Ist eine Einstellungszusage im öffentlicher Dienst verbindlich?

2 Antworten

Da du hier deinen Status nicht genannt hast, solltest du mal nach dem Passus "Dienstherrenwechsel" schauen.

Da brauchst du nur ein Versetzungsgesuch ab zu geben und kannst dann zum Neuen dienstherren wechseln.

Wenn du aber kündigst, bist du an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.

Hier mal für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Dienstherrenwechsel-im-OeD-TVOeD--f165801.html

und hier für Beamte

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__22.html

Hansio63 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 13:21

Danke, nur habe ich nun bereits gekündigt. Konnte er sein zusage zurück nehmen?

Deepdiver  10.02.2020, 14:57
@Hansio63

Wenn die Kündigung angenommen wurde nicht mehr.

Alle Möglichkeiten ausschöpfen, aber auf keinen Fall bei Ist AG nicht mehr erscheinen.

Du musst doch wissen, was du noch beenden musst? Evtl die tageweise Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dann kannst du bei alt noch fertig machen, bei neu bereits rein schnuppern.(sofern hier beide Behörden mitspielen)

Die Frage der Verfügbarkeit klärt man idR doch bereits im Vorstellungsgespräch.

Du kannst selbst mit Personalrat und Personalabteilung reden. Du kannst darlegen, wie du einen reibungslosen Übergang zu welchem Termin sicher stellen kannst.