Montag bis Mittwoch Krank zählt Wochenende mit?

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Selbstverständlich zählt das Wochenende mit.

Du zitierst aus Deinem Arbeitsvertrag, dass der AN bei einer Arbeitsunfähigkeit die länger als drei Kalendertage dauert, eine AU-Bescheinigung vorzulegen ist.

Das steht so auch im § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Arbeitest Du am Wochenende? Falls nein, brauchst Du bei einer Arbeitsunfähigkeit von Montag bis Mittwoch keine AU-Bescheinigung.

Musst Du z.B. am Samstag arbeiten und bist krank, musst Du am Dienstag eine AUB bringen, wenn Du dort noch nicht arbeiten kannst.

Hexle2  20.11.2019, 15:56

Danke fürs Sternchen

Thxlog 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 13:01

Sprich ich gehe am Donnerstag wieder ganz normal zu Arbeit.. brauche dann auch dafür keine AU da die Arbeitsunfähigkeit genau 3 Tage war und nicht länger. Sehe ich das richtig?

Thxlog 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 14:12
@Hexle2

Vielen Dank Hilfreichste Antwort kommt :-)

Hexle2  19.11.2019, 14:17
@Thxlog

Freut mich, wenn ich Dir helfen konnte. Gute Besserung

Soweit Du jeweils an Wochenenden nicht arbeitest, zählt dann logischerweise das WE auch nicht zu den Krankheitstagen dazu.

PeterSchu  19.11.2019, 13:05

Grundsätzlich schon. Denn ein Kalendertag ist jeder Tag der Wche, auch das Wochenende. Allerdings findet man zwischen Montag und Mittwoch kein Wochenende.

Ginge es aber um Freitag bis Montag, dann hätte man vier Kalendertage.

Wenn am WE regelmäßig nicht gearbeitet wird, dann weiss der Arbeitgeber ja nicht dass du eventuell schon am Samstag Krank warst.

Was andere ist wenn du Freitag krank daheim bleibst musst du spätestens ab Montag eine AU vorlegen.

Wenn du Montag den ersten Tag daheim bleibst musst du ab spätestens Sonnerstag eine AU vorlegen.

Thxlog 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 12:58

Und wenn ich Donnerstag wieder ganz normal zur Arbeit erscheine?

Brauche ich dann auch eine AU?

augsburgchris  19.11.2019, 13:00
@Thxlog

Der Arbeitgeber kann prinzipiell jederzeit eine AU verlangen. Im Rahmen des Vertrauens liegt die gesetzliche Regelung wie bei deinem Arbeitsvertrag angegeben. Sollte der AG aber berechtigte Zweifel an deiner Unfähigkeit haben kann er die AU auch schon früher verlangen. Also solltest du von keiner Änderung wissen kannst du Mo-Mi ohne AU zu Hause bleiben.

Familiengerd  19.11.2019, 13:34
@augsburgchris
Sollte der AG aber berechtigte Zweifel an deiner Unfähigkeit haben kann er die AU auch schon früher verlangen

Das muss er dem Arbeitnehmer aber zu Beginn der Erkrankung mitteilen, also spätestens bei der Krankmeldung zu Arbeitsbeginn.

Nachträglich darf er ein solches Verlangen nicht stellen.

augsburgchris  19.11.2019, 13:35
@Familiengerd

Richtig, sorry wenn das nicht so deutlich rüberkam.

Erstens hinters zwischen Montag und Mittwoch kein Wochenende.

Und es steht ja eindeutig „Kalendertage“ und nicht Werktage oder Arbeitstage. Also ist es egal ob Wochenende oder nicht. Am vierten Tag muss die AU beim Arbeitgeber vorliegen.

Das ist doch nicht so komplex, wenn du am Wochenende schon arbeitsunfähig warst, müsstest du theoretisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Praktisch weiß dein AG aber nichts von deiner Erkrankung am Wochenende, wenn du dort nicht hättest arbeiten müssen.