Ist eine Einstellungszusage im öffentlicher Dienst verbindlich?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 10 Jahren beim selben Arbeitsgeber im öffentlichen Dienst und hatte mich bei einer anderen Stelle (anderer Arbeitgeber, auch öffentlicher Dienst) beworben. Am 17.01.2020 hatte ich dann die schriftliche Zusage im Briefkasten. Da stand drinnen, dass die mich gerne nehmen möchten und dass ich schriftlich mitteilen soll, ob ich die Stelle annehme und zu wann ich den Dienst antreten kann. Gewünscht von denen sei der 01.03.2020.
Ich habe sofort schriftlich zugesagt und mitgeteilt, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt habe mit der Bitte um vorzeitige Auflösung meines Vertrages, da meine offizielle Kündigung erst zum 30.06.2020 möglich wäre.
Meine Fachdienstleitung hat mir zugesagt, dass ich etwas früher gehen kann. Wann genau, müsse sie noch klären. Nun macht mir die neue Stelle Druck, wann ich dort anfangen könne, da es brennt. Ich mache Druck bei meinem Arbeitgeber, bisher leider ohne Erfolg.
Meine Frage ist nun:
Kann der "neue Arbeitgeber" die Zusage zurücknehmen, weil denen dass zu lange dauert? Was würdet ihr an meiner Situation machen?
Wenn die mich tatsächlich erst am 30.06.2020 gehen lassen, was passiert, wenn ich dem neuen Arbeitgeber zum 01.05.2020 zusage und einfach nicht mehr zu dem jetzigen Arbeitgeber gehe, sondern zum neuen??
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Da du hier deinen Status nicht genannt hast, solltest du mal nach dem Passus "Dienstherrenwechsel" schauen.
Da brauchst du nur ein Versetzungsgesuch ab zu geben und kannst dann zum Neuen dienstherren wechseln.
Wenn du aber kündigst, bist du an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.
Hier mal für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Dienstherrenwechsel-im-OeD-TVOeD--f165801.html
und hier für Beamte
Wenn die Kündigung angenommen wurde nicht mehr.
Alle Möglichkeiten ausschöpfen, aber auf keinen Fall bei Ist AG nicht mehr erscheinen.
Du musst doch wissen, was du noch beenden musst? Evtl die tageweise Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dann kannst du bei alt noch fertig machen, bei neu bereits rein schnuppern.(sofern hier beide Behörden mitspielen)
Die Frage der Verfügbarkeit klärt man idR doch bereits im Vorstellungsgespräch.
Du kannst selbst mit Personalrat und Personalabteilung reden. Du kannst darlegen, wie du einen reibungslosen Übergang zu welchem Termin sicher stellen kannst.
Danke, nur habe ich nun bereits gekündigt. Konnte er sein zusage zurück nehmen?