Montag bis Mittwoch Krank zählt Wochenende mit?
Hallo,
hätte mal folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer ist von Montag bis einschließlich Mittwoch krank, geht aber nicht zum Arzt.
Wird dabei das Wochenende mitgezählt und es wird eine AU verlangt?
Im Vertrag steht: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Kalendertag abzugeben.
Das der Arbeitgeber jederzeit eine AU verlangen kann ist mir bekannt.
12 Antworten
Selbstverständlich zählt das Wochenende mit.
Du zitierst aus Deinem Arbeitsvertrag, dass der AN bei einer Arbeitsunfähigkeit die länger als drei Kalendertage dauert, eine AU-Bescheinigung vorzulegen ist.
Das steht so auch im § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitest Du am Wochenende? Falls nein, brauchst Du bei einer Arbeitsunfähigkeit von Montag bis Mittwoch keine AU-Bescheinigung.
Musst Du z.B. am Samstag arbeiten und bist krank, musst Du am Dienstag eine AUB bringen, wenn Du dort noch nicht arbeiten kannst.
Danke fürs Sternchen
Es ist korrekt, dass Du keine AUB brauchst, wenn Du am Donnerstag wieder zur Arbeit gehst.
Vielen Dank Hilfreichste Antwort kommt :-)
Freut mich, wenn ich Dir helfen konnte. Gute Besserung
Soweit Du jeweils an Wochenenden nicht arbeitest, zählt dann logischerweise das WE auch nicht zu den Krankheitstagen dazu.
Grundsätzlich schon. Denn ein Kalendertag ist jeder Tag der Wche, auch das Wochenende. Allerdings findet man zwischen Montag und Mittwoch kein Wochenende.
Ginge es aber um Freitag bis Montag, dann hätte man vier Kalendertage.
Wenn am WE regelmäßig nicht gearbeitet wird, dann weiss der Arbeitgeber ja nicht dass du eventuell schon am Samstag Krank warst.
Was andere ist wenn du Freitag krank daheim bleibst musst du spätestens ab Montag eine AU vorlegen.
Wenn du Montag den ersten Tag daheim bleibst musst du ab spätestens Sonnerstag eine AU vorlegen.
Und wenn ich Donnerstag wieder ganz normal zur Arbeit erscheine?
Brauche ich dann auch eine AU?
Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine AU verlangen. Im Rahmen des Vertrauens liegt die gesetzliche Regelung wie bei deinem Arbeitsvertrag angegeben. Sollte der AG aber berechtigte Zweifel an deiner Unfähigkeit haben kann er die AU auch schon früher verlangen. Also solltest du von keiner Änderung wissen kannst du Mo-Mi ohne AU zu Hause bleiben.
Sollte der AG aber berechtigte Zweifel an deiner Unfähigkeit haben kann er die AU auch schon früher verlangen
Das muss er dem Arbeitnehmer aber zu Beginn der Erkrankung mitteilen, also spätestens bei der Krankmeldung zu Arbeitsbeginn.
Nachträglich darf er ein solches Verlangen nicht stellen.
Richtig, sorry wenn das nicht so deutlich rüberkam.
Erstens hinters zwischen Montag und Mittwoch kein Wochenende.
Und es steht ja eindeutig „Kalendertage“ und nicht Werktage oder Arbeitstage. Also ist es egal ob Wochenende oder nicht. Am vierten Tag muss die AU beim Arbeitgeber vorliegen.
Das ist doch nicht so komplex, wenn du am Wochenende schon arbeitsunfähig warst, müsstest du theoretisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Praktisch weiß dein AG aber nichts von deiner Erkrankung am Wochenende, wenn du dort nicht hättest arbeiten müssen.
Sprich ich gehe am Donnerstag wieder ganz normal zu Arbeit.. brauche dann auch dafür keine AU da die Arbeitsunfähigkeit genau 3 Tage war und nicht länger. Sehe ich das richtig?