Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit?


19.10.2021, 23:26

Bitte wenn möglich mit Paragraphen versehen, wenn es für mich irgendwie einen Ausweg dort geben sollte. DANKE!

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kündige den besagten Vertrag zum 14. bzw. 15.11. und bitte Deinen bisherigen AG dich im schlimmsten Fall für diesen Zeitraum unbezahlt freizustellen.

Mal sehen, ob besagter neuer AG dann wirklich bereit wäre Dich unter solchen Vorbedingungen noch "einzuarbeiten" oder doch lieber einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Nina1273  20.10.2021, 00:15

Mit dieser Variante hätte sie 2 Arbeitsverhältnisse gleichzeitig und müsste im 2. Arbeitsverhältnis in Lohnsteuerklasse 6 versteuert werden. Da bleibt ja netto nichts mehr übrig..

wilees  20.10.2021, 00:50
@Nina1273

So what - das relativiert sich mit der zwingend erforderlichen Einkommensteuererklärung ab Beginn 2022 automatisch.

Eine Vertragsstrafe wegen Nichtantritt ist erstmal wirksam, da hast du jetzt einfach Pech gehabt. Ob der AG ein volles Bruttomonatsgehalt ansetzen kann, hängt von der Kündigungsfrist ab. Steht im Vertrag eine zB 2 wöchige Kündigungsfrist während der Probezeit, kann der AG nur ein halbes Bruttomonatsgehalt ansetzen. Er wird uU versuchen, mehr zu erwirken. Das dürfte vor dem Arbeitsgericht aber schwer durchsetzbar sein. Am besten versuchst du, dich mit ihm zu einigen. Hast du dem AG schon eine Kündigung per Einwurfeinschreiben zugesandt? Falls nicht, hole das schnellstens nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  20.10.2021, 16:29
Steht im Vertrag eine zB 2 wöchige Kündigungsfrist während der Probezeit, kann der AG nur ein halbes Bruttomonatsgehalt ansetzen.

In dem Fall wäre die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe eines ganzen Bruttomonatsentgelts insgesamt unwirksam/nichtig - und es müsste überhaupt keine Vertragsstrafe gezahlt werden.

CelikZenica 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 23:51

Kann ich mich vielleicht darauf berufen, dass der Vertrag nur elektronisch unterschrieben wurde? Ich habe ja kein Original Dokument ausgehändigt bekommen. Das war noch meine Idee.

Gar nicht.