antworten
Hallo,
zu den geliehen Sachen kann ich dir leider nichts Sagen. Allerdings gilt bei
Arbeitskleidung grundsätzlich, wenn der Arbeitgeber bestimmte Kleidungsstücke vorschreibt,
muss er sie auch bezahlen und kann dir daher kein Kosten hierfür übertragen.Dies gillt natürlich nicht wenn z. B. ein Bank Mitarbeiter angemessen gekleidet sein soll sondern Bezieht sich z. B. auf Kleidung mit einem Firmen Logo. Vielleicht hilft dir das hier weiter: http://arbeits-abc.de/arbeitskleidung/
Gruß
Erstmal Danke für deine Antwort
Also auf der seite habe ich auch schon nachgeschaut, aber ich finde irgendwie ist das trozdem eine grauzone, weil er halt sagt es sei geliehen, klar irgendwie sehe ich es ja ein, was will ich nachher mit Arbeitskleidung wo das Logo einer Firma drauf ist bei der ich nicht mehr Arbeite, aber wenn es ja wie laut der seite so ist das ER die kosen dafür trägt, dann muss er mir doch das einbehaltene Geld der Letzten Jahre wieder geben oder nicht ? weil wenn nicht hat er ja recht mit seiner Leihgebühr der Klammotten, was ich ja zum verrecken nicht einsehe und das mir noch NIE untergekommen ist, das einer die sachen zurück will nachdem ich dafür gezahlt habe
"gestellt" hat in diesem Kontext eine hohe Bedeutung - die Kleidung wurde Dir nur zur Verfügung gestellt, d.h. sie gehören nach wie vor der Firma.
Eine Kostenbeteilung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich zulässig (Kittelgeld) https://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html
sofern der Nettolohn über der Pfändungsfreigrenze liegt - http://www.business-on.de/koeln-bonn/lohnabzug-fuer-berufskleidung-urteil-kleidergeld-bundesarbeitsgericht-in-erfurt-_id16100.html
wenn auch umstritten http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Kein_Abzug_fuer_Berufskleidung_bei_geringem_Nettoeinkommen_BAG_9AZR676-07.html
Zu prüfen wäre allenfalls - wie Du auch anmerkst - ob die 20 eur nur anteilsmässig hätten abgezogen werden dürfen (da Du ja viel weniger Stücke erhalten hast als vertraglich vereinbart)
Es handelt sich dabei um eine "entgeltliche Überlassung der Berufskleidung, z. B. durch Einbehalt von Kleidergeld vom Arbeitslohn (=steuerbarer Umsatz für die Firma) https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/arbeitskleidung-4-gestellung-und-kostenerstattung-durch-den-arbeitgeber_idesk_PI11525_HI8020606.html
Schreibe ihm doch einfach einen Brief, indem Du fragst, wie das zu verstehen sei. Wenn es eine "Leihgebühr" ist, dann solltest Du sie zurück bekommen. Wenn es dies nicht ist, gehört die Kleidung Dir. Warte ab, was er antwortet und frag ggfls. nach, wo Du nachlesen kannst, das dieses Vorgehen rechtens ist.