Mein Arbeitgeber stellt mir meine Weiterbildung in Rechnung, darf er das?

9 Antworten

Als erstes sollte man die Rückzahlungsverpflichtung generell prüfen. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten weshalb die insgesamt ungültig sein könnte.

ist sie dem Grunde nach wirksam kommt es auf die genaue Formulierung an. Üblicherweise beginnt die Frist in der man bei Kündigung zur Rückzahlung verpflichtet ist erst nach Abschluss der Fortbildung. Wird davor gekündigt ist es durchaus zulässig die gesamten Kosten zu fordern. Dies müsste aber auch so aufgeschrieben worden sein.

Am besten lässt du den Vertrag von einem Anwalt prüfen. Behältst du recht kannst du ggf Schadensersatz fordern

Familiengerd  19.11.2019, 13:59

Ganz offensichtlich unterliegt der Fragesteller hier einen Missverständnis/Verständnisirrtum bezüglich der Formulierung "ich habe 2 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt" (siehe meine eigene Antwort).

Ich fürchte, Du bist hier einem Missverständnis/Irrtum erlegen!

Weil der Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt, musstest Du Dich verpflichten, für einen bestimmte Dauer im Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber zu bleiben ("bis Tag X in der Firma bleiben").

Die Formulierung in der Vereinbarung zur Rückzahlung bezieht sich auf eine Kündigung vor dem Datum, bis zu dem Du Dich zum Bleiben bei diesem Arbeitgeber verpflichtet hast); mit dem Datum, zu dem die Weiterbildung endet, hat das ncihts zu tun.

Du schreibst in einem Kommentar, dass Du jetzt gekündigt hast, die Weiterbildung aber noch weiterläuft; ich hoffe darum jetzt, dass Du mit der Formulierung in Deiner Frage "ich habe 2 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt" nicht sagen willst, dass Du 2 Monate vor dem Ablauf des Weiterbildungsvertrags gekündigt hast.

Um Deine Frage eindeutig(er) beantworten zu können, müsstest Du schon die genauen Vertragsformulierungen zitieren und auch genauere Daten (Verpflichtung bis Du welchem Datum, zu wann gekündigt usw.) mitteilen.

Denn bei der Beurteilung, auf eine Rückzahlungsverpflichtung überhaupt wirksam ist, kommt es auch auf die konkreten Formulierungen und die inhaltlichen Ausgestaltungen an - und ohne deren Kenntnis kann man nichts Genaues sagen.

Wenn du die Weiterbildung noch nicht abgeschlossen hast, sondern abgebrochen, ist der Arbeitgeber nach dem Weiterbildungsvertrag üblicherweise berechtigt, die gesamten bisher aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Erst wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und du vor Ende der Bindungsfrist kündigst, dann greift diese Ratenbestimmung.

Es liegt also daran, ob die Weiterbildung bereits abgeschlossen ist und du zwei Monate vor Ende der Bindungsfrist gekündigt hast, die nach ihrem Abschluss zu laufen beginnt, oder ob du zwei Monate vor ihrem Abschluss gekündigt hast.

Familiengerd  19.11.2019, 13:56
Wenn du die Weiterbildung noch nicht abgeschlossen hast, sondern abgebrochen, ist der Arbeitgeber nach dem Weiterbildungsvertrag üblicherweise berechtigt, die gesamten bisher aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Auf welche Bestimmungen/Regelungen willst du denn diese Behauptung stützen?

Altersweise  19.11.2019, 14:07
@Familiengerd

Das ist beispielsweise in den Weiterbildungsverträgen des kommunalen Dienstes so geregelt.

Familiengerd  19.11.2019, 14:11
@Altersweise

Die Frage war auch eher rhetorisch - denn auf die Erklärung, dass es dafür einer entsprechenden vertraglichen Regelung bedürfe, war ich hinaus! 😉

Fragenschadetni 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 12:35

Danke für deine Antwort. Nein, die Weiterbildung ist noch nicht beendet, auch nicht abgebrochen, ich habe die Prüfung noch vor mir.

Altersweise  19.11.2019, 13:03
@Fragenschadetni

Aber wenn du die Prüfung hast, bist du nicht mehr beim Arbeitggeber. Dann kann er dir die gesamten Kosten in Rechnunug stellen, weil er ja überhaupt nichts mehr davon hat.

Familiengerd  19.11.2019, 13:53
@Familiengerd

Ganz offensichtlich unterliegt der Fragesteller hier einen Missverständnis/Verständnisirrtum bezüglich der Formulierung "ich habe 2 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt" (siehe meine eigene Antwort).

Reden hilft mehr als Onlinefragen mit "darf der das". Dein Chef wird des lesens mächtig sein. Sag ihm das das so nicht vereinbart ist und du dich an den Vertrag halten wirst.

Familiengerd  19.11.2019, 13:58

Ganz offensichtlich unterliegt der Fragesteller hier einen Missverständnis/Verständnisirrtum bezüglich der Formulierung "ich habe 2 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt" (siehe meine eigene Antwort).

Halbammi  19.11.2019, 17:51
@Familiengerd

ich finde keine antwort von dir zu diesem Thema.

Familiengerd  19.11.2019, 18:23
@Halbammi

Oh, Mist - und danke für den Hinweis!

Ich hatte eine Antwort geschrieben, beim Schreiben von Kommentaren dann aber wohl das Absenden vergessen, wodurch sie beim Schließen der Seite verlorengegangen ist.

Ich habe schnell eine neue Antwort geschrieben!

vorausgesetzt, das mit dem Vertrag ist alles so wie du sagst:

  • Den Arbeitgeber auf die vertraglich vereinbarte Sachlage hinweisen und entsprechend Honorar inkl Verzugszinsen entsprechend Deinen Säumnisgebühren einfordern.
  • Zur Bank gehen und Überbrückungskredit beantragen, die Zinsen dem Arbeitgeber in Rechnung stellen.
  • Zahlungsfrist von 10 Tagen bennenen, danach Anwalt beauftragen. Entsprechend dem AG mitteilen.
  • Das nächste mal mindest 3 Netto-Löhne ansparen bevor man solche Späss veranstaltet.
Familiengerd  19.11.2019, 13:54

Ganz offensichtlich unterliegt der Fragesteller hier einen Missverständnis/Verständnisirrtum bezüglich der Formulierung "ich habe 2 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt" (siehe meine eigene Antwort).

Das sind Deine "Empfehlungen" ein etwas voreiliger "Schnellschuss"!!

Fragenschadetni 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 12:41

Das gute ist, dass wirklich alles so im Vertrag steht wie ich beschrieb. Ich schicke nun eine E-Mail. Danke!