Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit?
Ich bin sehr verzweifelt und hoffe so sehr, dass mir jemand helfen kann. Ich habe vor einer Woche einen Arbeitsvertrag elektronisch unterschrieben, den mir der Vorgesetzte per Mail geschickt hat. Nun möchte mich mein aktueller Arbeitgeber unbedingt halten und ich will auch dort bleiben, weil er mir ein deutlich höheres Gehalt bietet als vorher, jedoch heißt es im Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers dass eine Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ist und bei Nichtantritt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehalts droht. Die Stelle trete ich zum 01.11. an und der Vertrag wurde am 10.10. elektronisch von mir unterschrieben. Ich habe einen großen Fehler gemacht und weiß nicht mehr weiter. Wie kann ich aus der Sache irgendwie rauskommen? Danke für jede hilfreiche Antwort!!!
Bitte wenn möglich mit Paragraphen versehen, wenn es für mich irgendwie einen Ausweg dort geben sollte. DANKE!
3 Antworten
Kündige den besagten Vertrag zum 14. bzw. 15.11. und bitte Deinen bisherigen AG dich im schlimmsten Fall für diesen Zeitraum unbezahlt freizustellen.
Mal sehen, ob besagter neuer AG dann wirklich bereit wäre Dich unter solchen Vorbedingungen noch "einzuarbeiten" oder doch lieber einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
So what - das relativiert sich mit der zwingend erforderlichen Einkommensteuererklärung ab Beginn 2022 automatisch.
Eine Vertragsstrafe wegen Nichtantritt ist erstmal wirksam, da hast du jetzt einfach Pech gehabt. Ob der AG ein volles Bruttomonatsgehalt ansetzen kann, hängt von der Kündigungsfrist ab. Steht im Vertrag eine zB 2 wöchige Kündigungsfrist während der Probezeit, kann der AG nur ein halbes Bruttomonatsgehalt ansetzen. Er wird uU versuchen, mehr zu erwirken. Das dürfte vor dem Arbeitsgericht aber schwer durchsetzbar sein. Am besten versuchst du, dich mit ihm zu einigen. Hast du dem AG schon eine Kündigung per Einwurfeinschreiben zugesandt? Falls nicht, hole das schnellstens nach.
Steht im Vertrag eine zB 2 wöchige Kündigungsfrist während der Probezeit, kann der AG nur ein halbes Bruttomonatsgehalt ansetzen.
In dem Fall wäre die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe eines ganzen Bruttomonatsentgelts insgesamt unwirksam/nichtig - und es müsste überhaupt keine Vertragsstrafe gezahlt werden.
Kann ich mich vielleicht darauf berufen, dass der Vertrag nur elektronisch unterschrieben wurde? Ich habe ja kein Original Dokument ausgehändigt bekommen. Das war noch meine Idee.
Nein.
Gar nicht.
Mit dieser Variante hätte sie 2 Arbeitsverhältnisse gleichzeitig und müsste im 2. Arbeitsverhältnis in Lohnsteuerklasse 6 versteuert werden. Da bleibt ja netto nichts mehr übrig..